Beiträge von phoneparadies.de

    Handytick
    Die Stornogebühr war ein Beispiel welches aber immer wieder mal vorkommt.



    Zitat

    Original geschrieben von Vitaminio
    Phantasialand bei Brühl!?!?
    Stimmt... da war ich das letzte Mal als kleiner Racker...
    is ne Idee :)
    Könnten ja noch den deutsch-russischen Kulturclub mitnehmen.. zur "moralischen" Unterstützung ;) für ne Flasche Wodka sind die für jeden Spass zu haben ;)


    Du merkst wirklich nichts mehr oder ?
    Du schreibst hier eine Sch... mit Anwalt und dann kommt letztlich sowas bei raus.
    Besser Du redest erstmal mit deinem Anwalt, lässt ihn machen und bis zu einem Ergebnis hälst Du dich mal zurück ...

    Zitat

    Original geschrieben von booner

    @phoneparadies: Angenommen ihr habt ein Ladengeschäft, der Kunde schließt einen für euch lukrativen Vertrag mit Schrotthandy das noch nicht mitgegegeben wird. Am nächsten Tag kommt er reuig zurück und teilt mit, sein Hausdrache genehmige diese Tat nicht und habe sein Taschengeld gekürzt. Lasst ihr den Kunden aus dem Vertrag? Ich meine, Schaden ist euch bis auf die Internetverbindung für die Freischaltung keiner entstanden?


    Kommt drauf an.
    Teilweise muss der Händler Stornogebühren zahlen.
    Ob Du es glaubst oder nicht, sowas kommt öfter vor als man denkt und in der Tat kommen wir dem Kunden in solch einem Fall entgegen.
    Wenn die Hardware noch nicht ausgehändigt wurde sowieso.


    Wird eine Stornogebühr berechnet ist es in der Verantwortung des Mitarbeiters eine Einigung mit dem Kunden zu erzielen.


    Es gab schon so einige Fälle bei denen wir die Stornogebühr ( bis zu 40,- EUR ) getragen haben.
    Kommt eben auf die Argumente des Kunden und die gesamten Umstände an.

    doch, Email habe ich beantwortet.
    Ich werde mal meinen Postausgangserver checken lassen.
    Es ist ja erschreckend wer alles keine Antwort bekommt.



    Zitat
    " Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeit der berechneten Anschlußgebühr. Laut Zusage des Netzbetreibers wird diese in der Forlgerechnung wieder gutgeschrieben.
    Abhängig vom Aktivierungsdatum ist eine Gutschrift in der 3 Rechnung möglich.
    Bei weiteren Problemen zögern Sie bitte nicht uns umgehend zu informieren..."

    sicher betrifft es mich nicht direkt.


    Wir haben überlegt ob wir das Angebot weiterführen.


    Letztlich aber ist dieser Thread dafür verantwortlich, dass wir Abstand genommen haben.


    Du bist zwar betroffen, Du bist aber nicht geschädigt !


    Einzig das Porto hast Du investiert und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Händler sich weigert das zu erstatten.


    Es geht nicht darum ob jemand betroffen ist ode rnicht, es geht um die Sachlichkeit, dass es keinen Geschädigten gibt.


    Nur wessen Vertrag freigeschaltet wurde ist Geschädigt aber hier gibt es wohl keinen ?!?

    Dazu müsste man aber wissen welche Informationen der Händler vom Netzbetreiber bekommt.
    So wie ich das sehe kennst Du diese Informationen nicht ( eine Begründung wird garnicht gegeben )


    Gehe mal Montag zum Anwalt, wenn ich HVS wär' würde ich dir gegenüber keinerlei Stellung mehr nehmen und auf ein Schreiben deines Anwaltes warten.


    Man kann sich nicht pauschal hinstellen und sagen " Ebay ist bindend "


    Schade, dass in diesem thread soviel nichtssagendes geschrieben wird. Dadurch wird er uninteressant und die wirklich interessanten Infos gehen unter.


    Lasst doch mal diesen Thread ruhen und schreibt dann lieber die Meinungen eurer Anwälte.


    Allein die Aussage eines Anwaltes, die Chance stehe bei 75% sagt alles.


    100 % ist sicher, 75 % bedeutet wohl nichts anderes als dass es auf die Begründung ankommt.


    Ihr spekuliert hier viel ohne wirklich zu wissen was stimmt.
    Wäre schade wenn hier ein Schloss kommt ...