Beiträge von icu2

    Zitat

    Original geschrieben von aikhoch
    nein, aber sie bezahlen für die Auskünfte auch und versuchen sie nicht kostenlos im Netz zu schnorren. Denn dann kommen nämlich solche falschen Informationen raus, wie Du sie angeblich irgendwo gelesen hast.


    Erstens: Versuche ich nicht irgendeine Antwort im Netz zu schnorren
    Zweitens: Wenn das Steuerrecht unkompliziert währe hättest du keine Arbeit.
    Drittens: Stelle in diesem Forum NIE wieder eine Frage du Schnorrer.


    Sag mal hast du gesoffen ?

    Zitat

    Original geschrieben von aikhoch
    Hallo,


    ähm, da hast Du jetzt gerade den falschen erwischt ;-) Ich arbeite zufällig in einer Steuerkanzlei das ist mein täglich Brot :D


    Und die Mandanten kommen alle weil Sie mehr Steuern zahlen wollen, richtig?


    Zitat


    Es ist schön das Du den Unterschied zwischen Renovierung und Herstellung/Anschaffung kennst, fakt ist, das Du als Privatmann und Eigennutzer keine Renovierungen o.ä. absetzen kannst. (bis auf die jetzt geschaffene Möglichkeit Handwerkerrechnungen bei der ESt geringfügig zu berücksichtigen), das hat aber nichts mit dem von Dir gewünschten Abzug zu tun.


    Und genau diese Unterschied konnte ich nicht nachvollziehen.
    Mieter kann Handwerkerrechnung absetzen, Eigentümer kann nicht, Eigentümer der vermietet kann. Richtig so?


    Zitat


    Und ja, ist es denn kein privater Luxus wenn Du statt Tür A doch Tür B nimmst?


    Wenn ich selber darin wohnen ist es "Luxus", wenn ich vermiete ist es dann "Normal" und steuerlich absetzbar ?

    Zitat

    Wegen Schiffsbeteiligungen musst Du Dich auch noch etwas mehr informieren, so einfach wie Du das darstellst ist das schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Aber da Du ja glaubst Dich gut im Steuerrecht auszukennen...


    Wenn es so währe hätte ich die Frage doch nicht gestellt, oder?


    Mich dünkt du kennst dich im Steuerrecht noch weniger aus als ich.


    Wenn in einem Altbau (selbstgenutztes Wohneigentum) eine neue Haustür eingebaut wird ist das Renovierung. Wenn in einem Neubau zwecks besserer Wärmedämmung eine andere Haustür als vom Bauträger vorgesehen eingebaut wird, ist das "persönlicher Luxus und Mitnahmementalität"?


    Na ja, hätte ich mir lieber eine Schiffsbeteiligung an einem Containerschiff das unter Papa-Neuguinea Flagge rumschippert gekauft. Hätte ich mir keine Gedanke machen müssen über Steuern. Wäre voll absetzbar gewesen :-)

    Hallo


    wir haben neugebaut. Doppelhaushälfte vom Bauträger.
    Da einiges an Kosten noch dabei gekommen ist hatte ich gedacht das Handwerkerrechnungen steurlich anerkannt werden.
    Ganz konkret: z.B. Terrasentür und Haustür ist in besserer Ausführung als vorgegeben.
    Außen am Keller wurde eine zusätzliche Dämmung angebracht. Kann ich die Rechnung zu der Dämmung steuerlich geltend machen?
    Auch ist die Elektro und Sanitärinstallation noch erweitert worden. Kann hier steuerlicher Abzug geltend gemacht werden?
    Im Netz habe ich gesucht. Da wird immer nur von Renovierungarbeiten oder Instandsetzung geschrieben und dann bis zu einem Höchstbetrag von 3000€ davon 20%.
    Gilt das nicht für Neubauen?
    Der Herr vom Finanzamt sagt das alles mit der Eigenheimzulage abgegolten ist.
    Laut Pressemeldungen kann ich das nicht ganz glauben.


    Danke euch

    Zitat

    Original geschrieben von DeXTRa
    Also den Transonic 5000 würd ich nicht nehmen. Der hat nur nen SirfStar II Chip drin und den Unterschied zum SirfStar III merkt man doch beträchtlich!



    Wobei ? und wie hast du das verglichen ?