Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihre Erklärungen zur Berechnung der SIM-Kartengebühr schon verstanden (jetzt reden Sie übrigens selbst schon von Gebühr...). Auch ist mir klar, dass es sich nicht um eine rechtswidrige Deaktivierungsgebühr handelt.
Sie hingegen verstehen aber anscheinend Ihre eigenen AGB nicht und meine Ausführungen dazu. Also nochmal von vorne...
Nach Ihren eigenen Angaben werden die zurückgesendeten SIM-Karten recyclet. Sie erlösen dabei maximal 1 € pro SIM-Karte. Ihr Schaden dadurch, dass ich meine zwei SIM-Karten nicht an Sie zurücksende, beträgt also maximal 2 €. Damit habe ich den Nachweis nach Ziffer XII. 7. Ihrer AGB geführt, dass Ihnen ein geringerer Schaden als 29,65 € entstanden ist. Wofür berechnen Sie mir also den absurden Betrag von 59,30 €, wenn Ihnen lediglich 2 € Schaden dadurch entstanden sind, dass Sie die Karten nicht zum Recyclen geben können? Mir fallen da die Stichworte Abzocke und Betrug ein.
Um es kurz zu machen: Ich fordere Sie hiermit nochmals auf, mir bis 30.04. die 59,30 € (meinetwegen auch abzüglich 2 € aufgrund des Ihnen entstandenen Schadens) auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen, wie Sie das auch im Falle meines Sohnes auf dessen Reklamation hin umgehend getan haben (siehe Ihre entsprechende Email als Anhang dabei), anderenfalls werde ich die Lastschriften zurückgeben lassen und behalte mir vor, Ihre Geschäftspraxis der Staatsanwaltschaft anzuzeigen und die Verbraucherzentrale NRW zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
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