Hmm, ab sollte das Gerät nicht im Januar kommen? Hat jemand nen aktuellen Termin? bei mir steht nämlich die Verlängerung von meinem alten Pofessional S an (und den will ich auch behalten wg. der 1/1 Taktung z.B.).
Mobilcom bietet XP1 für 1€ an. bei Sascha is es noch mit 228,49€ gelistet.
Beiträge von Doc-b
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Zitat
Original geschrieben von JMQ
Bisher ständige Praxis. Ich habe bisher noch keine Probleme bzgl. der Kosten des Kurzgutachtens bekommen. Sv fertigen diese Kurzgutachten an. Sind nur 1 Seite lang, keine Fotos und sehen aus wie ein Kostenvoranschlag.Oft versuchen Versicherungen bei Kostenvorsanschläge Positionen zu streichen, bei Kurzgutachten kommt das seltener vor.
Bei KVs wird mittlerweile auch kaum was gestrichen -die Werkstätten benutzen nämlich heute fast alle das gleiche Program wie die DEKRA. Und Gutachter rechnen Verbringungskosten und Aufschläge auf Ersatzteile von vornerein nicht mit rein -also muss man die auch nicht wieder streichen, wenn es nicht zur Reparatur kommt, sondern der Schaden fiktiv abgerechnet werden soll.
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Aber frag doch mal bei deiner Versicherung, wie die das bei Erstattung des Schadens halten: Manche Versicherer verzichten nämlich auf die Ermittlungskosten (Anwalt, Gutachten usw). Dann kommste wieder preiswerter.
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Gutachter is nicht -liegt unter der Bagatellgrenze von ca 350€, wenn der Schaden sich wirklich nur auf 250€ beläuft.
Und nen KV will jede versicherung sehen, wenn sie reguliert. Wenn die Dame aber fiktiv abrechnen, also sich den Schaden auszahlen lassen möchte, dann gibt es natürlich keine MWST! Erst wenn sie dann nachweist, dass der Wagen repariert wurde, kann sie die MWST bekommen.
Und bitte melde den Schaden deiner Versicherung und sag dazu, dass du privat regulieren wirst. Wenn sie nicht mehr bereit ist zu warten und sich an deine versicherung wendet (dafür brauch sie nur das Kennzeichen um rauszufinden, wo du Versichert bist -geht über den Zentralruf d. Autoversicherer 018025026) sieht es doof aus.
Ich arbeite in dem Bereich, hab also täglich mit solchen dingen zu tun.Du kannst den Schaden auch deiner Versicherung zur regulierung überlassen. Wir sind da ja Profis und wissen, wie man kosten drückt, bzw woruaf die Dame gesetztlich noch Anspruch hat. Dann hast Du zeit, zu überlegen, ob du den Schaden erstattest.
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O2 can't do
Nach immer wieder kurzen DSL und längeren Telefonie-Ausfällen hab ich gestern mal bei der Hotline nachgefragt, ob o2 nicht was tun kann. Ja können die: Mich auf 8Mb drosseln -.- .
Irgendwie bereue ich es so langsam zu O2 gegangen zu sein. Naja, ich erreiche auch so nur ca 6-7Mb Downstream. Is also kein wirklicher Verlust. Mal sehen ob die Sahe jetzt etwas stabiler wird.
Immerhin, die Hotline war nett

Gibt's mehr Leute, bei denen O2 die versprochenen 16Mb nicht einhalten kann?
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Also ich würd den Manhbescheid auf jeden Fall versuchen! Ich treibe seit 2 Jahren die Forderungen für unsere Studierendenschaft ein und hab damit gute Erfahrungen gemacht.
Klar, Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist möglich, aber dazu muss man auch ein wenig Ahnung von der Materie haben. Meine Erfahrung: Viele sind von einem Brief durch das Gericht so beeindruckt, dass sie gar nicht an die Möglichkeit zum Widerspruch denken!Und nach 14 Tagen kann man den Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch hier ist Widerspruch möglich! Aber nicht mehr in der Sache direkt! Nur noch gegen Formfehler oder Ähnliches! Die eigentliche Forderung im VB anzugreifen ist sehr schwierig. Geht wohl nur, wenn du z.B. auch EInsetzung in den vorherigen Stand beantragst und da brauchst du gute Gründe für (Krankenhaus, Fernreise usw.)
Bei uns gab es noch nie Probleme wegen nem VB, wenn der MB durch war.
Und mit nem VB hast du alle Trümpfe in der Hand: PfüB (Pfändungs und Überweisungsbeschluss -also die Kontopfändung) ist dann am einfachsten und preiswertesten. Wenn das nicht zieht, kann man vom Gerichtsvollzieher die Wohnung durchsuchen lassen. Und wenn die Schuldnerin dann noch zickt, kannst du ratz fatz einen Haftbefehl bekommen (wenn sie z.B. dem Gerichtsvollzieher nicht aufmacht). Und glaub mir, so ein Haftbefehl hat bisher immer Eindruck gemacht: Meistens reicht es, dem Schuldner ne Kopie von dem Ding zu schicken und die Kohle kommt. Hatte bisher erst einmal den Fall, dass ich jemanden dann wirklich verhaften lassen musste.Die Frage ist natürlich, ob du das wirklich willst! Sowas kann nämlich dann ja noch richtig Stress geben -vor allem dann, wenn sie die Patte nicht hat und die Eidesstattliche Versicherung abgibt und dann in der Schufa steht. Das nehmen einige persönlich!
Edit: Bei einem Mahnbescheid wird erstmal nicht geprüft, ob Du deine Forderungen belegen kannst! Nur so zur Info.
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Das kann ein bisschen länger dauern, bis de interconnection funktioniert -ich konnte in den ersten 24h keine Telekom-Nummern erreichen.
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Also ich mach an Weihnachten das gleiche wie Silvester: Arbeiten!
Ich sitze in der Notrufzentrale einer großen Versicherung und bin im Schadensfall darum bemüht, dern Schaden so gering wie möglich zu halten und für die Kunden kurzfristige Lösungen zu organisieren.
Also Haus brennt --> Hotel
Autopanne mitten im Schnee--> Pannenhelfer mit Schneeketten und ggf. auch Tee und frischen Babywindeln -
Klingt nach Wanzenbissen -also ich würde in die Pension nicht mehr fahren

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Ja, schon. Weil Böller auf Lack sind Explosionsschäden, die über die Teilkasko abgewickelt werden und die hat fast jeder, weil die ist billig und man verliert dort keine Prozente.
Und hör um kurz nach 12 einfach mal hin, wie viele Feuerwehrautos du vorbeifahren hörst.
Silvester ist Hölle, für Versicherung UND Rettungskräfte :mad: . Das ganze Geböllere sollte man verbieten. Zum Glück hört meine Schicht um 22h auf, da is noch nicht ganz so viel los. Aber der 1. Januar wird wohl übel.