Statement zur Vereinfachung des „Regional Lock“ bei aktuellen Samsung-Produkten
Samsung hat sich die Rückmeldung seiner Kunden zu Herzen genommen und die Freischaltung der regionalen SIM-Sperre verbessert und vereinfacht. Die Erstaktivierung eines Geräts mit regionaler SIM-Lock-Funktion sollte mit einer SIM-Karte eines Providers aus der Region Europa erfolgen. Ein Gerät aus der Region Europa* ist sofort funktionsbereit, wenn sich die verwendete SIM-Karte aus der Region Europa in ein Netz innerhalb der Region Europa einwählt und ganz normal zum Telefonieren verwendet wird. Das bedeutet konkret, dass Kunden in Deutschland mit einer SIM-Karte eines Providers aus der Region Europa nach der ersten Inbetriebnahme ihres Geräts lediglich insgesamt fünf Minuten im deutschen Mobilfunknetz telefonieren müssen, um das regionale SIM- Lock-Feature zu deaktivieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Nutzungszeit von fünf Minuten aktiv als Anrufer oder passiv als Angerufener erreicht wird. Anschließend ist die regionale SIM-Lock- Funktion dauerhaft deaktiviert. Die neue Lösung ist Teil des Android 4.3 Jelly Bean Updates, das bereits für das Samsung GALAXY Note 3 vorliegt. Weitere Updates für das Samsung GALAXY S4, S4 mini, S III und Note II werden in den kommenden Wochen per FOTA-Systemaktualisierung (Firmware Over The Air) zur Verfügung stehen. Nimmt ein Nutzer sein Gerät aus der Region Europa mit einer SIM-Karte eines Providers, der nicht aus der Region Europa stammt, in Betrieb und das Gerät akzeptiert die eingelegte SIM-Karte nicht, kann er sein Gerät vom Samsung Kundenservice freischalten lassen.
Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR):
Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Großbritannien, Schweiz, Kroatien
Nicht-EU/EWR-Länder:
Albanien, Andorra, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, San Marino, Serbien und Vatikanstadt