Eigenheim Neubau was ist steuerlich absetzbar ?

  • Hallo


    wir haben neugebaut. Doppelhaushälfte vom Bauträger.
    Da einiges an Kosten noch dabei gekommen ist hatte ich gedacht das Handwerkerrechnungen steurlich anerkannt werden.
    Ganz konkret: z.B. Terrasentür und Haustür ist in besserer Ausführung als vorgegeben.
    Außen am Keller wurde eine zusätzliche Dämmung angebracht. Kann ich die Rechnung zu der Dämmung steuerlich geltend machen?
    Auch ist die Elektro und Sanitärinstallation noch erweitert worden. Kann hier steuerlicher Abzug geltend gemacht werden?
    Im Netz habe ich gesucht. Da wird immer nur von Renovierungarbeiten oder Instandsetzung geschrieben und dann bis zu einem Höchstbetrag von 3000€ davon 20%.
    Gilt das nicht für Neubauen?
    Der Herr vom Finanzamt sagt das alles mit der Eigenheimzulage abgegolten ist.
    Laut Pressemeldungen kann ich das nicht ganz glauben.


    Danke euch

    No Sig
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  • Re: Eigenheim Neubau was ist steuerlich absetzbar ?


    Zitat

    Original geschrieben von icu2
    Der Herr vom Finanzamt sagt das alles mit der Eigenheimzulage abgegolten ist.
    Laut Pressemeldungen kann ich das nicht ganz glauben.
    Danke euch


    Da hat der Herr recht. Entweder Eigenheimzulage, oder die Möglichkeit der Absetzbarkeit. Beides geht nicht. Die Varianten sind jeweils gedacht um Häuslebauer finanziell unter die Arme zu greifen. War bei mir genau das gleiche Thema.

  • Für selbst bewohntes Eigentum gibt es leider über die Eigenheimzulage nichts. Nur für vermieteten Wohnraum. Trotzdem: Viel Spass im Eigenheim, denke an die gesparte Miete und dann kannst du bald wieder lächeln.


    Viele Grüße
    Thomas

  • Hallo,


    es wäre ja ehrlich gesagt auch noch schöner wenn der Steuerzahler für den Luxus von Privatleuten den sie sich privat gönnen noch ein Teil der Kosten tragen müsste. Die Eigenheimzulage war nicht schlecht um einen Anreiz zu schaffen, aber immerhin handelt es sich hierbei um die Förderung von PRIVATEM Eigentum.


    Wenn danach das vererben besteuert wird, jammert auch jeder aber vorher soviel wie möglich absetzen....




    Grüße


    PS: Sorry, aber diese ständige Mitnahmementalität nervt mich total. Ist nicht persönlich gemeint!


  • Mich dünkt du kennst dich im Steuerrecht noch weniger aus als ich.


    Wenn in einem Altbau (selbstgenutztes Wohneigentum) eine neue Haustür eingebaut wird ist das Renovierung. Wenn in einem Neubau zwecks besserer Wärmedämmung eine andere Haustür als vom Bauträger vorgesehen eingebaut wird, ist das "persönlicher Luxus und Mitnahmementalität"?


    Na ja, hätte ich mir lieber eine Schiffsbeteiligung an einem Containerschiff das unter Papa-Neuguinea Flagge rumschippert gekauft. Hätte ich mir keine Gedanke machen müssen über Steuern. Wäre voll absetzbar gewesen :-)

    No Sig
    <------------------------------------------------------>

  • Hallo,


    ähm, da hast Du jetzt gerade den falschen erwischt ;-) Ich arbeite zufällig in einer Steuerkanzlei das ist mein täglich Brot :D


    Es ist schön das Du den Unterschied zwischen Renovierung und Herstellung/Anschaffung kennst, fakt ist, das Du als Privatmann und Eigennutzer keine Renovierungen o.ä. absetzen kannst. (bis auf die jetzt geschaffene Möglichkeit Handwerkerrechnungen bei der ESt geringfügig zu berücksichtigen), das hat aber nichts mit dem von Dir gewünschten Abzug zu tun.


    Und ja, ist es denn kein privater Luxus wenn Du statt Tür A doch Tür B nimmst? Das ist doch eine private Entscheidung von Dir? Warum soll dies der Steuerzahler zusätzlich alimentieren? Du bekommst doch schon durch die Eigenheimzulage genug Förderung.
    Wie geschrieben, geht es hier um Deine private Anschaffung eines Hauses. Es ist hierbei egal ob dies ein Altbau oder Neubau ist. Höchstens bei Denkmalschutz kann es durch die Denkmalschutzbehörde Zuschüsse geben.


    Wegen Schiffsbeteiligungen musst Du Dich auch noch etwas mehr informieren, so einfach wie Du das darstellst ist das schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Aber da Du ja glaubst Dich gut im Steuerrecht auszukennen...



    Nochmal für Dich zur Klarstellung: Wenn Du zur Selbstnutzung ein Haus kaufst und selbst drin wohnst, kannst Du nichts von diesen Dingen absetzen, das ist Dein PRIVATVERGNÜGEN. Nur wenn Du vermietest, kannst Du solche Dinge ansetzen.



    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von aikhoch
    Es ist schön das Du den Unterschied zwischen Renovierung und Herstellung/Anschaffung kennst, fakt ist, das Du als Privatmann und Eigennutzer keine Renovierungen o.ä. absetzen kannst. (bis auf die jetzt geschaffene Möglichkeit Handwerkerrechnungen bei der ESt geringfügig zu berücksichtigen), das hat aber nichts mit dem von Dir gewünschten Abzug zu tun.


    Und ja, ist es denn kein privater Luxus wenn Du statt Tür A doch Tür B nimmst? Das ist doch eine private Entscheidung von Dir? Warum soll dies der Steuerzahler zusätzlich alimentieren? Du bekommst doch schon durch die Eigenheimzulage genug Förderung.
    Wie geschrieben, geht es hier um Deine private Anschaffung eines Hauses. Es ist hierbei egal ob dies ein Altbau oder Neubau ist. Höchstens bei Denkmalschutz kann es durch die Denkmalschutzbehörde Zuschüsse geben.


    Nochmal für Dich zur Klarstellung: Wenn Du zur Selbstnutzung ein Haus kaufst und selbst drin wohnst, kannst Du nichts von diesen Dingen absetzen, das ist Dein PRIVATVERGNÜGEN. Nur wenn Du vermietest, kannst Du solche Dinge ansetzen.
    Grüße


    :top: ------------------------------ :top:
    Das kann ich so unterstreichen. Genauso hat es auch mir damals mein Steuerberater erklärt.

  • Zitat

    Original geschrieben von aikhoch
    Hallo,


    ähm, da hast Du jetzt gerade den falschen erwischt ;-) Ich arbeite zufällig in einer Steuerkanzlei das ist mein täglich Brot :D


    Und die Mandanten kommen alle weil Sie mehr Steuern zahlen wollen, richtig?


    Zitat


    Es ist schön das Du den Unterschied zwischen Renovierung und Herstellung/Anschaffung kennst, fakt ist, das Du als Privatmann und Eigennutzer keine Renovierungen o.ä. absetzen kannst. (bis auf die jetzt geschaffene Möglichkeit Handwerkerrechnungen bei der ESt geringfügig zu berücksichtigen), das hat aber nichts mit dem von Dir gewünschten Abzug zu tun.


    Und genau diese Unterschied konnte ich nicht nachvollziehen.
    Mieter kann Handwerkerrechnung absetzen, Eigentümer kann nicht, Eigentümer der vermietet kann. Richtig so?


    Zitat


    Und ja, ist es denn kein privater Luxus wenn Du statt Tür A doch Tür B nimmst?


    Wenn ich selber darin wohnen ist es "Luxus", wenn ich vermiete ist es dann "Normal" und steuerlich absetzbar ?

    Zitat

    Wegen Schiffsbeteiligungen musst Du Dich auch noch etwas mehr informieren, so einfach wie Du das darstellst ist das schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Aber da Du ja glaubst Dich gut im Steuerrecht auszukennen...


    Wenn es so währe hätte ich die Frage doch nicht gestellt, oder?

    No Sig
    <------------------------------------------------------>

  • Wenn Steuerrecht logisch wäre - dann wäre es nicht Deutschland. :)
    Es ist meiner Ansicht nach das Ergebnis von
    - Übernahme uralter Gesetze (Preussen)
    - Lobbyarbeit einzelner Gruppen
    - Anpassung an andere Länder (Steuerflucht etc.)
    - Zusätzlichem Einnahmebedarfs diverser Regierungen
    - Dummheit des Gesetzgebers ("Schiffsmodelle", "Windmühlen")


    Viel Spass beim Steuerzahlen
    Thomas


  • Man kann es weitläufig mit KFZ-Vermietungen vergleichen:


    Der Vermieter kann sämtliche Reparaturen an seinen Fahrzeugen (die sein Eigentum sind) steuerlich geltend machen. Diese Fahrzeuge werden von einem Mieter benutzt.


    Genauso die Eigentumswohnung die vermietet wird. Diese gehört dir und andere nutzen sie. Hier kannst Du steuerlich Dinge geltende gemacht werden.


    Ich denke einfacher kann man es nicht erklären und ich halte es auch für nachvollziehbar. Bei selbstgenutzem Eigentum (Fahrzeuge, TV, Wohnung, Haus, Computer etc). auch noch beim Staat was holen zu wollen halte ich schon für „gewagt“. Um es mal vorsichtig auszudrücken. Sobald du aber etwas „vermietest“, oder „anbietest“ handelst Du wie ein Unternehmer und kannst dich beim Staat auch als solcher verhalten.

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