ZitatOriginal geschrieben von Sir Hoschi
[...] Das gilt dann aber auch für ihn
Yep, hab ich ihm auch vorgehalten. Laut seiner Aussage darf er das jedoch, da er ja vor seiner Garage steht. ![]()
Die Bordsteinabsenkung hat an der Stelle eher bautechnische Gründe als dass sie das Parken verhindern soll.
Wenn die NWS vor der Trafostation ein Parkverbot haben wollten, dann wäre dort schon längst ein Schild.
Fraglich, ob man sich tatsächlich einen Strafzettel einfangen kann, wenn man trotz abgesenktem Bordstein an ebendieser Stelle parkt?!
Kennt jemand zufällig einen Paragrafen oder ein Urteil, die besagen, welcher Bereich vor einer Garageneinfahrt freizuhalten ist?
Das ärgert mich mit am meisten, dass dieser Nachbar auf seine beinahe 6,50 Meter breite Schneise vor seiner Einfahrt pocht. :mad:




