Wobei ich darauf achten würde, im Widerruf (wenn dieser überhaupt noch rechtzeitig ist) nicht Fakten zu nennen, die sich später evtl. zum Nachteil auslegen lassen.
Besser sofort zum Anwalt oder mindestens zur Verbraucherberatung.
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Wobei ich darauf achten würde, im Widerruf (wenn dieser überhaupt noch rechtzeitig ist) nicht Fakten zu nennen, die sich später evtl. zum Nachteil auslegen lassen.
Besser sofort zum Anwalt oder mindestens zur Verbraucherberatung.
Wir sind mit einer Küche mit Folienfront (Magnolie-Weiß hochglanz von Schüller) sehr zufrieden. Natürlich ist Lack besser aber das kommt sicher auch darauf an, aber angeblich sollen die Folienfronten heutzutage länger halten als früher (da löste sich aufgrund der Klebung die Folie öftes großfächig und warf Blasen) und zweitens kan man die Fronten ggf. ja auch irgendwann mal wechseln, wenn der Rest noch OK ist.
Eine dunkle Hochglanzfront kann ich überhaupt nicht empfehlen, da sieht man Staub und natürlich auch Kratzer (und seien sie nur vom Polieren der Schranktüren) sofort...
Magnolie-Weiß fanden wir wesentlich schöner als Reinweiß, da ein nicht so kalter Farbton und man sieht sich nicht so schnell satt daran wie bei Vanille oder Rot oder Orange. Kommt natürlich auch darauf an, wie lange die Küche halten soll, aber wenns deutlich mehr als 2/3 Jahre sein sollen, würde ich keine knallige Modefarbe nehmen. Das man Dreck besonders schnell sieht, kann ich so nicht bestätigen. Es hängt schon auch vom Lichteinfall ab und hält sich meiner Meinung nach in Grenzen. Natürlich muss man ab und an auch mal die Fingerspuren um den Türgriff herum wegwischen aber man bekommt sicher keinen Putzfimmel und wedelt ständig mit dem Lappen rum...
Granit kann ich Dir nur empfehlen. Lässt die Küche wesentlich wertiger erscheinen und ist für uns jeden Tag erneut eine Freude. Wenn man nicht gerade im Standard-Möbelhaus zu überteurten Preisen kauft sondern sich in mehreren Küchenstudios beraten lässt, findet man sicher auch Materialien und Händler, bei denen Granit gar nicht mal so viel teurer ist, als eine hochwertige andere Oberfläche.
Zur Kaufbereatung kann ich Dir das Forum von Chefkoch empfehlen, da gibt es jede Menge Threads zum Thema Küche kaufen, Folienoberflächen usw. Auch wirst Du dort den ein oder anderen User finden, der Dir gerne eine Küchenplanung erstellt oder Deine Planung diskutiert und optimiert....
Hatte mal eine Direktversicherung als Lebensversicherung über meinen früheren Arbeitgeber abgeschlossen.
Im Nachhinein wurde mir dann erst klar, dass auch jetzt nach Umwandlung in einen normalen Lebensversicherungsvertrag die Auflösung erst zum Rentenalter möglich ist wg. der gewährten staatlichen Vergünstigung.
Wenn also mit 57 oder so eine schlimme Krankheit auftritt o.ä. dann ist nichts mit Versicherung kündigen und Weltreise machen...
Würde ich auch bei anderen Absicherungsformen mit staatlichen Zuschüssen immer bedenken.
Wenn Du natürlich keine Versicherungen zum Schließen der späteren Versorgungslücke hast, würde ich es schon dafür einsetzen. Ansonsten evtl. lieber in etwas flexiblere Anlagen, auch wenn es ein wenig mehr Steuern kostet...
Ich glaube, achim 007 möchte wissen, ob es eine Verordnung/Richtlinie/wasauchimmer gibt, die es einem wasweisichwas-Verkäufer oder -Anbieter verbieten würde, die Preiserhöhung bereits 3 oder 4 Wochen vorher zu publizieren.
Denn er hat ja bei dem Anbieter gefragt, warum die Info erst eine Woche vorher gekommen ist und als Antwort erhalten, dass man nicht gegen diese Veordnung verstoßen wolle und es daher so spät mitteile...
achim007: wäre dennoch vielleicht interessant, um was für eine Waren oder Dienstleistung es geht...
ZitatOriginal geschrieben von MachaneGuy
Finde diese Diskussion etwas müßig. Habe schon sehr, sehr viele Sachen per Garantie bzw. Gewährleistung repariert bzw. getauscht. Davon z.T. auch welche nach 23,5 Monaten nach Kauf. Hatte noch nie einen Fall gehabt, wo mir der Verkäufer gesagt hätte: "Wie schon 18 Monate alt? Ne, bei uns hat man nur 6 Monate Gewährleistung..."
Und ja, die Regelung mit der Beweislastumkehr ist mir sehr gut bekannt...
In diesem Zusammenhang wäre insbesondere die Info interessant, ob Du die Sachen auch bei Saturn gekauft hast oder woanders...
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Ich würde als Verkäufer einen Kunden, der nach Ablauf der 6 Monate mit einem kaputten Kabel ankommt, allenfalls freundlich anlächeln und ihm, wenn ich einen besonders guten Tag hätte, ein neues Kabel für den halben Preis oder so verkaufen...
Bei Einkaufspreisen von wenigen Cent bis vielleicht einen Euro für so ein Kabel (ich z. B. würde es für 1,00 bis 1,95 EUR beim Großhändler bekommen, aber ich nehm ja auch nicht xxx Stück für verschiedene Filialen ab) könnte man dem Kunden eigentlich auch entgegenkommen wenn man einen schlechten Tag hat. Wäre immer noch ein guter Gewinn ![]()
Hauptvertrag T-Mobile mit Relax/Local/UMTS-Flat: knapp unter 100 EUR; im Urlaub aber leider auch mal 180 bis 350 EUR, je nach Notwendigkeit von Datentransfers wg. unvermeidbarer Arbeit...
debitel: ich glaub 11 EUR im Monat für 2 Jahre, also insgesamt 264 EUR. Wird zwar nicht genutzt, aber ich hab im Gegenzug deutlich mehr als Provision abr ausgezahlt bekommen ![]()
weiterer T-Mobile-Vertrag: knapp 10 EUR im Monat. Reservekarte im Nokia 616 Autotelefon als zweite SIM, keine Telefonie. Außerdem war das Handy subventioniert selbst unter Berücksichtigung der Grundgebühren etwas günstiger als bei normalen Kauf bei einem seriösen (Internet)händler (Billiganbieter mit durchwachsenen Bewertungen bzw. Testberichten mal ausgeschlossen).
meine Frau: T-Mobile-Vertrag mit 12-15 EUR pro Monat...
Was ich nur nicht verstehe: einen neuen Rasenmäher brauchst Du ja so oder so. Nochmal kurz und knapp:
Wenn die Schuldfrage geklärt ist, würdest Du im besten Fall wohl die Kosten für einen neuen Rasenmäher bekommen (wenn Dein alter Mäher noch nicht zu alt war und somit der Neuwert als Zeitwert angerechnet wird). Zusätzlich noch die Kosten für einen geliehenen Rasenmäher wäre aus meiner Sicht schon schwierig, eher noch die Zinsen für den Kaufpreis des Rasenmähers bei einer unangemessen lang dauernden Abwicklung.
Warum sollte die Gegenpartei eine Dienstleistung wie einen Mähdienst bezahlen. Du mähst ja sonst den Rasen auch selbst. Gleiches wird auch für einen Gartengestalter gelten. Selbst wenn nachweisebar wäre, das dieser wegen der langen Nicht-Mäh-Zeit erforderlich wäre, warum hast Du nicht schon vorher gemäht mit einem geliehenen / neu gekauften Mäher?
Meine Sicht: Kauf einen neuen Mäher und Mäh den Rasen, evtl. am Anfang mehrmals oder erst einmal mit einem geliehenen Handmäher o. ä. falls es wider Erwarten wg. der Graslänge wirklich nicht mit Deinem neuen Mäher gehen sollte. Versuch das Geld für den Mäher zumindest anteilig zu bekommen oder eine andere zumindest kleine Aufwandentschädigung (denn zumindest das Schuttabladen war ja nicht rechtens, so ein (oder auch genau dieser) Stein hätte aber auch danach z. B. durch ein spielendes Kinde dahin gelangt sein können...). Weigert sich die Versicherung nach mehrmaliger Nachfrage immer noch, würde ich persönlich keinen Anwalt nehmen und nacher den Kaufpreis eines Mähers in Versuche der außergerichtlichen und gerichtlichen Einigung zu investieren mit dem Risiko, dass Du am Ende das Nachsehen hast. Hat die Gegenpartei keine Versicherung, dann versuch noch mal in Ruhe mit denen zu reden und eine definitive Aussage zu bekommen. Auch hier würd ich mich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen, evtl. hat aber die Gegenpartei bei fehlender Haftpflicht auch keine Rechtsschutzversicherung und daher vielleicht auch kein Interesse an einem Rechtsstreit und einigt sich vielleicht dann doch mit Dir, wenn eine Klage droht. Halte ich aber eher für unwahrscheinlich in diesem Fall und das Geld für ein erstes Anschreiben durch den Anwalt wärst Du dann zumindest auch los...
Habs gerade wohl falsch verstanden: die Zusage, den Rasenmäher zu erstatten, liegt Euch gar nicht vor?
Dann ist die Haftungsfrage wohl auch noch nicht geklärt?
Ich möchte Euch ja nicht meine Meinung aufzwingen, aber ich denke, dann könnte es schwierig werden und vielleicht ist es ja besser, zuzusehen, wie ihr den Rasen geschnitten bekommt und froh zu sein, falls zumindest der Rasenmäher erstattet wird...
Denn es gibt sicherlich viele Möglichkeiten, so eine Forderung abzuwehren. Je unverschämter dabei die Forderung des Geschädigten desto mehr Energie würde ich persönlich als angeblich Schädigender reinstecken um dagegen zu argumentieren...
So ein Stein kann ja auf Dutzenden von Arten dahin gelangt sein...
und wer sagt überhaupt, dass es wirklich ein Stein vom Nachbargrundstück ist, auch wenn er so ähnlich aussieht...
Nachher unterstellt man Euch vielleicht noch, ihr hätte den Schaden selbst verursacht, um günstig an einen neuen Mäher zu kommen...
Ohne hier Fachkenntnisse hinsichtlich vergleichbarer Gerichtsurteile oder -vergleiche zu haben, würde ich persönlich von eim Rechtsstreit Abstand nehmen.
Denn es hätte ja so oder so ein neuer Rasenmäher angeschafft werden müssen. Vielleicht könnte man Zinsen auf den Kaufpreis bei unangemessen langer Bearbeitungszeit verlangen.
Es hätte Euch ja freigestanden, zwischenzeitlich evtl. einen Rasenmäher zu mieten (20 EUR ?), damit der Schaden nicht noch größer wird.
Dass jetzt ein Gartengestalter kommen muss wird vor Gericht sicherlich schwer nachweisbar sein.
Kann aber auch sein, dass ich mich irre und es wirklich geht, dass der Haftende jetzt statt 500 EUR einige Tausend Euro extra zu zahlen hätte. Kann ich mir aber nur schwerlich vorstellen, zumal dann dessen Versicherung sicher ein deutlich höheres Interesse daran hätte, diese Forderung möglichst abzuwehren oder zu mindern...