Hallo Larry,
du musst ab März 2004 für jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen, egal ob du Umsatz hast oder nicht.
Wenn du keinen Umsatz hast, trägst du auf der Vorderseite nichts ein (Name, Steuernummer und Kreuz sollten schon sein); die Vorsteuer aus deinen Kosten kommen in Zeile 55 auf der Rückseite. Ein Guthaben wird dir vom Finanzamt dann erstattet.
Gruß
Dagmar
(von Beruf Steuertussi) ![]()
Noch 2 Tipps:
1. Hast du einen Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt? Dann brauchst du die Umsatzsteuer-Voranmeldung erst einen Monat später abgeben.
2. Wenn dein Umsatz unter EUR 125.000 liegt, solltest du beim Finanzamt die Ist-Versteuerung beantragen. Bsp.: du schreibst im Juli eine Rechnung, bezahlt wird die aber erst im August. Normalerweise musst du den Umsatz bei Rechnungslegung anmelden - also Juli. Bei Ist-Versteuerung wird der Umsatz erst bei Zahlung angemeldet - also August.
Bei weiteren Fragen einfach melden.