Zitat
Original geschrieben von Bene
fristgerechte Zustellung:
Ende dieses Jahres läuft eine Frist ab im Kontext Mietrecht; ich schreibe gerade ein Einschreiben+Rückschein an die Hausverwaltung.
Was passiert wenn der Empfänger Betriebsferien hat?
Wie kündigt man fristgemäß wenn zum Ablauf der Frist niemand zu erreichen ist?
Bitte kein Einschreiben + Rückschein. Wenn Betriebsferien sind oder die Annahme verweigert wird, wars das mit der Frist!!!!
Bedenke: NUTZE IMMER EINSCHREIBEN EINWURF!!!
Denn jetzt kann es dir egal sein, ob Betriebsferien sind oder die Annahme nicht stattfand. Es gilt als zugestellt, wenns im Postkasten liegt.
Auch bei Betriebsferien hat jede Firma oder Privatperson sein Posteingang zu überwachen, fristen gelten trotzdem immer!!!
Wenn der Postbote vor dem 01.01.2011 dokumentiert hat, dass er zugestellt hat (Einwurf Einschreiben), so gilt es als fristgerecht zugestellt.
Bitte benutzt nicht mehr diese "Einschreiben Rückschein" Sachen... Jeder kluge nimmt sowas gar nicht erst an. Das kann nie was gutes sein :flop: Beim Einschreiben Einwurf bleibt dem Empfänger gar keine andere chance :top:
Zudem ist es kostengünstiger und wird vor Gericht genauso anerkannt!
Tip: Vorab durchfaxen und Sendeprotokoll mit Kopie des Faxes aufbewahren, dass das Einwurf Einschreiben hinterher und alles ist in trockenen Tüchern!