Ein Löschen der Daten ist nicht möglich, da diese auf Grund von diversen Gesetzen (z. B. nach dem HGB, Steuerrecht, Buchführungsrichtlinien) vorgehalten werden müssen. Das entspricht auch den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Du kannst nur eine Sperrung der Daten verlangen, was faktisch aber ohne Bedeutung ist, weil Steuerprüfer oder andere Stellen dennoch Zugriff auf die Daten haben. Eine Sperre macht z. B. bei einem Online-Versandhandel sinn, wenn man verhindern will, dass jemand die Nutzerdaten missbraucht.
Bundesdatenschutzgesetz
§ 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
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(2) Personenbezogene Daten in Dateien sind zu löschen, wenn
ihre Speicherung unzulässig ist oder
ihre Kenntnis für die speichernde Stelle zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist.
(3) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit
einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,
Grund zu der Annahme besteht, daß durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, oder
eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
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(6) Gesperrte Daten dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen nur übermittelt oder genutzt werden, wenn
es zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der speichernden Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen unerläßlich ist und
die Daten hierfür übermittelt oder genutzt werden dürften, wenn sie nicht gesperrt wären.
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Der Rest ergibt sich aus diversen anderen Gesetzen, die für den jeweiligen Sachverhalt heranzuziehen sind.
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