Beiträge von Lux

    Ich hab das ganze ansichtlich gemacht, denn das einzige was Du wirklich brauchst, ist Dein Key. Bei einer Neuinstallation willst Du sowieso die aktuellsten Treiber usw verwenden und die sind nicht auf der Recovery-Partition. Insofern mein Fazit: gut gemacht :top: :D

    Thorsten, hast Du Dir schon mal das E50 angesehen? Auf jeden Fall einen Blick wert. Etwas geringerer Leistungsumfang (kein UMTS, kein WLAN, etwas kleineres Display, geringere Auflösung 320x240 Pixel) verglichen mit dem E60, aber dafür auch kleiner und preiswerter (auch ohne Cam erhältlich).


    Gruß
    Frank

    Sicherlich nicht DAS Tool der Wahl, aber man kann auch mit dem guten alten Powerpoint eigentlich beliebige Linienverläufe nachmalen, schließen und die eingeschlossene Fläche nach Belieben färben. Dazu folgendes tun: Zeichenleiste an --> AutoFormen --> Linien --> Kurve, damit ein bisschen malen (keine Angst, der Verlauf kann noch nicht super sein, sondern vermutlich viel zu rund) und dann Rechtsklick auf der Kurve --> Punkte bearbeiten. Dann kannst du die Punkte verschieben, löschen, welche Einfügen und die Art der Punkte verändern (Eckpunkt ermöglicht zwei verschiedene Steigungen). Einfach ein bisschen experimentieren, geht bestimmt. Solltest Du kein Powerpoint haben findest Du bei OpenOffice ein kostenfreies Pendant zum MS Office.
    Viel Spaß!

    Zitat

    Original geschrieben von himmelblau
    sollen die doch den vertrag immer wieder befristet verlängern. wenn irgend wann der tag kommt wo "sie" gehen soll sucht sie einfach einen anwalt auf. dieser wird dann klären ob die befristungen recht oder unrechtmässig waren.

    So hatte ich die Sache noch gar nicht gesehen, ist aber natürlich richtig. Dann wird Person X erstmal die Füße still halten.
    Vielen Dank für die schnelle Hilfe :top:

    Vielen Dank für Eure Antworten. Person X sagt, dass es schon Listen gibt, aus denen ersichtlich ist, wen sie gerade vertritt. Auch wenn es nicht 100% sauber ist, da die vertretende Person nicht jedes Mal namentlich im Vertrag genannt ist, scheint das ganze doch "im Großen und Ganzen" in formal Ordnung zu sein. Jedenfalls gibt es zu wenig Ansatzpunkte, um da die große Welle zu riskieren...


    Gruß
    Frank

    Zitat

    Original geschrieben von No.Time
    Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig.

    Das "Problem" ist ja, dass es einen sachlichen Grund (=Schwangerschaftsvertretung) gibt...

    Zitat

    Original geschrieben von No.Time
    Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden.

    Guter Punkt, den müsste man sich wohl mal besorgen...

    Zitat

    Original geschrieben von No.Time
    [...]Kidnergärtnerin [...]

    Lass das keine Sozialassistentin oder Erzieherin hören, die erdolchen Dich mit 'nem stumpfen Löffel :D


    So, jetzt geh' ich aber wirklich ins Bett. Hätte nicht gedacht, dass Ihr wieder so fix seid - und das am Freitagabend :top: