Beiträge von Heinz Ketchup

    Re: Bevorstehender Umzug: T-DSL: max. 1500, Arcor: 2000 - realistisch?


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Frage: Wie verlässlich ist das? Kann man realistischerweise davon ausgehen, dass in Gegenden, wo die Telekom nur das abgespeckte 2000er, also T-DSL1500 schaltet, man von Arcor funktionierendes DSL2000 bekommen kann? Die 500kBit wäre mir den Wechsel dann schon wert - bei diesen Geschwindigkeiten zählt jedes Bit... :D


    In der Regel kann man davon ausgehen, dass alle Anbieter schnellere Anschlüsse bieten als die Telekom. Das liegt daran, dass die Telekom die Geschwindigkeit bei Vertragsabschluss garantiert und dann auch dementsprechend mit Luft nach oben einstellt.
    Die anderen Anbieter überlassen die maximale Geschwindigkeit dem Modem, was in Praxi zu höheren Geschwindigkeiten führt. Allerdings kann diese auch schlechter werden, wenn zB dein Nachbar auch noch DSL bestellt. Dieses Risiko besteht bei der Telekom nicht. (Siehe Artikel aus einer der letzten C'ts).


    Solltest du einen Kabelanschluss haben empfehle ich dir jedoch Kabelinternet. Die Pingzeiten sind einfach ungeschlagen.

    Zitat

    Original geschrieben von belinea
    Viele Leute schalten das Handy auch aus, bevor sie den Akku rausnehmen. Das ist mindestens eine genauso dumme Angewohnheit.


    Ähem nein, zumindest ist das bei Siemens damals zwingend gewesen, da Paramter erst beim Ausschalten dauerhaft gespeichert wurden.


    Heutzutage dürfte es auch noch Probleme geben, wenn zB das Handy grad in den Speicher/SD-Karte schreibt.

    Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Es geht hier aber nicht um die Gurtpflicht, sondern um die Anzahl der Personen im Fahrzeug. Und wenn im Fahrzeugschein eine 4 steht, hat ein 5. im Auto nichts zu suchen - auch wenn 8 Gurte vorhanden sind. ;)


    Richtig. Wurde, wenn man Wikipedia glauben darf, aber erst 2006 eingeführt. Zuvor durfte beliebig viele Personen befördert werden.


    Edit:
    Hier indirekt als Urteil die Regelung 1999



    ZITAT
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    Unangeschnallt: Mitschuld bei Unfall
    Ein fünfter Mitfahrer in einem Auto mit nur vier Sitzen und Sicherheitsgurten, muß sich bei einem Unfall ein Mitverschulden anrechnen lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrt im überbesetzten Auto nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.


    Im Ausgangsfall hatte eine bei einem Unfall schwer verletzte Mitfahrerin den Fahrer des Wagens auf Schadensersatz verklagt. Sie saß auf der mit zwei Gurten ausgestatteten Rückbank eines viersitzigen Coupes zwischen zwei Mitfahrerinnen. Sie muß sich nun ein 20prozentiges Mitverschulden anrechnen lassen, obwohl sie - weil für sie kein Gurt vorhanden war - nicht gegen die Anschnallpflicht verstoßen hat. Sie habe sich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, weil sie ohne Anschnallmöglichkeit in den Wagen gestiegen sei. Dabei wiesen die Richter darauf hin, daß allein die Überbesetzung des Autos kein Rechtsverstoß sei, weil eine Höchstzahl von Mitfahrern nicht gesetzlich festgelegt sei.
    Allerdings schlägt ein Verstoß gegen die Gurtpflicht bei einem Unfall noch höher zu Buche. Die beiden Mitfahrerinnen hatten sich nicht angeschnallt und waren ebenfalls verletzt worden. Sie müssen sich deshalb ein 40prozentiges Mitverschulden entgegenhalten lassen, befand das OLG in einem Parallelverfahren.


    Oberlandesgericht Karlsruhe, 10 U 55/99
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    Quelle


    Das war zumindest 1999 so, ob das heute tatsächlich geändert ist weiß ich auch nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von MK83
    kA hab nix zum spielen hier. Mein einziges PS2 Spiel MGS3: Snake Eater funzt seitdem update nicht mehr. Tolle Scheisse! :flop:


    LOL, da weiß ich doch wieder warum ich keine Ps3 habe. ;)


    Läuft eigentlich mittlerweile wenigstens GT4 tutti kompletti?