ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von ChickenHawk
Unterstellen wir mal eine Bedarfsgemeinschaft in der Mutter und Tochter im H4 Bezug sind:
Mutter Kind Erklärung
351,- 287,- Regelleistung
+ 126,- Mehrbedarf Alleinerziehung
+ 190,- + 190,- Anteilige Unterkunftskosten und Heizung
667,- 477,- Bedarf
Hier hätte also die Mutter als "Vorsteher" der Bedarfsgemeinschaft also bisher 1.144,- € für beide erhalten.
Hat die Tochter jetzt durch die Ausbildung ein anzurechnendes Einkommen (vereinfacht dargestellt) von 420,- €, bleiben von dem ursprünglichen Bedarf der Tochter in Höhe von 477,- € nur noch 57,- € Mehrbedarf.
Die Mutter erhält damit also nur noch ihren eigenen + den Mehrbedarf der Tochter in Höhe von 724,- €.
Mal eine kleine Frage:
Wie sieht es aus, wenn die Tochter im zweiten Lehrjahr 100€ mehr verdient?
Wird dann der Mutter die Differenz von 43€ auch angerechnet, bzw abgezogen.
:confused:
Gruß Hope0815 ![]()