ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von booner
Wenn du dir wirklich sicher bist, dass das Telefon dem beschriebenen Zustand
entsprochen hat, dann lass es drauf ankommen!
Tue dem Käufer gegenüber so, als hättest du Bilder, IMEI und Zeugen. Soll der Käufer dir erst mal den gerügten Mangel deutlich machen anhand aussagekräftiger Bilder.
Und mach ihm folgendes klar: Die Schlechterfüllung eines Kaufvertrages stellt für sich noch lange keinen Betrug i.S.d. StGB dar, wohl dagegen das Verhalten eines Käufers, der absichtlich den Verkäufer über Tatsachen wie Beschaffenheit der gelieferten Kaufsache täuscht, um ihn dadurch zu einer teilweisen Rückerstattung des Kaufpreises zu veranlassen.
Wenn das Tel. wirklich so furchtbar zerkratzt wäre, wie er schreibt, warum sollte er dann weiterhin am Vertrag festhalten wollen? Ein so hochwertiges Handy, bei dem das Display aufgrund der Kratzer nicht mehr lesbar ist, behält man nicht, sondern man gibt es zurück.
Weiterhin muss er, um Ansprüche aus Mängelhaftung gegen dich geltend machen zu können, den Nachweis führen, dass das Tel. schon zum Zeitpunkt der Aufgabe bei der Post in solch desolatem Zustand war. Diese würde ich aber erst anführen, wenn sich nicht einsichtlich zeigen sollte. Klingt sonst nach billiger Ausrede...
Mit dieser Argumentation solltest du den "Preisdrücker" kalt erwischen können.
P.S.: Ist immer wieder überraschend, wieviele Leute "einen" Anwalt haben
habe ihm grad erstmal das mit den bilder geschrieben... wenn das nicht reicht kommen deine agrumente... danke schonmal ![]()