Beiträge von oern1

    Hi, wenn Du Dir Energie und Nerven sparen willst, zahle und vergiß die Sache. Normalerweise hast Du auch keine Chance.


    Allerdings kann so ein Behörden-Hickhack auch Spaß machen und am Ende zahlst Du halt die Buße und gut ist. Allerdings kostet das natürlich Steuergelder und Beamtenschweiß und ist daher grundsätzlich zu verpönen. :D



    Zitat

    Hab ich brav gemacht, so a la: „Es gibt viele Leute hier die einen FIAT haben, wie sie denn gerade auf mich als Besitzer kämen usw...“


    Zitat

    Beim LRA mit MEINER Sachbearbeiterin reden und nachfragen wie sie auf mich als Besitzer kämen!?


    Selbst beantwortet:


    Zitat

    Haben geklingelt (ich nicht da), fragten wem das Auto gehört, meine Schwester (17 Jahre) meinte mir.




    Zitat

    Ich sehen aber nicht ein, wieso man mit so einem Dorfpolizist nicht reden kann wie: „Ich habs kapiert, tut mir leid, machs nie wieder!“ Was ich ja auch versucht habe...


    -Ist aber besser so. Warum sollte Dich der Polizist davonkommen lassen ? Weil Du reuig bist, so nett kuckst, er Dich vom Kegeln kennt, Du ihm 20€ zusteckst ?
    Auch wenn man gerne mal so davonkommen würde, eine konsequente Linie ist auf jeden Fall die bessere.


    Gruß Oern1

    Ich habe einen Scanner über USB an einen PC mit Windows98 angeschlossen. Alles funzt einwandfrei wenn der Scanner nachträglich eingesteckt wird, wenn er allerdings beim Hochfahren bereits im USB steckt, bleibt der Rechner hängen,


    woran liegts ?



    Gruß Oern1

    Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Shit, ich kann mich dem Wahn einfach nicht entziehen. Ob das auf dauer gesehen weh tut ??


    Wehe, wenn der Sound nicht gut ist, ich mach dich persoenlich dafuer haftbar :D:D !!


    Tut nicht weh; und der Sound is super. Ich hab die 2. Box gerade durch...



    live long and prosper,
    Oern1

    Hui, hört sich weit schlimmer an als ich in Erinnerung hatte; vor allem das "..wenn du lieb zu mir bist,dann gibst die ärztliche Leistung" gibt den Ausschlag. Da sollte durchaus eine hohe Strafe erfolgen.


    Leider fürchte ich daß das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage gem. 153a StPO eingestellt wurde. Evt. auch wegen schlechter Beweislage.
    Also keine Verurteilung!
    Denn bei einer Geldstrafe geht die Strafe immer an die Staatskasse.


    Dann dürfte auch die Ärztekammer nichts davon wissen. Prinzipiell werden solche Straftaten bei Ärzten zwar mitgeteilt (MiStra 26), allerdings nicht bei Einstellungen.


    Du müßtest eigentlich einen Bescheid über den Ausgang des Verfahrens erhalten haben. (Und eine Rechtsmittelbelehrung)
    Was steht da genau drin?


    Gruß Oern1

    BGB § 216 Wirkung der Verjährung bei gesicherten Ansprüchen


    (1) Die Verjährung eines Anspruchs, für den eine Hypothek, eine Schiffshypothek oder ein Pfandrecht besteht, hindert den Gläubiger nicht, seine Befriedigung aus dem belasteten Gegenstand zu suchen.


    Gruß Oern1

    Nein, soweit ich mich erinnere, ging es hier um sexuelle Belästigung. Der Arzt versuchte während der Behandlung Sabsi zu küssen.


    Allerdings glaube ich, daß es da weitere Hintergründe gibt, als Sabsi in dem HK-Thread damals beschrieben hat.
    Vielleicht habe ich den Thread falsch in Erinnerung, aber mir erschien schon damals, die Hatzund der Wille diesen Arzt gesellschaftlich zu vernichten übertrieben.


    Sabsi: Bitte klär uns nochmal auf was genau vorgefallen ist, wäre wichtig um sich ein Bild machen zu können.


    Wenn Du nicht mehr darüber reden willst...auch OK;
    ->allerdings hast Du angefangen.


    nix für ungut, Oern

    Zitat

    Original geschrieben von Bullson
    Ist denn die eingetragene Zwangssicherungshypothek auch nach 30 Jahren zu löschen? Das würde mich doch wundern.


    ... müßte ich nachlesen, eher nicht.


    Aber ich kapiers immer noch nicht. Wenn Du einen erfolgsversprechenden Rang bei Deiner Zwangshypo hast, warum lässt Du dann nicht gleich versteigern? :confused:


    Gruß Oern1