Das Widerrufsrecht steht in § 312b BGB und sollte für dich gelten, wenn du Verbraucher bist. Ein Ausschluss ist nicht möglich.
Beiträge von Gordovan
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Also nur kurz:
Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme. Der Netzbetreiber bietet dir die Leistung unter seinen Bedingungen (24-monatige Laufzeit) an, du kannst den annehmen. Wenn du dieses Angebot unter abändernden Bedingungen annimmst, ist das keine Annahme des Angebotes, klar, du hast ja was daran geändert, sondern eine neues Angebeot an den Netzbetreiber.
Wenn er es annimmt, ist der Vertrag nach deinem Angebot zustande gekommen. Die Annahme kann auch konkludent erklärt werden, etwa durch Leistungserbringung ohne Widerspruch.Etwas anderes gilt für Kaufleute.
Ob die AGB was ändern können, kann ich aufgrund Unkenntnis der AGB nicht sagen.
Mit deinen Umsätzen werden die dich trotzdem gern haben

Meine liegen bei genion um die 4 Euro, bei e+ bei 8 Euro....
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Ich will nur kurz die Ein-Mann-Betriebe verteidigen. Bin auch bei so einem "Unternehmen", dazu ist der Inhaber noch keine 18 Jahre alt.
Alles funktioniert prima, schon seit 1,5 Jahren, preislich liege ich auf dem Niveau des Anbieters hier.
Wenn ich Webspace brauchen würde und es eine monatliche, maximal vierteljährliche Zahlung gibt, würde ich wieder zu Kleinbetrieben gehen. -
Hast du schonmal dran gedacht, Internet per Kabelfernsehen zu buchen?
Telefon per dann genion (leider ohne Vorwahlmöglichkeit) oder dieses Vodafone-dinges und telefonieren über Internet (skype, etc.). -
Per Telefon oder im T-Punkt?
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Wie es bei einem Netzwerk aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.
Schau da mal auf der Seite des Anbieters nach, insbesondere ob es ein maximale Downloadmenge gibt.Bei mir mit Einzelrechner war es so: Zuerst wurden vom Anbieter neue Fernsehdosen (keine Ahnung, wie die genau heißen) mit Verteilung im gesamten Haus angebracht. Von der Kabeldose geht dann ein Kabel zum Kabelmodem, von dort geht es ganz normal zur Netzwerkkarte.
M.E. nach sollte also ein Switch nach dem Modem reichen (oder Router?).
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Zitat
Original geschrieben von Thomas4711
es gab ein Gerichtsurteil, welches T-Com untersagte, die IP eines Kunden zu speichern, weil er Flat, hat. Dies Urteil war aber eine Einzelfallentscheidung und hat keinen Einfluss auf andere Provider oder andere Kunden bei T-Com. Zudem ist es meines Wissens nichts rechtskräfitg geworden, da T-Com Berufung eingelegt hatte
Genau diese Entscheidung meinte ich, weißt du, was draus geworden ist?Ich wollte damit aber auch verdeutlichen, dass alle Provider die IP speichern, mehrere Monate lang. Weiterhin, selbst wenn festgestellt würde, dass diese Speicherung rechtswidrig wäre, selbst dann hindert es die Strafbehörden nicht, diese Daten zu verwerten!
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Zitat
Original geschrieben von Thomas4711
die IP-Adressen aufgefallender User für spätere Beweissicherung zu speichernMeines Wissens werden die für 3 Moante legal gespeichert, real jedoch ca. 1 Jahr.
Wobei es bei Flatrates mal ne Änderung gab, dass es nicht mehr gestattet sei, die IP zu speichern. Bisher war immer der Grund, dass der Kunde ja Ansprüche aufgrund einer Rechnung gegen den Anbieter geltend machen könne. Bei einer Flatrate sei das aber nicht der Fall, daher müsse diese gelöscht werden.
Allein, ich glaube nicht daran, sämtliche Anbieter schert die gesetzliche Lage keinen Deut! Ebensowenig die Gerichtsbarkeit, die stört sich nicht daran, dass diese Daten nicht hätten gespeichert werden dürfen, und verwertet diese munter. -
Da von den Providern teilweise gesetzeswidrig auch die IP's gespeichert werden, und diese Daten dann, m.E. nach auch gesetzeswidrig weiterverwendet werden, ist es wirklich egal.
Strafrechtlich ist einiges zu beachten beim illegalen Download, egal ob feste oder wechselnde IP. Da zählen Strafmündigkeit, Beweisbarkeit, etc. dazu.
Kurz: Wer illegal downloaded ist im Falle eines Falles dran, egal ob wechselnde oder feste IP. -
Zitat
Original geschrieben von Veith© 2.0
Ich als Alfa - Fahrer & Fan
Als solcher freue ich mich immer wieder, einen Alfa 75 zu sehen.
Mit meinem eigenen kann ich immer wieder VW und BMW-Fahrer schocken, hat der doch eFH, Klima, Leder und spürbare 145 PS, damals 1990 nicht so ganz selbstverständlich...