Beiträge von Mozart40

    Letztendlich sind das doch auch nur normale LCD bzw. TFT-Displays die sich nur durch eine spezielle Beschichtung unterscheiden. Ist halt wie immer alles eine Kostenfrage. Bei teureren Geräten kommen sowieso dann eher AMOLEDs zum Einsatz, die zusätzlich zu besseren Ablesbarkeit bei Helligkeit, andere Vorteile (Schwarzwert/Kontrast, Stromverbrauch, Blickwinkelabhängigkeit) haben.



    Gruß Kai

    Hi.


    Du müsstest ja einen Brief in der Art haben. Wie du siehst steht da die Anschlußkennung mit drauf, diese enthält auch nur Zahlen. Dann gibt es zwei Wege, entweder T-Online als Anbieter auswählen und entsprechend des Zugangsdaten eintippen. Die Felder im Router sollten dann auch so heißen Anschlußkennung, T-Online-Nr. uswusf. Der andere Weg wäre "anderer DSL-Anbieter" osä. zu nehmen, dann will er ja nur Benutzernamen und Passwort. Der Benutzername setzt sich ebenfalls aus den Infos aus dem Brief zusammen: AAAAAAATTTTTTT#SSSS@t-online.de (A=Anschlußkennung, T=T-Online-Nr und S=Mitbenutzersuffix), das Passwort wie gehabt. Die Anschlußkennung ist IMHO immer 12-stellig bei der T-Online-Nr. kann ich dir es nicht sagen, ob es da eine feste Regel gibt.




    Gruß Kai

    Es ist eine Binsenweißheit, das eine Recovery-Medium einen passenden Storage-Treiber benötigt. Für Raid-Systeme muß man dazu (fast) immer die passenden Treiber händisch einbinden. Immerhin löblich das vorher auszuprobieren ;) Warum aktivierst du auch immer gleich??? Du hast 30 Tage zum testen ....





    Gruß Kai

    Ich bin nach wie vor der Meinung, das eine solche Reglementierung Käse ist. Das ist das Grundprinzip der Marktwirtschaft, das Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen. Entweder man hat hier einen Marktplatz oder nicht. Meine am Anfang des Threads gestellte Frage, hat mir bisher noch niemand beantwortet: Wer zieht wo die Grenze? 2% oder 5% oder gar 10%? Muß eine Rehnungskopie zur Überprüfung der Angaben gleich mit hochgeladen werden? Gleich danach noch die Frage nach dem 1€-Vertragstelefon, welches einen Marktwert von 400€ hat. Was ist hier angemessen? 1€ oder 2€ (immerhin der doppelte Einkaufswert) oder 200€ (50% vom Marktwert und das 200fache des Einkaufpreises)? Dann können gleiche noch eine handvoll Mods "eingestellt" werden, welche das rund um die Uhr überwachen und durchsetzen. Da sind die <5% Aufschlag von Uelmuek fast nicht mehr der Rede wert. Wer bereit ist 1000€ für ein 800€ Eierphone zu zahlen, der soll es machen. Hier muß keiner vor sich selbst beschützt werden.
    Und wenn man das doch alles so will, dann sollten diese Regeln klar definiert hier irgendwo auch angeschlagen werden. Eine Regelung nach Gutsherrenart (auch wenn die durch das Hausrecht natürlich machbar ist) ist eher kontraproduktiv und frustriert die User auf beiden Seiten um so mehr.



    Gruß Kai





    Und nein, ich kaufe hier nichts und verkaufen auch nur äußerst selten.

    Die ersten Hochrechnungen sehen doch recht ähnlich der Ergebnisse in Sachsen, CDU stärkste Kraft gefolgt von den Linken und der SPD. FDP wieder raus, Grüne stabil und AfD aus dem Stand mit einem zweistelligen Ergebnis. Nach der letzten Hochrechnung wird die Sitzverteilung richtig spannend CDU+SPD (aktuelle Koalition) mit 45 Sitzen und auch Linke+SPD+Grüne kämen auf 45 Sitze.



    Gruß Kai

    Ich habe es eben getestet, bei mir erscheint keine Frage nach einer Zahlart. Allerdings habe ich eine Congstar-Karte und ich bezahle bei Bedarf über den Netzberteiber, das ist entsprechend in de App hinterlegt. Vielleicht hat der PlayStore gern eine Voreinstellung, unabhägig davon ob tatsächlich Kosten beglichen werden müssen.




    Gruß Kai

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Auch ich habe meine geregelten Schwierigkeiten, ihm seine Geschichte abzukaufen. ....



    Das ist IMHO das eigentliche Problem, man muß ihm die Geschichte nicht abkaufen. Genaugenommen muß er sich gar nicht rechtfertigen, es muß ihm bewiesen werden. Ich denke das die südafrikanische Rechtsspechung auch nicht anders funktioniert als hierzulande.




    Gruß Kai