Nach § 613A BGB bekommt man ein Schreiben das die neue Firma alle Ansprüche der
alten Firma übernimmt und das für ein Jahr lang.
Anschliessend bekommt noch einen neuen Vertrag wo dann die Einzelheiten festgelegt werden.
Wer unterschreibt, geht mit und wer ablehnt kriegt dann eine betriebsbedingte Kündigung da ja der Arbeitsplatz nicht mehr vorhanden ist.
So habe ich das schon einige Male mitgemacht.
Ich halte es unwahrscheinlich vor Gericht nachzuweisen das die Schliessung von Benq / Siemens beschlossene Sache und man daher nie zugestimmt hätte.
Wegen der Pensionsansprüche kann ich mir ehrlich gesagt auch kaum vorstellen, das alles weg ist. Das wäre dann wirklich vorsätzlicher Betrug. Es kann glaube ich auch nur von einer Pensionskasse in einem andere transferiert werden und nicht als Eigenkapital oder Barmittel eingebracht werden.