Das * sagt, dass es nur für die o2 Active-Tarife buchbar ist.
Beiträge von Crusader2004
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korbinian: du spricht von Minutenpaket (o2 Active) und gleichzeitig von Gesprächen aus der Homezone (o2 Genion). das passt irgendwie nicht zusammen. Was hatte er denn nun vorher und auf was wurde umgestellt?
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Jimmythebob: ja, mir wurde versichert, dass die Umstellung im Zuge der VVL - die Mindestlaufzeit von 24 Monaten war auch vorbei - kostenlos sei. Dann heißt es auf einmal, es fallen 25 EUR wegen der Bundesnetzagentur an und jetzt, dass dies ein Fehler war, aber trotzdem, wegen dem Card-Benefit, den ich vorher schon hatte, die Wechselgebühr zahlen solle.
Außerdem wird immer von der Bereitstellungsgebühr gesprochen. Bei einem Neukunden verstehe ich das ja, aber ich bin seit über 6 Jahren treuer Kunde, stehe somit mit allen Daten im System, habe eine SIM-Karte (nein, ich habe auch keine U-SIM beantragt) und wollte vom alten Card-Tarif in den Neuen wechseln...
Chaos pur, aber für mich ist die Story nun - mit 20 € GG - zu Ende!
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- Oktober 2000: Neuabschluss von o2 Genion (mit Handy)
- September 2002: VVL (mit Handy)
- September 2004: VVL und Wechsel in o2 Genion Card
- November 2006: (VVL- und) Wechsel in o2 Genion Card S -
Fortsetzung von:
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2227500#post2227500Heute erhielt ich folgende Antwort von der o2-Kundenbetreuung aus Nürnberg:
"Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Bearbeitung Ihres Anliegens.
Sie reklamieren die Erhebung des Bereitstellungspreises bei unserem Produkt o2 Genion Card S.
Mit dem o2 Genion Card S haben Sie ein Produkt gewählt, das keine Grundgebühr und keine weiteren Fixkosten generiert.
Dieses Produkt bietet zusätzlich einen weiteren Vorteil: die Anrufer können Sie zu festnetzgünstigen Konditionen zuhause auf dem Handy erreichen.
Damit diese Funktion Ihren Gesprächspartnern zur Verfügung gestellt werden kann, verlangen wir einmalig 25,- Euro. Dies ist für Sie die Möglichkeit, billig auf dem Handy erreichbar zu sein.
Die von Ihnen angesprochene Kommunikation auf unserem Portal bzw. in früheren Schreiben beruht auf einem internen Missverständnis.
Eine solche Auflage der Bundesnetzagentur gibt es nicht.Wir bitten dies zu entschuldigen.
Freundliche Grüße
Ihr Team von o2 GermanySomit bin ich zwar im Recht, aber eine Erstattung der Gebühr findet nicht statt.
Hab heute nochmal mit denen telefoniert und die vollständige Rückbuchung wurde mir wieder nicht gewährt. Ich erhalte nun 20,00 Euro Gesprächsguthaben.
Ist zwar nicht das, was ich wollte, aber ich habe mich mit denen nun lange genug rumgeschlagen, und somit akzeptiert. -
Fortsetzung von:
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2197722#post2197722
und
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2209012#post2209012So wie es aussieht hat o2 den Hinweis auf die Bundesnetzagentur nun entfernt:
Punkt 29:
http://o2online.de/nw/support/…ionsml-haupt-artikel.htmlJetzt sind es aber auf einmal 30 € Bereitstellungsgebühr!
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Fortsetzung von: http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2197722#post2197722
hier nun die Antwort auf meine Anfrage bei der BNetzA:
vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie sich über das Wechsel- bzw. Bereitstellungsentgelt in Höhe von 25 EUR beschweren, das Ihnen Ihr Mobilfunkanbieter O2 berechnet und dabei auf eine Entscheidung der Bundesnetzagentur verweist.
Die Endkundenentgelte im Mobilfunkbereich unterliegen derzeit nicht der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur. Daher gibt es auch keine Verpflichtung der Bundesnetzagentur zur Erhebung eines Entgelts für Tarifwechsel.
Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt danach grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Tarife, Entgelte, Qualität und Service, einschließlich der Störungsbeseitigung. Der Anbieter veröffentlicht sein Leistungsangebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens. Verträge mit den Telekommunikationsdiensteanbietern unterfallen also dem Privatrecht.
Hiervon unbenommen habe ich das Unternehmen um Aufklärung zu diesem Sachverhalt gebeten.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Verbraucherservicemal schaun, wie's nun weitergeht...
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BNetzA schaltet sich ein
Jetzt wirds ernst!
Mir wurde auch die Anschluss-/Bereitstellungsgebühr berechnet: Wechsel im Zuge der VVL von Genion-Card (alt) in Genion-Card S.
Nachdem ich auf der Seite der BNetzA gesehen habe, dass es eine Außenstelle bei mir in Augsburg gibt,
bin ich heute einfach mal dort hingefahren.Hatte dann ein nettes Gespräch mit einem Herr von der Schlichtungsstelle, dem ich zuerst die Problematik
geschildert habe und ihm daraufhin noch die Seite gezeigt habe, auf der die "Bundesnetzagentur" erwähnt wird: http://o2online.de/nw/support/…ionsml-haupt-artikel.htmlEr hat sofort bestätigt, dass dies von o2 nicht zulässig ist und wird dies bei der nächsten Gremiums-Sitzung
als Tagesordnungspunkt zur Sprache bringen.Danach wird von seiten der Behörde ein Schreiben an die Geschäftsführung bzw. Rechtsabteilung von o2 verschickt, mit dem der Netzbetreiber aufgefordert wird, diesen Eintrag von der Webseite entfernen
zu lassen.Habe ihm auch gesagt, dass manchen Kunden (hier im Forum) die Gebühr in Form von Gesprächsguthaben
wieder gutgeschrieben wurde. Dazu hat er auch gemeint, dass dies nicht gerade die feine Art ist.Fazit: o2 wird vermutlich den Passus in den FAQs entfernen müssen, so dass Kunden in Zukunft diese
Gebühr nicht mehr berechnet wird. Jedoch wird es für Bestandskunden bzw. Personen, denen bereits
die Gebühr berechnet wurde, schwierig werden, diese im nachhinein erstattet zu bekommen.Ich halte euch auf dem Laufenden...
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nehmen wir mal die Brutto-Preise:
o2 Genion-Grundgebühr: EUR 9,99 (auf der nächsten Rechnung werden es EUR 10,00)
Genion Flatrate für EUR 9,99 -> umgerechnet auf 20 Tage = EUR 6,66
Genion L für EUR 25 -> umgerechnet auf 9 Tage = EUR 7,50Genion L ist eine Option und wird deshalb einzeln aufgeführt.
Jetzt verständlicher?
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