Beiträge von Nebelfelsen

    Das ist ja blöd. Da wird so ein Hightech-Gerät auf den Markt gebracht und die einfachsten Zusatzfunktionen bleiben auf der Strecke. Stattdessen kann man sich dann im T-Online-Portal die neusten Fußballergebnisse anschauen. Enorm wichtig.


    Naja, umgehen könnte man die Problematik vielleicht erstmal mit einem Unified-Messaging-Anbieter, der eine Web-Schnittstelle für Fax bietet.

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    Original geschrieben von WolfgangS
    Wird diese Datenbank auch irgendwie genutzt? z.B. von Behörden abgefragt oder kann ich wenn ich ein gebrauchtes Gerät kaufe diese abfragen?


    Soweit ich weiß kannst Du bei Siemens anrufen und fragen, ob ein Siemens-Telefon, das Dir jemand zum Kauf angeboten hat, gestohlen ist, oder ob Du es kaufen kannst.

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    Original geschrieben von marky marc
    Hi,


    und wie sieht das bei T-ISDN Kunden aus?
    Auch kostenlos und *37#?


    Gruß Marc



    Ich denke mal, dass man die Funktion bei einem ISDN-Telefon über das Display aufrufen menügeführt aufrufen kann. Bei einem analogen Telefon mit ISDN-Adapter oder Telefonanlage hängt es davon ab, ob die Anlage die Funktion unterstüzt. Der einzugebende Code hängt dann von der Anlage ab und ist in der Bedienungsanleitung dokumentiert.

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    Original geschrieben von Flora13

    Seit wann muß man bei den Anbietern denn die Gehaltstüte vorzeigen?
    Deswegen wird doch immer eine Boni Prüfung gemacht.
    Das habe ich ja noch nie gehört, hat jemand anderes schon mal von dieser Aktion gehört?


    Ich musste als ich gerade 18 war sogar 1000 DM Kaution hinterlegen, obwohl meine Schufa einwandfrei war. Einfach weil ich kein festes Einkommen hatte, das in der Höhe ausgereicht hätte (Schüler).


    Heute ist es schon wesentlich einfacher einen Mobilfunkvertrag zu bekommen. Dennoch kann ich mir vorstellen, dass bei Kunden, die zu Risikogruppen zählen, mehr Nachweise verlangt werden als die übliche Bonitätsprüfung, denn die sagt wenig aus. Heute kann man ab 18 bereits fast überall ohne festes Einkommen eine ec-Karte bekommen und mit gerade mal 18 ist eine einwandfreie Schufa auch keine Seltenheit. Und über regelmäßiges Einkommen und über dessen Höhe steht ja nichts in der Schufa.

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    Original geschrieben von AdministratorDr

    Die Verwaltungen sind heute topmoderne Dienstleistungunternehmen


    Und die Angestellten, die dort im Front-Office beschäftigt werden sind super engagiert. Bearbeitet werden (zumindest die komplizierteren Anträge) dann in den Büros ein Stockwerk höher, von den Beamten...

    Außerdem OPY: Sicher fährst Du auch irgendwann mal in Urlaub oder nutzt den PC eine Zeit lang mal unter 100 h monatlich. Schon dann hat sich die 1&1-Lösung rentiert, auch wenn man bei normaler Flat-Nutzung nichts spart.


    Die Frage ist nur, ob 1&1 nicht auch erhöht, wenn T-online im November die Preise anzieht.
    Außerdem bleibt abzuwarten, welche neuen Tarife einem bei T-Online, insbes. in puncto Volumenbegrenzung, geboten werden.

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    Original geschrieben von haiko_fries
    ich mein, eigentlich muss man ja nur das hinschreiben was verkauft wird. aber ich weiß ja da gibt es immer in paar die bieten 50€ für nen altes Handy ohne zu lesen und da dachte ich mir schreib ich das gleich in die Überschrift (auf die man ja schließlich klicken muss bevor man auf die tatsächliche Seite kommt).
    Es gibt einfach keinen blöderen Weg sein Geld rauszuwerfen!
    Aber wenigstens bezahlt der Typ, obwohl er meint dafür soll ich ihm dann ne neue Antenne ranschrauben. ich glaub aber der hat das immer noch net gecheckt, das ich ihm nur das Handy schicken werde. Echt komisch der Typ. Aber solange er bezahlt.... was wäre eigentlich , nur mal angenommen, wenn er mir dann ne negative Bewertung reinwürgen würde. Könnt ich die dann irgendwie rückgängig machen, da es ja offentsichtlich ist, dass er einfach nicht lesen (und denken!!!) kann!?
    Gruss
    Haiko


    Du kannst eine solche negative Bewertung kommentieren um Dich zu rechtfertigen. Oder aber Du bewertest ihn auch erstmal nicht, vielleicht bewertet er Dich dann nicht negativ (oder halt überhaupt nicht).
    Außerdem kannst Du natürlich versuchen, nach der Bewertung dem Käufer mit rechtlichen Schritten zu drohen um dann mit ihm gemeinsam zu erreichen, dass eBay die Bewertung herausnimmt. Ist aber schwierig.
    Gehst Du wirklich vor Gericht, so kannst Du die Löschung der Bewertung erzielen, wenn die Sachlage eindeutig ist. Dann nimmt eBay die auf jeden Fall raus. Die Frage ist nur, wie ein Gericht das anerkennt, wenn die Produktbeschreibung so dürftig ist und nur in der Überschrift steht, dass kein Zubehör dabei ist.