Re: Re: Brauche dringend Hilfe
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von booner
Diese Wertersatzforderung seitens Expansys entbehrt jeder Grundlage.
Die Klausel
würde schon keiner AGB-Kontrolle standhalten, da dem Kunden trotz pauschalisiertem Wertersatz nicht ausdrücklich der Nachweis einer geringeren oder überhaupt nicht enstandenen Wertminderung gestattet wird, vgl. § 309 Nr. 5b) BGB.
Außerdem stellt § 357 IV BGB ausdrücklich klar, dass weitere als die gesetzlichen Ansprüche im Falle eines Verbraucherwiderrufs nicht bestehen.
Konkret besteht in einem solchen Falle gar keine Pflicht des Widerrufenden zum Wertersatz ggü. dem Unternehmer, da
1. der Verbraucher nicht auf die Folge des Wertersatzes hingwiesen wurde,
2. dem Verbraucher demzufolge auch keine Möglichkeit aufgezeigt wurde, die Rechtsfolge des Wertersatzes zu vermeiden, und
3. der Ausschluß des § 357 III 2 BGB einschlägig ist, weil eine evtl. Verschlechterung nur auf die Prüfung der Sache zurückzuführen wäre.
Ziffern 1. und 2. gelten vorbehaltlich, dass dem Verbraucher in einer evtl. außerhalb der AGB auf der Homepage erteilten Widerrufsbelherung keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt worden sind.
An einen Ausschluß des Widerrufrechts braucht man hier auch nicht zu denken, da die Software "reine Nebensache" ist.
danke dir booner ich werde deine sätze an mich nehmen und erstmal die agb ausdrucken und zu meinem anwalt mitnehmen.
mfg