Bei der Versteigerung einmal ganz nach unten gehen:
Insgesamt werden Frequenzen im Umfang von 270 MHz aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1500 MHz sowie 1800 MHz versteigert. Die Frequenzen aus den Bereichen bei 900 MHz und 1800 MHz haben die Grundlage für den Aufbau der heutigen Mobilfunknetze insbesondere für die flächendeckende mobile Sprachkommunikation gebildet und sollen künftig auch für breitbandige Internetanschlüsse genutzt werden.
Die Frequenzen im 700-Megahertz-Bereich werden bislang für terrestrisches Fernsehen genutzt. Durch die Umstellung auf DVB-T2 werden sie frei und können für mobiles Breitband genutzt werden. Die Netzbetreiber können mit nur relativ wenigen Funkstationen schnelles Internet auch in bisher wenig erschlossene Regionen bringen. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, dass mit dem Einsatz dieser Frequenzen eine nahezu flächendecke Versorgung der Bevölkerung mit Breitband-Internet erreicht wird – wie bisher schon mit mobiler Sprachtelefonie. Daher beinhalten die Frequenznutzungsrechte eine Versorgungsverpflichtung von 98 % der Bevölkerung.