Beiträge von tüte



    also ich hatte ein siemens cf62 bestellt.
    meine auftragsnummer in eurem shop ist: 988 (wenn dir das hilft das zuzuordnen).
    mein bruder (wir haben die anträge zusammen geschickt) ist auch noch in der B-prüfung (auftragsnummer 992).
    allerdings hatte er ein T610 bestellt.



    grüße
    tüte

    wenn er er nicht annimmt schickt die post es zurück...


    muß der versender (=verkäufer) in diesem fall den rücktransport an die post bezahlen? ich glaube nicht...

    rein rechtlich gesehen kannst du die zeit verstreichen lassen und die lieferung geht zurück.
    wenn der warenwert über 50 Euro war zahlt der verkäufer den versand.
    war es drunter mußt du dafür aufkommen.



    moralisch gesehen ist das ziemlich erbärmlich von dir.
    und das war auch nicht das was der gesetztgeber mit dem fernabsatzgesetz gewollt hat.


    quelle:
    http://www.spiegel.de/netzwelt…tur/0,1518,315189,00.html








    es gibt echt leute die haben zuviel freizeit :D



    hier der link wo man sich zur WM melden kann:
    http://www.fennolingua.fi/mobile.htm
    (vielleicht gibt es ja hier im forum profi-handy-werfer :D )

    Re: Kündigungsrecht wenn nach 3mal Reparatur Gerät immer noch defekt?


    Zitat

    Original geschrieben von Metty
    Immerhin war das Mobiltelefon ja Teil des Vertrages, und diesen Teil hat der Anbieter nicht korrekt geleistet!



    das ist falsch.
    der Kaufvertrag für das Telefon und der Mobilfunkvertrag sind zwei verschiedene Rechtsgeschäfte.
    Allerdings ein s.g. Koppelgeschäft.
    D.h.: Es sind zwar zwei getrennte Verträge, aber diese sind (zusammen-)gekoppelt, können also nicht getrennt von einander betrachtet werden.



    Ob du den Vertrag kündigen kannst ist strittig.
    Es gibt sowohl Urteile die das bejahen, als auch welche die das verneinen.
    Es kommt also auf das Gericht an vor dem du klagst.


    Beispiel: Amtsgericht Düsseldorf:

    Zitat

    Kündigung des Handyvertrages bei defektem Handy möglich
    Wer in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag ein Handy erwirbt, kann den kompletten Vertrag kündigen, wenn das Handy defekt ist. Dieses hat das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden. Der Netzbetreiber wollte das defekte Handy zwar zurücknehmen und den bewusst niedrigen Kaufpreis erstatten, bestand jedoch auf den Zweijahresvertrag. Auf diese Art und Weise wollte das Unternehmen den Käufer mit 42 DM abspeisen, obwohl der Listenpreis des Gerätes bei 343 DM lag. (Az: 34 C 3564/00).



    Was aber auf jeden Fall gehen sollte:


    Du gibt das Handy zurück (Wandlung) und bekommst den Kaufpreis erstattet.
    NICHT den subventionierten Preis, sondern den "normalen" Preis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galt (sollte eigentlich mit auf der Rechnung des Telefon stehen).