Beiträge von fastload

    OT: Sicherheit einer Volksbank-Einlage


    Zitat

    Original geschrieben von Mundi
    hää? das ist ja sogar interesanter als ein rahmenvertrag, kann mir kaum vorstellen das soviel zinsen gezahlt werden, das wäre ja DIE sichere anlage?


    Ganz so sicher ist das, zumindest theoretisch, dann doch nicht: wenn Du so einen Anteilsschein erwirbst, wirst Du "Miteigentümer" der Bank und haftest mit, allerdings begrenzt auf den Wert dieses Anteilsscheins - deshalb auch die vergleichsweise günstigen "Zinsen", die eigentlich eher "Dividenden" sind.


    Im Klartext: wenn so ein Anteilsschein beispielsweise 100 € kostet und die Bank einmal den Bach hinuntergeht, sind Deine 100 € weg.


    Sichere Anlage? Nun, muß sich jeder selber überlegen, wie groß die Gefahr ist, daß die Bank pleite geht...


    PS: Solche Anteilsscheine fallen nicht unter den "Einlagensicherungsfonds".

    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Wenn auf das 14tägige Widerrufsrecht nicht aufmerksam gemacht wurde, verlängert sich die Frist um weitere 14 Tage!


    Ich glaube inzwischen, wir lagen beide etwas daneben ;)


    Es müßte wohl so sein:

    • ordnungsgemäße Belehrung bei Vertragsschluß: 2 Wochen
    • Belehrung erst nach Vertragsschluß: einen Monat


    Für Warenlieferungen gilt dabei: Beginn der Fristen erst mit Erhalt der Ware; Erlöschen des Widerrufsrecht jedoch spätestens 6 Monate nach Vertragsschluß

    • gar keine oder nicht ordnungsgemäße Belehrung: zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht


    So, ich hoffe, diesmal stimmts! :confused:


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    "An allen Tagen keine [Rechts-]Beratung, kein Verkauf..."

    Hallöchen booner!


    Ich glaube, wir meinen beide zumindest im Ergebnis dasselbe ;)


    Kurz zum Vertragsabschluß (§ 312b I): sobald eine Erklärung nicht über "Fernkommunikationsmittel" (also z.B. mündlich vor Ort) übermittelt wird, ist das ganze kein Fernabsatzgeschäft mehr. (Insoweit auch mein Vergleich mit dem telefonischen "zurücklegen lassen".)


    Also: sobald persönlicher Kontakt bei Vertragsschluß (damit eingeschlossen Deine Fälle der vorherigen Prüfmöglichkeit), kein Widerrufsrecht mehr.


    Genau darauf basiert halt aber auch die "Umgehungsmöglichkeit" mit Bote etc. Deshalb meine Argumentation (rein formal, ohne Deine "systematische" Überlegung zu Prüfmöglichkeit o.ä.): wenn jemand (z.B. per AGB) den Vertragssschluß erst mit Übergabe der Ware bestätigt, dann kann Umgehung vorliegen, d.h. trotzdem Widerrufsrecht...


    Wenn aber "bei normalen Versandablauf" Vertragsschluß bei/vor Absendung durch den Händler (Beispiel: Amazon), dann keine Umgehung (und damit Widerrufsrecht). [unproblematischer Fall]
    Das heißt aber für mich auch: wenn jetzt der Kunde "ausnahmsweise" die Abholung wählt und damit Vertragsschluß erst "vor Ort" (mangels vorheriger "Bestätigung" durch den Händler, weil ja kein Versand), dann auch keine Umgehung = kein Widerrufsrecht. (=Deine Aussage: Schutz des Verbrauchers überflüssig)



    Wahrscheinlich war nur meine Formulierung "Bei dieser Geschichte bin ich mir weniger sicher" mißverständlich; insofern alles bestens, keine "a.M." in Sicht.. ;)


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    "An allen Tagen keine [Rechts-]Beratung, kein Verkauf..."

    Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster
    Vodaföhn: Rücktrittsrecht gilt aber imo ab Vertragsabschluss und nicht ab Vertragsbeginn, oder? Und seit Vertragsabschluss sind eben schon mehr als 2 Wochen vergangen...


    Wahrscheinlich bist Du aber doch nicht (zumindest nicht schon beim Telefonat) auf die Widerrufsfrist hingewiesen worden, oder?


    Nach § 312d Abs. 2 BGB beginnt die Frist erst mit der Information des Verbrauchers; wenn gar nicht über das Widerrufsrecht informiert wird, gilt i.d.R. eine 6-Monats-Frist (§ 355 Abs. 3 BGB).


    Wie immer nur meine bescheidene Meinung ... :confused:


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    "An allen Tagen keine [Rechts-]Beratung, kein Verkauf..."

    Hallöchen auch!

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Kurz gesagt: Eine perönliche Abholung der im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts gekauften Sache schadet dem gesetzlichen Widerrufsrecht nicht! Eine entpsrechende Einschränkung gibt es im Gesetz nicht!


    Dabei darf man aber nicht vergessen, dass der Käufer sich schon zu einem früheren Zeitpunkt, nämlich zu dem des Vertragsschlusses im Fernabsatz, vertraglich verpflichtet hat. Die Abholung betrifft i.d.R nur das Verfügungsgeschäft!


    Da hier ja bemängelt wurde, daß nur Rep-geschädigte Deine Ausführungen verstehen würden ;-) , will ich hier nochmal nachlegen:

    Zitat

    Auszug aus einem juristischen Kommentar (MüKO-BGB § 312b, Rn. 51)
    Dagegen ändert es nichts am Gesamtbild des Distanzgeschäfts, wenn das persönliche Element durch den Verbraucher einzubringen ist, so etwa bei der telefonischen Vorbestellung von Möbeln in einem SB-Markt („Ikea“) und der anschließenden persönlichen Abholung durch den Kunden.


    Wenn man also "ganz normal" etwas online bestellt und dabei "nur" statt des Versandes eine Abholung (z.B. um Versandkosten zu sparen) im Geschäft (erst recht: im Lager) des Händlers wählt, müßten die verbraucherfreundlichen Regelungen weitergelten (=Widerspruchs-/Rückgaberecht).


    Zitat

    Original geschrieben von booner EDIT: Eine Ausnahme wäre denkbar, wenn z.B. den AGB des Verkäufers zufolge der Kaufvertrag erst mit Auslieferung der Ware bzw. dann Übergabe der Ware im Lager zustande kommen soll.


    Bei dieser Geschichte bin ich mir weniger sicher; auch dazu ein Kommentar-Text:

    Zitat

    Auszug aus einem juristischen Kommentar (MüKO-BGB § 312b, Rn. 44)
    Diese klare Grenzziehung kann freilich Anlass zu Versuchen geben, die Anwendung des Fernabsatzrechts zu umgehen. Da die Angestellten des Logistik-Unternehmens bei der Anlieferung von Waren regelmäßig mit dem Verbraucher persönlich zusammentreffen werden, könnten Unternehmer etwa einen Vorbehalt anbringen, dass der Vertrag entgegen § 151 S. 1 Alt. 1 erst durch die ausdrückliche Annahmeerklärung des Unternehmers zustande kommt, die dann durch den Angestellten des Logistik-Unternehmens als Bote überbracht wird. In solchen Fällen wird der Verbraucher aber durch das Umgehungsverbot des § 312f S. 2 geschützt.


    Wenn ein Händler dies systematisch betreibt, um aus den verbraucherfreundlichen Regelungen herauszukommen, ist das sicher eine "Umgehung", d.h. für den Kunden bleibt das Widerrufsrecht bestehen.
    Wenn der Händler aber im Normalfall (=Versand) den Vertragsschluß erst im Zeitpunkt des Versandes bestätigt (wie z.B. Amazon per eMail bei/nach Versand), ist dieses Verhalten ja nicht auf die "Umgehung" dieser Kundenrechte gerichtet, sondern dient dem "Schutz" des Händlers gegen "Überbestellungen" (was wohl legitim ist). Wenn dann aber ein Kunde ins Geschäft zur Abholung kommt und der Vertrag erst dort zustande kommt, hat der Kunde im Prinzip die gleiche Position wie im normalen Ladenverkauf (oder z.B. beim "Zurücklegenlassen" per Telefon), also wohl kein Widerspruchs-/Rückgaberecht.


    Das alles aber wie immer nur meine bescheidene Meinung :confused:


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    "An allen Tagen keine [Rechts-]Beratung, kein Verkauf..."

    Re: Re: Fritz!Box Fon bei Web.de für 99€


    Zitat

    Original geschrieben von sushi
    Du mußt einen Freemail Account bei Web.de haben [...] loggst Dich [...] ein und klickst dann auf "FreePhone" -> "Zubehör".


    Der Freemail Account alleine reicht wohl noch nicht aus; man muß sich wohl auch noch (ebenfalls kostenlos) für FreePhone anmelden. Solange man nicht für FreePhone angemeldet ist, kommt nur die Info-Seite samt Anmeldemöglichkeit (und Rufnummernauswahl).



    PS: Hat die RegTP nicht die Vergabe "ortsungebundener" Vorwalhnummern verboten? Bei einer Düsseldorfer Adresse wird mir die Vorwahl 02222 (Alfter/Bornheim) angeboten...

    Hallöchen auch,


    ich weiß, daß die meisten von Euch eher Handyangebote machen können, aber vielleicht will mir ja auch jemand ein günstiges Angebot machen für folgende Geräte - nur neu, mit Garantie und MwSt-Rechnung :


    1 x Gigaset SX255isdn


    6 x Gigaset S1 colour


    1 x Gigaset USB Adapter DECT



    Abholung im Raum Düsseldorf / Duisburg möglich, ansonsten Versand...


    Schonmal Danke!

    MM in Duisburg & Mülheim teurer


    Hallöchen auch,


    habe gestern einmal telefonisch bei den Mediamärkten in Duisburg und Mülheim nach dem Angebot gefragt; leider beide negativ, also scheinbar nix mit "bundesweit"...


    (Anbieten wollten Sie mir das Paket für: Duisburg: 49 €; Mülheim 69 €)


    Falls es doch jemand vor Ort (oder in einem MM in der Nähe) schaffen sollte, das Angebot zu bekommen, würd' ich mich sehr über einen Tip freuen!