Beiträge von Nebelfelsen

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    Original geschrieben von Jones

    Contra
    : Das Paket ist nun Eigentum der Post bzw. deren Versicherung, weil Du ja schon mit dem Gegenwert des Inhalts entschaedigt wurdest und somit sonst den doppelten Wert erhalten haettest. Der ganze anfallende Krempel wird in bestimmten Abstaenden auf Auktionen (nicht Ebay :D ) o.ae. vertickt und das Geld faellt der Post bzw. Versicherung zu.


    Das wird so einfach nicht gehen, allein schon wg. des Datenschutzes. Die können ja nicht einfach persönliche Unterlagen von mir, die sich in einem Paket befunden habe, weiterveräußern.

    Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Mein Tipp: Investiere mal das Geld und lass dich von einem Steuerberater beraten. IMHO machen das auch die zuständigen IHKs bzw HWKs (Handwerkskammer). IMHO gehörst du nämlich mit deinem Gewerbe der HWK an, denn du betreibst ja ein Handwerk und keinen Handel. Bei denen kannst du dich auf Antrag aber i.d.R. auch befreien lassen (ist landesabhängig).


    Da fällt mir ein, wenn Du Pech hast versucht Dir die Handwerkskammer Deine Tätigkeit zu untersagen, wenn Du z.B. an Handies rumlötest und keine Meisterprüfung hast.
    Nur wenige PC-Techniker und Elektrowerkstätten in Deutschland haben es bisher geschafft auch ohne Meisterprüfung die Erlaubnis dieser mittelalterlichen Kammern zu erhalten.


    Daher gib am besten als Tätigkeitsfeld auf dem Gewerbeschein etwas unverfängliches an, z.B. Handyverkauf und Dienstleistungen in diesem Bereich.


    Wenn Du angibst, "Diensteistungen aller Art" ist das noch besser, wirkt aber bei den Handy-Großhändlern unseriöser, wenn Du Dich dort registieren lassen möchtest. Das ist auch der Grund, warum man es sich besser zweimal überlegen sollte, ob man auf dem Gewerbeschein auch "Verkauf von Tabakwaren" einträgt. Dann kann man zwar bei der Metro billiger Zigaretten einkaufen (ohne so einen Eintrag geht das nicht), dafür wissen die Großhändler aber auch sofort, dass es sich bei Deinem Gewerbe eher um ein kleineres Nebenbeigeschäft handelt. Vielen Händlern ist das egal, einige wenige PC- und Mobilfunkhändler legen aber wert auf so was und fragen sogar nach Größe von Ladenlokal etc.

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    Original geschrieben von Martin Reicher
    in der Metro darf man aber nur einkaufen, wenn man das Gewerbe hauptberuflich betreibt, sagen die zumindest...


    Das sagen die dann aber wohl nur in Regensburg. In Recklinghausen kann man einfach mit dem Gewerbeschein hingehen und einen Ausweis beantragen. Die freuen sich doch über jede Mark Umsatz, nur brauch man, da die Metro Großhändler ist, einen Nachweis, um dort einkaufen zu können. Ansonsten ist denen das aber egal, selbst wenn Du das Gewerbe am nächsten Tag schon wieder abmeldest kannst Du weiter dort einkaufen, solange Du denen das nicht sagst. Früher hat die Metro sogar an Privatpersonen Ausweise verteilt, diese wurden dann aber, ich glaube aus wettbewerbsrechtlichen Gründen, wieder eingezogen.

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    Sonderschutzfahrzeuge: die Sicherheitsklassen



    So kommt es sowohl nachts als auch tagsüber häufiger vor, dass Autofahrer an einer roten Ampel oder im Stau mit vorgehaltener Waffe zum Aussteigen bewegt werden. Für unterschiedliche Gefährdungen ist ein unterschiedliches Maß an Schutz notwendig. Das Schutzniveau wird mit insgesamt sieben Sicherheitsklassen gekennzeichnet. Relevant sind für die rollenden „Festungen“ die Klassen B4, B6 und B7. Zur Abwehr von einfachen Handfeuerwaffen muss ein Fahrzeug die Norm B4 erfüllen. Diese leichte Panzerung hält sogar Geschossen der berüchtigten „Dirty-Harry“-Waffe 44er Magnum stand. Allerdings sieht es bei einer Attacke mit Sturm- oder Maschinengewehren wie dem G3 Gewehr der Bundeswehr doch wieder schlecht aus. Hierbei ist für den Schutz die aufwendigere und teurere B6-Panzerung notwendig.
    Die Krönung der Sicherheitsklassen ist B7, eine Panze-rung, die sogar Stahlkerngeschosse aus Kalaschnikow-Gewehren und Sprengstoffangriffe abwehrt. Soviel Schutz hat seinen Preis und sein Gewicht. Der Einstieg z.B. geht über eine E-Klasse in B4-Panzerung für rund 210.000 DM. Weit mehr als das Doppelte kostet eine S-Klasse mit B7-Schutz (ca. 500.000 DM), die imposante 3,4 Tonnen wiegt. So kann eine verstärkte Tür schon mal 130 kg wiegen. Die Seitenscheiben sind allein schon so schwer, dass sie nur mit einem hydraulischen Hebewerkzeug zu öffnen sind, und dann auch nur zur Hälfte. Ein Elektromotor würde diesen Kraftakt nicht schaffen. Falls Angreifer Handgrana-ten auf das Fahrzeug schleudern, schützt das Panzer-plattenverstärkte Dach für den Schutz der Passagiere. Insgesamt schlagen die zahlreichen Verstärkungen mit einem Mehrgewicht von ungefähr einer Tonne zu Buche. Durch die schweren Panzerscheiben erhöht sich außerdem der Schwerpunkt des Wagens. Die Folge ist ein Verlust an Fahrdynamik: das Fahrzeug wird schwerfällig.


    Quelle: Kabel1 Website, Abenteuer Auto

    Ich würde jedem Anfänger empfehlen mit dem HTML-Kompendium von Stefan Münz (siehe oben (selfhtml) anzufangen und dann einfach mal per Hand mit einem Editor wie HomeSite o.ä. eine einfache Website zu erstellen um zu üben. Später wäre dann der Umstieg auf eine WYSIWYG-Umgebung wie Dreamweaver empfehlenswert, auch hier gibt es von Macromedia super Tutorials und man hat schnell eine Website aufgebaut, allerdings vereinfacht es alles ungemein, wenn man vorher ein wenig per Hand Webseiten erstellt hat, denn dann kann man Fehler und kleinere Darstellunsprobleme in Dreamweaver über die Quelltextansicht schnell erkennen und ggf. korrigieren.


    Ein guter Helfer bei Problemem aller Art ist auch immer Dr. Web (http://www.ideenreich.com).


    P.S.: Dreamweaver ist zwar recht teuer, aber eine gewisse Zeit kann man ja auch die kostenlose Testversion nutzen ;)

    Das Schloß austauschen würde ich übrigens nur machen, wenn vorher die Sache rechtlich abgeklärt ist, d.h. Räumungsaufforderung o.ä.


    Wasser oder Strom/Gas abschalten (lassen) ist so eine Sache, denn das darf der Vermieter nicht einfach machen. Zumindest nicht so lange, wie die Leistung nicht im Mietzins eingeschlossen ist. Aber auch wenn das der Fall ist, gibt es zahlreiche Urteile die zu Gunsten des Mieters entscheiden. Daher vorher alles genau klären.
    Vielleicht hilft aber ein Anruf oder eine Postkarte an die Stadtwerke mit Vertragskündigung im Namen des Mieters. Wer soll schon nachweisen, wer die Karte geschrieben hat.....

    Also dass man die Wohnung nicht räumen lassen können soll, wenn kein Name an der Türklingel steht, halte ich für falsch. Natürlich muss klar sein, wer in der Wohnung wohnt, aber das kann man auch durch geeignete Dokumente wie Mietvertrag, Schriftverkehr durch den Anwalt und eidesstattliche Versicherung des Vermieters deutlich machen. Ansonsten kleb wirklich einfach den Namen drauf, wo ist das Problem.


    Und natürlich kannst Du das Schloß austauschen, auch wenn es sich um eine Schließanlage handelt. Du bist doch der Eigentümer der Wohnung oder? Und ob das Schloß dann kompatibel ist zum Haustür- und Kellerschloß ist doch wirklich egal, dann hast Du halt zwei Schüssel. Viel wichtiger ist aber wohl, dass Du alle Schlüssel für das Schließsystem vom Mieter zurückbekommst, sonst könnten die anderen Bewohner des Hauses auf Austausch des Schließsystems drängen. Anders wäre das aber, wenn Du glaubhaft machen kannst, dass Du den Schlüssel irgendwo verloren hast und kein Namensschild dranhing. Dann dürfte klar sein, dass aufgrund des verlorenen Schlüssels keine erhöhte Gefahr unbefugten Eindringens in das Gebäude besteht. In Deinem Fall aber wäre das eine glatte Lüge...

    Zitat

    Benötigen Minderjährige die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Organspende?
    Bei entsprechender Einsichtsfähigkeit können auch Minderjährige eine Entscheidung zur Organspende treffen. Die Einwilligung und die Übertragung der Entscheidung können vom vollendeten sechzehnten, der Widerspruch kann vom vollendeten vierzehnten Lebensjahr an erklärt werden. Über den Entschluss sollten immer die Angehörigen informiert sein. Im Falle des Todes werden diese benachrichtigt und vom Arzt über eine anstehende Organentnahme unterrichtet.


    Ich denke, dass dieses Zitat aus den FAQ des Arbeitskreis Organspende bedingt auch für die Spende von Knochenmark Gültigkeit hat. Die Frage ist halt nur, da man ja nicht tot sein muss, bevor man spendet, ob man wirklich schon unter 18 ohne Einwilligung der Eltern spenden darf. Aber auch hier dürfte ein kurzer Anruf oder eine Mail für Klarheit sorgen.


    EDIT: Ich habe gerade noch einen interessanten Link gefunden, dort steht aber, dass man erst ab 18 spenden kann. Ob es dennoch früher mit Einwilligung der Eltern geht, stand dort nicht. Außerdem wird auch ein alternatives Verfahren erwähnt, bei dem zur Entnahme beim Spender keine Operation mehr notwendig ist. Und es ist die Rede von Stiftungen, die dem Manko entgegenwirken wollen, dass die Kassen derzeit die Typisierung noch nicht bezahlen wollen.
    http://www.igd.fhg.de/~jendrik/faqs.htm