Beiträge von g-pole

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    Original geschrieben von altaso
      g-pole


    PS: Die Staatsanwaltschaft "entscheidet" schon mal gar nichts, auch nicht vorher. :)


    § 170 StPO
    Entscheidung über eine Anklageerhebung


    (1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.


    (2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

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    Original geschrieben von altaso
      g-pole
    Ich kann mich nicht erinnern, dass ich zur Verschwiegenheit meiner Vertragsbestandteile verpflichtet wurde.
    Von daher kann ich hier schreiben und veröffentlichen, was ich möchte. Trotzdem, vielen Dank für deine Hinweise, die, zumindest im letzteren Teil, absurd sind.


    Haha, wie du meinst.


    Für dich ein kleines Gedankenspiel:
    Hast du beim Kauf deines Küchenmessers jemals eine Erklärung unterschrieben, dass du dieses Messer keinem Menschen in die Hand geben darfst, welcher damit eine Person umbringen will?


    Aber sei es drum, im Recht gibt's immer sehr viele Meinungen und Sichtweisen, man sollte keine als absurd hinstellen.

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    Original geschrieben von altaso
    Mein Gott.... ist das jetzt echt dein Ernst?
    Na gut, dann widerrufe ich den Vertrag gesetzlich konform und bestelle ihn vergünstigt neu :-).
    Danke für deine Belehrungen (die dem Anbieter in jedem Fall teurer kommt). Aber dank deiner Rechtslehre sollte man es wohl so machen um auf Nummer sicher zu gehen :top:


    Wie gesagt, obs vorliegt entscheiden letztendlich die Gerichte oder vorher die Staatsanwaltschaft.
    Im konkreten Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass seitens "Tarifhaus" ein Interesse an einer möglich Strafverfolgung besteht.


    Evtl. hilft ein kurzer Kontakt mit dem Kundenservice um eine alternative Tarif-ID zu erhalten. Veröffentlichen würde ich diese aber nicht, es gibt auch so etwas wie Beihilfe.


    § 27 StGB Beihilfe


    (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
    (2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.


    Will hier niemanden belehren, war nur ein gut gemeinter Hinweis.

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    Original geschrieben von altaso
    Hier besteht aber kein "Tatbestand". Also wird auch nichts schön geredet... Was soll denn diese Moralapostel nun?


    Hab hier seit Jahren nur gelesen und nicht mitgeschrieben, aber bei sowas...


    Ich spare mir das mit der Moral, ich zitiere:


    § 263a
    Computerbetrug


    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Obs tatsächlich vorliegt kann nur ein Gericht entscheiden. Zureichende Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht sind jedenfalls gegeben.