hast du ein gebrandetes m65 von vodafone oder t-mobil?
wenn ja: dann geht das nicht.
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hast du ein gebrandetes m65 von vodafone oder t-mobil?
wenn ja: dann geht das nicht.
ZitatOriginal geschrieben von Direktel
Tja, an ihm liegts - er ist schuld![]()
Die beiden werden zusammen versendet, daher wird noch gewartet bis das T610 eintrifft...
danke für die nachricht!
ich werde meine ungeduld jetzt an ihm auslassen.
grüße
tüte
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Direktel
Hi,
ich kann jetzt nicht genau die einzelnen Anträge einsehen, da ich die Namen nicht habe, aber wenn ein Antrag schon so lange auf Bonitätsprüfung stehe, dann liegt es nahe, dass er aktiviert ist und das Gerät fehlt. Momentan ist das bei dem T610 der Fall welche am Montag wieder kommen sollen....
Wenn jemand abgelehnt ist, dann erfährt er das sofort!
Bei ein paar Verträgen fehlt auch noch der Status von Telco, aber das sind nur sehr wenige!
Ich denke morgen bekommen wir alle Anträge aus dieser Aktion durch, bzw. jeder bekommt seinen Status falls noch was fehlen sollte!
gruß,
Matthias
also ich hatte ein siemens cf62 bestellt.
meine auftragsnummer in eurem shop ist: 988 (wenn dir das hilft das zuzuordnen).
mein bruder (wir haben die anträge zusammen geschickt) ist auch noch in der B-prüfung (auftragsnummer 992).
allerdings hatte er ein T610 bestellt.
grüße
tüte
das hilft nur leider nicht wenn mein bestellstatus seit einer woche auf "bonitätsprüfung" steht und laut direktel auch nicht mehr geändert wird...
wenn er er nicht annimmt schickt die post es zurück...
muß der versender (=verkäufer) in diesem fall den rücktransport an die post bezahlen? ich glaube nicht...
rein rechtlich gesehen kannst du die zeit verstreichen lassen und die lieferung geht zurück.
wenn der warenwert über 50 Euro war zahlt der verkäufer den versand.
war es drunter mußt du dafür aufkommen.
moralisch gesehen ist das ziemlich erbärmlich von dir.
und das war auch nicht das was der gesetztgeber mit dem fernabsatzgesetz gewollt hat.
ZitatAlles anzeigenWEITWURF-WM
Handys zum Wegschmeißen
Von Holger Dambeck
Fast 75 Meter weit schleudert ein Norweger sein Mobiltelefon. Er gilt deshalb als Favorit bei der morgigen Handy-Weitwurf-Weltmeisterschaft im finnischen Städtchen Savonlinna. Die Ursprünge des seltsamen Wettstreits sind angeblich Wutausbrüche wegen eines streikenden Handys.
quelle:
http://www.spiegel.de/netzwelt…tur/0,1518,315189,00.html
es gibt echt leute die haben zuviel freizeit ![]()
hier der link wo man sich zur WM melden kann:
http://www.fennolingua.fi/mobile.htm
(vielleicht gibt es ja hier im forum profi-handy-werfer
)
Re: Re: Kündigungsrecht wenn nach 3mal Reparatur Gerät immer noch defekt?
ZitatOriginal geschrieben von seby
Der Mobilfunkvertrag bleibt in jedem Falle davon unberührt.
auch wenn deine restlichen ausführungen richtig sind, diese aussage ist schlicht falsch.
bitte lies z.b. das oben von mir gepostete urteil des AG Düsseldorf.
um was für ein handy handelt es sich denn?
und waren die defekte software-fehler oder hardware-fehler?
Re: Kündigungsrecht wenn nach 3mal Reparatur Gerät immer noch defekt?
ZitatOriginal geschrieben von Metty
Immerhin war das Mobiltelefon ja Teil des Vertrages, und diesen Teil hat der Anbieter nicht korrekt geleistet!
das ist falsch.
der Kaufvertrag für das Telefon und der Mobilfunkvertrag sind zwei verschiedene Rechtsgeschäfte.
Allerdings ein s.g. Koppelgeschäft.
D.h.: Es sind zwar zwei getrennte Verträge, aber diese sind (zusammen-)gekoppelt, können also nicht getrennt von einander betrachtet werden.
Ob du den Vertrag kündigen kannst ist strittig.
Es gibt sowohl Urteile die das bejahen, als auch welche die das verneinen.
Es kommt also auf das Gericht an vor dem du klagst.
Beispiel: Amtsgericht Düsseldorf:
ZitatKündigung des Handyvertrages bei defektem Handy möglich
Wer in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag ein Handy erwirbt, kann den kompletten Vertrag kündigen, wenn das Handy defekt ist. Dieses hat das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden. Der Netzbetreiber wollte das defekte Handy zwar zurücknehmen und den bewusst niedrigen Kaufpreis erstatten, bestand jedoch auf den Zweijahresvertrag. Auf diese Art und Weise wollte das Unternehmen den Käufer mit 42 DM abspeisen, obwohl der Listenpreis des Gerätes bei 343 DM lag. (Az: 34 C 3564/00).
Was aber auf jeden Fall gehen sollte:
Du gibt das Handy zurück (Wandlung) und bekommst den Kaufpreis erstattet.
NICHT den subventionierten Preis, sondern den "normalen" Preis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galt (sollte eigentlich mit auf der Rechnung des Telefon stehen).