> Original geschrieben von Carsten:
> Du hast 11 von 11 Punkten
> Noch Fragen? ![]()
Ja.
Wie viele Versuche hast Du gebraucht? ![]()
N.
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Re: Günstig mit dem Flugzeug nach München, nur wie?
> ich muß in sechs Wochen nach München und möchte nicht die Bahn,
> sondern das Flugzeug nehmen.
> im Reisebüro war sollte ich aber um 240 EUR zahlen
Für innerdeutsche Linienflüge bei regulärer Buchung (Lufthansa) ein durchaus üblicher Wert. Stuttgart-Hamburg etwa hin und zurück zahle ich normalerweise immer so 600-700 EUR, nach Berlin ists meistens etwas teurer.
N.
Re: Waas heißt BSPA Multiframes
> Ich habe ein Decoderprogrammm für den Siemens CC - Monitor.
> Bei Network steht eben BSPA Multiframes.
> Was beteudet das oder was ist das ??
Die Bedeutung findet sich in TS GSM 04.08 in der Erläuterung des IE 'Control Channel Description', Byte 3, Bits 1-3.
Der hier übermittelte Wert gibt an, mit welchem Abstand (gemessen in Multiframes) PAGING REQUEST Nachrichten der gleichen Paging Subgroup im PCH gesendet werden
Zugegebenermassen ein ziemlich transzendenter Wert. Ich weiss auch nicht, was der im CC-Monitor zu suchen hat.
Das IE heisst übrigens korrekt 'BS-PA-MFRMS', so findet mans auch in Google einfacher. Oder in der Suche hier, je nach dem.....
N.
> Daß man sich genau in die Ebene der Antennenfront stellt,
> also neben die Antenne
hat den Sinn, dass Du so wesentlich besser sehen kannst, ob Du korrekt stehst. Von vorne auf die Antenne zu sehen und festzustellen, ob Du genau in der Senkrechten dazu stehst, ist wesentlich schwieriger und ungenauer.
> und dann mittels eines Kompass die Richtung zur Antenne peilt.
Eben. Und da Du ja, wenn Du neben der Antenne stehst, die Richtung einer Senkrechten zur Abstrahlrichtung misst, musst Du noch 90° addieren resp. subtrahieren, damit Du die Richtung hast.
+/- 1° ist auf diese Art durchaus drin.
> Warum Antenne, mann müsste sich das in Front der Richtfunkschüssel
> stellen, oder?
Die Richtfunkschüssel ist ist die Antenne.
N.
Re: Re: Re: Monitor mit Namen der Nachbarzellen?
> Hat man am Notebook ein GPS angeschlossen und die bereits
> gefundenen Sender stehen mitsamt Koordinaten und Kanalnummer in
> einer Datenbank, dann kann man anhand der Entfernung der Sender so
> einigermaßen sagen, welche Kanalnummer zu welchem Sender gehört.
Dazu reicht Dir normalerweise schon BSIC. Der nächste BCCH im selben Kanal und mit dem gleichen BSIC ist üblicherweise schon wieder so weit weg, dass er sich anderweitig ausfiltern lässt.
N.
Re: Monitor mit Namen der Nachbarzellen?
> ich habe noch nie einen Monitor gesehen, der die CI's
> der Nachbarzellen anzeigt. Warum gibts das nicht?
Bestimmte Softwareversionen des M20 können das.
Schlussendlich liegts daran, dass:
a) die CI für die Nachbarkanalliste irrelevant ist
b) die Zeit für das Lesen dieser Information zu lang und damit auch der Stromverbrauch zu hoch ist
Technisch möglich wäre es jedenfalls.
Zum Lesen von BCC und NCC muss der Mobilfernsprecher lediglich den FCCH abwarten, und dann den nächsten SCH-Burst lesen, da steht BSIC nämlich schon drin. Der Aufwand zum Lesen des BCCH wäre ungleich höher.
N.
> positiver signalpegel? naja, da müsste das signal besser ankommen
> als es abgeschickt wurde
Die Pegel sind üblicherweise in dBm angegeben, da könnte das (theoretisch) schon vorkommen. +16dBm würden zum Beispiel 40mW entsprechen, 0dBm entsprechen 1mW.
Naja, zugegebenermassen sehr theoretisch. Ich weiss nicht, was die Empfangsstufe bei diesen Pegeln macht, das S4 war bei 0dBm schon ziemlich seltsam drauf. Ausserdem gehe ich mal davon aus, dass übliche Software in der MS keine positiven Pegel darstellen kann.
N.
>> Es ist dabei (beim selber reinschreiben) auch absolut wurst,
>> wo das Flashimage herkommt
> Natürlich steht die Legalität zur Debatte.
Es wäre doch mal interessant zu lesen, auf welche Grundlage Du diese Behauptung stellst, also Paragraphen, Urteile, Literatur, Quellen. Ich konnte nichts derartiges finden, lerne aber gerne dazu.
> Deine Auffassung ist nicht das Recht im Sinne des Gesetzes
Also? Quellen?
> In Deutschland gibt es etwa 60Mill Rechtsanwälte,
Laut Bundesrechtsanwaltskammer waren es zum 1.1.2002 116.000 Rechtsanwälte in DE.
> jeder hat sein eigenes Recht und jeder soll in dem Glauben bleiben!
Möchtest Du Dich aus der Affäre ziehen, weil Du Deine Behauptungen nicht mit Fakten hinterlegen kannst?
N.
> Ähnlich beim Handy,nur mit dem Unterschied dass du keine Lizenz
> bekommst sondern nur das Nutzungsrecht der im Handy vorhandenen
> Software
Das ist ein Widerspruch. Ein Nutzungsrecht ist ja eben eine Lizenz.
> Das schliesst aus, diese (...) auszulesen in welcher Form
> und Art auch immer.
Selbst wenn das in irgendwelchen Lizenzbedingungen so stehen würde, wäre das nicht rechtswirksam, jedenfalls in Deutschland.
Und auch wenn etwa Microsoft (als Beispiel) das gerne anders sehen würde: sowohl der Kauf eines Office-Pakets als auch der Kauf eines Mobiltelefons sind einfach nur ein Sachkauf. Ein Sachkauf schliesst das Recht zur Benutzung der gekauften Sache ausdrücklich ein. Eine explizite Lizenz ist dabei weder beim Office-Paket noch beim Telefon notwendig.
Ich kann von meiner Office-CD beliebig viele Kopien machen, so lange ich sicherstelle, das nur jeweils eine Instanz der gekauften Sache benutzt wird (schliesslich habe ich nur 1 Office gekauft). Ich kann die Original-CD in der Mikrowelle braten. Es ist meine.
Genau so beim Telefon. Ich kann die Software auslesen, so oft ich das möchte. Und wenn ich damit eine 20GB-Platte vollmüllen möchte, dann kann ich das tun.
Und ich kann in den beschreibbaren Bereich des Telefons hineinschreiben, was mir passt. Wenn ich den Speicher gerne komplett mit '0' oder '1' gefüllt hätte, dann darf ich das. Es ist mein Telefon.
Es ist auch rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ich irgendein Flashimage in mein Telefon einspiele, die Legalität dieses ins-Telefon-einspielen steht absolut nicht zur Debatte. Es gibt keine Exclusiv-Lizenz für NSCs zum beschreiben von Flash-RAM. Es ist dabei (beim selber reinschreiben) auch absolut wurst, wo das Flashimage herkommt.
Wenn das Flashimage eines ist, das vom Hersteller für dieses Telefon freigegeben ist, dann darf ich das Telefon sogar einschalten und in Betrieb nehmen, ohne dabei einen Rechtsbruch zu begehen.
Der Originalthreadtitel war ja eigentlich: Handysoftware verändern verboten? Diese Frage würde ich mit 'ja' beantworten. ich darf die Software nicht verändern, weil die Type Approval sonst erlischt.
Ich bin allerdings nach wie vor der Auffassung, meine Telefon selbst flashen zu dürfen, gleiches gilt fürs entsperren.
N.
>>> Das Problem liegt wohl eher an der Software selbst. Eine Software
>>> die illegal im Netz kursiert, macht das aufspielen selbiger logischer
>>> Weise selbst illegal.
>>Nein, wieso?
>>Wenn ich mir von einem Bekannten seine Office-CD kopiere
>> (die eine Raubkopie ist), dann habe ich eine illegale Kopie
>> Wenn ich die jetzt aber unter Zuhilfenahme meines ordentlich
>> erworbenen Office-Keys installiere, dann ist das einwandfrei
> Da hast Du vielleicht recht, aber was hat das Eine mit dem
> Anderen zu tun?
Eben. Nichts. Um bei Deinem Beispiel zu bleiben.
Nochmal von vorn:
Der Besitz eines oder mehrerer Flash-Images ist rechtlich (straf- oder privatrechtlich) unerheblich.
Das Herunterladen eines oder mehrerer Flash-Images ist gleichfalls unerheblich.
Das Anbieten eines oder mehrerer solcher Images könnte straf- oder privatrechtlich von Belang sein. Wirklich klar ist das aber momentan nicht.
Wenn ich nun ein (vielleicht illegal angebotenes) Flashfile (legal) herunterlade und in mein Telefon spiele, wo soll da die illegale Handlung meinerseits liegen? Ich mache genau das, was etwa ein NSC auch tut, und nur dadurch, dass eine Handlung in einem anderen Raum stattfindet, erlangt sie rechtlich keinen anderen Status.
Es ist keine Datenveränderung nach 303 StGB. Ein unzulässiger Eingriff in eine zugelassene Funksendeanlage ist es auch nicht. Der öffentlich Fernmeldeverkehr wird dadurch nicht gestört oder in unzulässiger Weise behindert.
Nur ums nochmal erwähnt zu haben: Ich bin durchaus dazu berechtigt, die Software zu besitzen (jedenfalls erlange ich mit dem Kauf des Telefons die Berechtigung dazu), und damit bin ich auch berechtigt, die Software zu speichern und zu Zwecken der Datensicherung zu kopieren. Auch auf Platte.
N.