Beiträge von nutellatoast

    Zitat

    Original geschrieben von GeneralCuster
      SL45Freak
    Naja, man kann zitieren was man will um seine eigene Aussage zu bekräftigen. Aber wenn Du mich schon zitierst, dann bitte vollständig. Einen Satz vorher steht explizit drin das es unzulässig ist ;).
    Und falls Du es nicht verstehen solltest, das ist ein Kommentar zu den momentan rechtsgültigen Vorschriften.


    Es ist doch so, das es hier im Forum User gibt, die ihre eigene Meinung unter allen Umständen durchdrücken wollen. Egal wie! Gegenüber anderen Argumente sind diese User resistent.


    cu


    Eines vorweg: Es geht nicht darum irgendeine "Meinung" durchdrücken zu wollen, sondern begründet eine (eigene) Auffassung zu vertreten:


    Zitat

    Original geschrieben von GeneralCuster Abbildungen von Sachen dürfen auch ohne die Zustimmung ihres Eigentümers veröffentlicht werden. Allerdings ist das nur zulässig, wenn der Gegenstand nicht auf eine Person beziehbar ist. So wird man z.B. bei der Abbildung eines Autos das Kennzeichen unkenntlich machen und auch nicht dazuschreiben, wem es gehört.


    Dieses deckt sich weitestgehend mit meiner Aussage:


    Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast Du redest hier von Datenschutzbestimmungen. Dies gilt aber nur in Verbindung mit den Daten dieser Person! Wenn also nur das Auto samt Kennzeichen online ist, können darüber kene Rückschlüsse auf die betreffende Person gezogen werden, es sei denn, du schreibst den Namen, Geb.-Datum und Anschrift dabei.


    Wobei in deinem Zitat etwas mit meiner Rechtsvorstellung nicht übereinander paßt:


    "Allerdings ist das nur zulässig, wenn der Gegenstand nicht auf eine Person beziehbar ist."


    Wenn du den Namen dazu schreibst, ist dies klar. Aber anhand des Kennzeichens? Wo kann den da Bitte ein "normaler" Internetuser Rückschlüsse auf die betreffende Person ziehen? Ist für mich nicht einsichtig.


    Es ist aber wie du schreibst, ein Kommentar. Und wie das eben so ist, gibt es dutzende anders lautende Auffassungen.


    SL45Freak: Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, mache des Kennzeichen unkenntlich. Wenn nicht ... für mich dennoch unbedenklich.


    Gruß,
    Martin

    Zitat

    Original geschrieben von DeXTRa
    Was ist denn wenn der Betreffende im Parkverbot stand und es zwar keine Politesse gesehen hatt aber nachher im Internet (mit Beweisfoto).


    Oder ein Mann der eine Geliebte hat und seine Frau sieht sein Auto im Internet vor dem Haus stehen, etc...


    Davon gibts hunderte Beispiele. Also ich bin immer noch für verpixeln.


    Dann hat man eben Pech gehabt!


    Offentlicher Raum und daher Null Probleme...


    Gruß,
    Martin

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas
    :eek:
    Ich kenne die ab ca. 15€. So ein Teil steht seit Jahren bei mir in der Garage und hat auch schon ab und zu einen Reifen aufgepumpt. Laut & langsam aber billig :)


    Das Spray geht auch für Alufelgen.


    cu
    Thomas


    Uih ... auf den 15-EUR-Kompressor möchte ich mich im Ernstfall nicht verlassen müssen. Bei Smart und VW kosten die Pannensets (inkl. Kompressor) um die 150 EUR.


    Gruß,
    Martin

    Das Problem beim Führerschein ist;


    a.) du auch z.B. Russe sein kannst, aber einen deutschen Führerschein besitzt kannst und die Nationalität auf dem FS nicht festgehalten wird. Bei Grenzüberschreitungen spielt aber genau die eine nicht unentscheidende Rolle.


    b.) du z.B. bei einem Umzug nicht zwingend verpflichtet bist, den FS nach einer bestimmten Zeit umzumelden (wie etwa bei Perso/Pass).


    Der Führerschein ist demnach kein Ausweispapier, sondern ein Bescheinigung, dass du zum führen eines Fahrzeuges berechtigt bist.
    Warum aber beispielweise Videotheken oder Geschäfte diesen als Ausweisersatz akzeptieren ... keine Ahnung.


    Gruß,
    Martin


    Meiner Meinung!


    Über Anschaffungskosten ärgere ich mich maximal einmal, über Versicherung und Steuern maximal einmal im Jahr. Über Tankkosten müßte ich mich mindestens 4-mal im Monat ärgern, da 40-50 tkm p.a.


    @ Thomas: Hoffe das D steht nur für Deutschland:D


    Gruß aus Kölle:D


    Martin

    Zitat

    Original geschrieben von baba_akber
    es gibt vielleicht keine konkrete gesetzliche bestimmung, aber man darf ohne zustimmung der betreffenden Person keine daten von ihm weder im Internet noch woanders veröffentlichen. Das ist IMHO gesetzlich geregelt.


    Du redest hier von Datenschutzbestimmungen. Dies gilt aber nur in Verbindung mit den Daten dieser Person! Wenn also nur das Auto samt Kennzeichen online ist, können darüber kene Rückschlüsse auf die betreffende Person gezogen werden, es sei denn, du schreibst den Namen, Geb.-Datum und Anschrift dabei.


    Übrigens: Bei Fernsehreportagen und/oder Filmen sind die Kennzeichen auch nicht "versteckt". Es sei denn in Verbindung mit einer Person (die meist etwas böses angestellt hat:D ).


    Gruß,
    Martin