Beiträge von Metzger80

    Ich finde es im Zusammenhang mit den KFZ-Versicherungen immer wieder wichtig, auf den sogenannten, für den Kunden nachteiligen “Abzug neu für alt” einzugehen, der vielfach übersehen wird! Dieser wird meines Wissens nach u.a. von der “AllSecur” und der “Admiraldirekt” praktiziert, weshalb ich diese Versicherer meide!
    Hier der Auszug aus den “AllSecur-Bedingungen”:
    “Wenn bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht werden müssen und das Auto dadurch eine Wertsteigerung erfährt, kann der Versicherer einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag abziehen.”

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Hast du die Gewährleistung ausgeschlossen?


    Ich habe für meine Auktionen vor etlichen Jahren mal folgenden Text übernommen:
    "Bei dieser Auktion handelt es sich um eine Privatauktion. Der Artikel wird wie beschrieben von Privat verkauft, dies bedeutet: Nach dem neuen Sachmangelrecht (ehemals Gewährleistung), dass ab dem 01.01.2002 Gültigkeit hat, gilt für gebrauchte und neue Waren, auch beim Verkauf zwischen Privatpersonen, eine 24 Monate dauernde Garantie als vereinbart, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Ich verkaufe hier Waren als Privatperson und schließe diese Sachmangelhaftung und zusätzlich einen Umtausch grundsätzlich aus! Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich mit diesen Regeln einverstanden. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind!"

    Zitat

    Original geschrieben von jof
    Hat A einen oder mehrere Zeugen, dass der Halter unbeschädigt eingepackt wurde? Gibt es in der Auktion Hinweise, dass A für den Versand haftet?


    Gruß Jörg


    Artikel packte A mit Lebensgefährtin ein. Dabei wurde kein Schaden festgestellt (die Umverpackung des Artikels war eine Art "Folien-Tüte).
    Privatverkauf. Normaler versicherter Versand mit DPD.

    Da meine Anfrage hier gerade etwas untergeht, hier noch mal:

    Zitat

    Original geschrieben von johnpatcher
    Ja, nennen sich Feld-, Wald- und Wiesenanwälte. Und selbst diese wollen irgendwie bezahlt werden - unabhängig vom Ausgang des Ganzen. Setzt man das ins Verhältnis zum möglichen "Gewinn", dann lohnt es sich im Prinzip nicht einmal, wenn die Anwälte umsonst arbeiten.


    Unabhängig davon: Bleibt doch einfach mal realistisch. Klar kann so etwas als Käufer frustrierend sein, aber es gibt auch noch wichtigere Dinge im Leben als sich Schnäppchen auf eBay einzuklagen. Und ein frustrierter Verkäufer kann auch so allerlei mit dem Artikel "anstellen" bevor er ihn versendet. Und dann kann man sich auf weitere Streitigkeiten um Schadensersatzforderungen einstellen. Alles in allem: Es lohnt sich nicht - gerade im privaten Bereich!


    Deine Meinung. Andere Leute haben andere Meinungen...

    Zitat

    Original geschrieben von johnpatcher
    Genau. Es ist bestimmt empfehlenswert sich von Anwälten vertreten zu lassen, die um 22:00 Uhr nichts besseres zu tun haben als sich um Fälle im "Wert" von 50 Euro und weniger zu kümmern. Sicherlich die Elite unter den Anwälten, à la Ted aus Scrubs.


    Ich persönlich kann nichts Negatives berichten. Es gibt auch noch Anwälte, die solche Fälle unternehmen. In meinem Fall wurde immer sehr ausführlich geantwortet und zum Abschluss sogar persönlich mit der gegnerischen Partei telefoniert.


    Sehe ich genauso. Sachliche Mail schreiben und um Rückruf eines Vorgesetzten bitten...
    Alternativ kann/konnte man (früher) in Mails einen Button anklicken, ob man zufrieden war oder nicht. Wenn nicht, wurde man an ein höheres Supportlevel weitergeleitet.

    Hallo zusammen,


    Person A verkauft einen in der OVP befindlichen und ungeöffneten „Cake Pop Halter“. Nach Erhalt (16.10.13) der Ware meldet sich Käufer B und teilt mit, dass die Ware defekt sei, das Paket aber in Ordnung gewesen ist (und schickt Fotos).
    A kann sich den Defekt nicht erklären, weil alles originalverpackt war.
    Taggleich schreibt A an B, dass ihm der Defekt leid tut, dieser unerklärlich wäre, weil der beim Verpacken nicht aufgefallen/gewesen ist, aber man sich gerne gütlich einigen würde, weil der Schaden mit ein wenig Kleber ohne Probleme zu beseitigen ist. A bietet daraufhin 20% Nachlass an.
    Erneute Mail von A am 18.10 und 24.10 -> jeweils keine Reaktion von B.
    A geht inzwischen davon aus, dass nun doch alles in Ordnung ist und der Schaden wird weder von A noch von B an den Paketdienst gemeldet.
    Am 04.11.13 meldet sich B dann doch plötzlich und teilt mit, dass die Ware nicht mehr gewünscht wird.
    Wie schaut es nun für A aus?


    Dank vorab!