Nina, die mit dem Blub.
Beiträge von Hilfsprofi
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Ob dieser Passus in den AGB einer gerichtlichen Überprüfung standhält ist fraglich. Diese Frist wurde ja gewählt, da Verbindungsdaten nicht beliebig lange überprüfbar sind. Hier geht es aber um eine Grundgebühr, für die E-Plus keine Anspruchsgrundlage hat. Klarer Fall von ungerechtfertigter Bereicherung.
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E+Plus zur Zahlung der 210 Euro auffordern. Nach zwei Wochen Mahnbescheid beantragen, falls keine Zahlung erfolgt ist.
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Im UMTS Ntz kann selbstverständlich in bester Sprachqualität telefoniert werden. Alles andere ist Unsinn. Der Netzbetreiber kann aber Prioritäten für die verschiedenen Dienste vergeben.
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WAP1.2 wird inzwischen auch bei FONIC berechnet. War lange kostenlos.
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Ist auch (bis 200MB) mit drin.
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Wie immer bei o2 sind die Fußnoten schlampig aktualisiert. Z. B. die 7:
Die Anrechnung auf die Inklusiv-MB erfolgt nur, sofern der Zugangspunkt (APN) surfo2 eingestellt ist.
O2 braucht einen Fußnoten-Manager.
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Bei Volumenabrechnung (z.B. mit Pack) ist der APN egal, bei Zeitabrechnung (in der Homezone) war mal surfo2 Vorraussetzung. Soll inzwischen (auch innerhalb der Homezone) egal sein, habe es aber nicht überprüft. Nur bei Internet@home-Pack ist surfo2 Pflicht.
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FONIC hat auch schon angeglichen.