Beiträge von fonhouse.de

    Re: 6100 für 119 eur zzgl. 9,95 eur gg


    Zitat

    Original geschrieben von sofastreamer
    huhu.


    hab eben mit nokia-shop hotline telfoniert. ab montag werden die das 6100 für 119 eur zzgl vwertrag mit 9,95 eur gg anbieten. ist das ein gutes angebot? werde die simkarte dann eh in die schublade stecken.



    Naja, der Preis ist aber auch mit einem TellySmile drin.

    Sofern das Angebot online vorrätig ist geben sie es meistens auch im Markt zu diesem Preis ab.


    Zur Not kann man aber auch mit MM streiten.
    Die Aussage " Mediamarktfiliale hat nichts mit dem Internetshop zu tun und gibt deshalb diesen Preis nicht " würde ich als Kunde nicht gelten lassen.
    Niemand ist doch verpflichtet das auseinander zufummeln.
    Im Zweifel ist Mediamarkt gleich Mediamarkt nach meiner Auffassung.

    Also ich habe gerade beim MM angerufen und die konnten es nicht online finden.
    Jetzt bin ich mit dem Verkäufer so verblieben, dass ich das Angebot ausdrucke und den gesamten Link aufschreibe und vorbeikomme.
    Findet er es gibt er mir auch das Gerät für 199,- EUR.
    Zwar kann ich persönlich es nicht gebrauchen, da aber mein Chef auch über den Preis gestaunt hat werde ich es mal meiner Frau schenken.

    Mich würde jetzt aber wirklich mal so ein Vertragsformular interessieren wie es damals angeboten wurde.
    Es kann doch nicht sein, dass dies bei keinem "Kunden" mehr existiert.


    Nach meiner Meinung kommt es ganz klar auf die Formulierung im Vertrag an. Spricht man von einer " Erstattung der Grundgebühr " dürfte das Schreiben gegenstandslos sein.


    Wir hatten das damals so formuliert " Wir erstatten Ihnen die anfallende Grundgebühr vorab mit einer Einmahlzahlung ..... "


    Allein durch das Wort "anfallende" wären wir wohl berechtigt die Beträge einzufordern. Nur machen wir das nicht weil kein Handlungsbedarf besteht.


    1. haben wir keinen Ausfall der Provisionen erlebt
    2. ist die ganze Angelegenheit schon so lange her, dass es sinnlos wäre
    3. Ist die Rückforderung allgemein unglücklich


    Aber wie gesagt, ist von einer anfallenden Grundgebühr die Rede wäre ich vorsichtig. Spricht man allerdings nur über einen Betrag in Höhe der Grundgebühr sollte man das Schreiben abhaken.


    Es sollte wirklich mal jemand den Vertrag veröffentlichen damit hier nicht nur vermutet wird sondern damit man mal sieht wie das eigentlich damals wirklich ablief.



    Eines wissen doch wohl die meisten.
    Ein Laie versteht den Vertrag nicht so wie ein Jurist der das formuliert hat.