Just my 2 Cents und ohne Gewähr!
Hallo muellix,
auch mich macht folgende Aussage:
Zitat
Original geschrieben von muellix
[...] "Ihr Arbeitsverhalten ist gewissenhat, ihre Fähigkeit und Bereitschaft, auch ohne wiederholte Anstöße selbstständig zu arbeiten, ist ausgeprägt. [...]
stutzig, speziell das Wörtchen 'wiederholt', weist - auch für einen Laien - darauf hin, dass Anstöße notwendig sind, d. h. Slebsständigkeit, Eigeninitiative usw. usf. wird dadurch ebefalls abgesprochen.
Auch dies:
Zitat
"Sie kann zuhören und auf andere Menschen eingehen."
liest sich für mich so, dass sie nicht aktiv ist, d. h. zuhören gut und schön, jedoch bzgl. selbst mal das "Heft in die Hand nehmen" o. ä. keine Erwähnung.
Schließlich und letztendlich sind dies jedoch nur - wie Du selbst schreibst - Auszüge aus dem Zeugnis, ohne das kpl. Dokument zu kennen, ist es immer schwierig eine definitve Entscheidung, bzw. treffende Aussage zu treffen.
Noch flott einen Tipp (falls noch nicht geschehen?!) einfach mal nach 'Zeugniscodes' googlen, das hilft bestimmt schon mal teilweise weiter ... zusätzlich, würde ich notfalls eine Beratunsstunde beim Rechtsanwalt empfehlen, wenn Arbeitsrechtschutz besteht sogar in jedem Fall
.
Hoffe, das hilft Dir/ Euch bereits ein wenig weiter ...
Gruß, Laubi