Beiträge von Guido

    Moin,


    wie war das noch?


    Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger! ;-)


    Danke Henry, danke Carsten, danke real_proximus :top: :top: :top:


    Schöne Feiertage an alle!


    Grüße,
    Guido

    Moin,


    Zitat

    Original geschrieben von Henry6310
    Machbar ist das auch im VB unter Einsatz einer reichlichen Portion Hirnschmalz. Eine entsprechende RegEx muß da eben geschrieben werden, aus dem Ärmel läßt sich das nicht zaubern.
    Aber ich klau mir die gute Idee mal und versuch das in einem anderen Forum umzusetzen ;)


    und wenn der Beta-Test abgeschlossen ist, darfst du es großzügigerweise unserem Cheffe überlassen... :D


    Grüße,
    Guido

    Moin,

    Zitat

    Original geschrieben von AndreasMD
    Das heisst, wenn eine Rechnung kommt wo dann drin steht dass die das Geld innerhalb von 7 Tagen erwarten. Also am 21. erhält man die Rechnung und am 28.11. wäre Stichtag (ohne Wochenende und Feiertage gerechnet - also stimmt eigentlich der 28.11. nicht - ist aber eh nur hypothetisch). Dann heisst das dass es reicht wenn man am 28.11. das Geld überweist. Richtig?


    joo


    Zitat


    Was ist wenn auf der Rechnung steht "Wir erwarten das Geld in den nächsten 7 Tagen bei uns auf unserem Konto verbucht!" ?


    Dann schreibst du zurück, daß sie dir den Rechnungsbetrag 3 Tage vor! Rechnungsstellung (schriftlich) nennen sollen ;-)


    Grüße,
    Guido

    Moin

    Zitat

    Original geschrieben von lobo999
    Sie haben offenbar mit dem Registrierungsystem gegen das Gesetz verstossen. Einzelheiten kommen sicher in den nächsten Tagen.


    Welches Reg.-System?
    Ich habe das Ganze nicht so mitbekommen.


    Grüße,
    Guido

    Moin,

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Im konkreten Fall war es meine Wenigkeit.



    Wenn du es dann verstanden hast, darfst du mit dem Schütteln aufhören ;)


    Ha! Erwischt!
    DU bist also DER, der immer die Gesetze und Richtersprüche formuliert, die man erst nach 5-maligem Lesen verstehen kann!


    ;-)


    Grüße,
    Guido


    P.S. Sorry für OT

    Moin,


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Grundsätzlich kommt es für die Rechtzeitigkeit einer Geldleistung im verzugsbegründenden Sinne auf den Zeitpunkt der Vornahme der Leistungshandlung und nicht auf den Zeitpunkt des Eintritts des Leistungserfolges an.


    Relevant für die Rechtzeitigkeit ist also der Zugang des Antrags zum Überweisungsvertrag bei deiner Bank, nicht die tatsächliche Gutschrift auf dem Empfängerkonto.


    Wer lässt sich denn so ein Schwachsinns-Deutsch einfallen? Unsere Politiker/Behörden, oder unsere Gesetzgebung?


    MannOmann...


    *kopfschüttel*


    Grüße,
    Guido