Beiträge von Nebelfelsen

    Kann es sein, dass das Fahrrad irgendwie komisch stand (mehrere Plätze blockiert, im Weg, ...) und vielleicht der Hausmeister das Schloss angebracht hat?


    K. A. ob Du es knacken dürftest, aber ich persönlich würde es tun, bevor ich eine Stunde auf die Polizei warte und dann erst einmal beweisen muss, dass ich der Besitzer bin. Sonst könnte ich ja auch einfach mein Schloss um ein fremdes Fahrrad machen, dann die Polizei rufen und sagen: "da hat einer ein Schloss um mein Fahrrad gemacht". Die würden das dann ja nicht einfach knacken, nur weil mein Schlüssel in das andere Schloss passt, und mich dann mit einem Fahrrad ziehen lassen, bevor sie sich überzeugt haben, dass es auch wirklich meins ist.


    Ich würd also versuchen, festzustellen, wessen Schloss es sein könnte und warum es an Deinem Fahrrad ist und wenn dann nach kurzer Recherche / Rückfrage beim Hausmeister nichts rauskommt würd ich es knacken. Wie gesagt, das ist kein Freibrief dafür, dass es rechtlich OK wäre. Aber sollte mich der Schlossbesitzer danach wirklich anzeigen: was soll schon groß passieren? Schloss ersetzen vielleicht, aber wenn es keinen Grund für das Anketten Deines Rades mit diesem Schloss gab, wird wohl kaum ein Richter so entscheiden...

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Sowas gilt nur für *fremde* private oder berufliche Schlüssel. Nicht für eigene, das ist immer "Privatvergnügen".


    Beim Eigenheim schon, bei gemieteten Wohnungen/Häusern gibt es aber durchaus Versicherungen, die diesen Verlust auch abdecken. Beim Eigenheim oder noch schlimmer beim eigenen Mehrfamilienhaus mit einer selbs genutzten Wohnung kann ich mir ja selbst aussuchen, ob ich eine teure Schließanlage einbaue oder doch lieber Einzelschlösser. Wenn ich aber irgendwo was miete, hab ich diese Wahl ja oftmals nicht.


    In der Tag schränken aber viele Versicherungen den Ersatz ein. Auf der Website der Provinzial u. a. mitlerweile auch. Muss die Tage auch mal meine Police checken, die sowas ursprünglich abgedeckt hat, vor einigen Monaten aber "upgegradet" wurde und sich die Bedingungen jetzt vielleicht entsprechtn geändert haben :(

    Zitat

    Original geschrieben von panjabi
    schreibs in zig dj foren rein, sag dir bleibt jetzt keine andere wahl als strafantrag wegen z.b. betrug zu erstatten, usw


    Das könnte auch nach hinten los gehen im Hinblick auf üble Nachrede, Geschäftsschädigung, ...


    Oft wundert man sich, welche Nachweise und Belege der Verkäufer nacher auftischt, um diese Argumentation bei Gericht zu untermauern...


    Ich kann nur nochmal empfehlen, zur Verbraucherzentrale zu gehen. Kostet vielleicht 10 EUR und die sagen Dir genau, was Du tun musst, in welcher Reihenfolge und worauf zu achten ist. Ansonsten kannst Du auch gleich einen Mahnbescheid platzieren (vorher würde ich aber nach Fristsetzung nochmals förmlich vom Kaufvertrag zurücktreten, am besten per Einschreiben/Rückschein (ohne jetzt hier die "Beweiskraft" hier näher diskutieren zu wollen)), aber wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird, ist Dir auch nicht weitergeholfen.


    Hinsichtlich der o. a. anwaltlichen Gebühren bei diesem Streitwert: die Höhe des Endrechnungsbetrags hängt ja auch davon ab, wie viele Briefe dem Verkäufer geschrieben werden müssen, ob man sich dann vor Gericht sieht usw.
    Und selbst wenn man am Ende Recht bekommt: wenn der Verkäufer pleite ist, hat man trotzdem weniger Geld als vorher, da man auch noch den Anwalt zahlen muss...

    Re: Re: Re: Widerruf und Kostenfrage !


    Zitat

    Original geschrieben von Telefonjunkie
    Wo ist er mir preislich entgegengekommen?


    Quindam nimmt es halt sehr genau ;) und ist aufgrund Deines ersten Postings wohl davon ausgegangen (oder hat vielleicht auch nur so getan, als würde er wirklich davon ausgehen ;) ), dass die Stühle noch bei Dir sind und Du dennoch einen großen Preisnachlass bekommen hast.


    In wie weit die Kosten für die Lieferung und/oder Rücksendung im Einzelnen von Dir getragen werden müssen, kann ich Dir leider nicht sagen.


    Ich glaube, dass ist u. a. auch davon abhängig, ob Du den Betrag bereits vor Lieferung bezahlt hast. Interssant wäre auch zu wissen, ob der Verkäufer gewerblich tätig ist (darauf deutet allerdings seine Nachfrage, ob Du Interesse hast an weiteren Stühlen aus dem Programm schon hin), oder ob er nur seinen Dachboden entrümpelt hat und ein privater Verkäufer ist (und dann, ob die Stühle seiner Beschreibung entsprochen haben). Aus der Rücknahme durch den Verkäufer schließe ich aber zunächst einmal, dass er wohl gewerblich tätig ist...


    Weiterhin müsste man wissen, ob der Schaden durch Hermes entstanden ist oder schon beim Absenden der Ware vorlag.


    Dann wäre noch zu klären, ob Du wirklich widerrufen hast, oder ob Du Mängel reklamiert hast, wie hoch die Versandkosten auf der Rechnung ausgewiesen waren usw.


    Hier gibt es sicherlich einige Spezialisten, die die Thematik gut kennen, aber eine detaillierte Schilderung wäre vermutlich wichtig, um Dir keine falschen Tips zu geben...

    Wie gesagt, bei solchen Schlüsselversicherung ist teilweise auch einfaches Verlieren oder stehlen lassen abgedeckt, je nach Vertragsbedingungen...


    Ganz wenige Versicherungen haben solche Klauseln (und oft dann auch nur in Bezug auf dienstlich überlassene Schlüssel) als Standard mit drinn, u. a. glaube ich, dass es das bei bestimmten Versicherungen für Lehrer gibt. Evtl. ist aber zumindest der Verlust der dienstlich überlassenen Schlüssel durch eine Versicherung abgedeckt, die der Arbeitgeber abgeschlossen hat (je nachdem, was der Arbeitgeber aber genau versichert hat, kann es jedoch sein, dass dieser zwar das Geld für seine Schließanlage von der Versicherung bekommt, diese sich dann aber das Geld bei Dir zurückholen möchte...).


    Hinsichtlich der Pflichten, Schlösser oder Schliessanlage austauschen lassen zu müssen, solltest Du vielleicht bei einem Anwalt oder bei Mieterverein o.ä. nachfragen, was Du Deinem Vermieter (soweit es den gibt) ersetzen müsstest und was nicht, wenn dieser z. B. auf einer komplett neuen Schließanlage besteht...
    U. a. gab es z. B. auch schon Urteile, dass gar kein Schlössertausch notwendig ist, wenn der Schlüssel verloren wurde und nicht davon auszugehen ist, dass etwa über einen Schlüsselanhänger oder andere Dokumente ein Bezug hergestellt werden kann oder wenn Dir der Schlüssel z.B. in einen Vulkan (gut, in Deutschland sicher selten :D ) gefallen ist und somit als solcher nicht mehr existiert, ....


    Habt ihr den Diebstahl angezeigt? Und evtl. auch mal beim Fundbüro gefragt? Mir ist mal eine Geldbörse gestohlen worden (oder ich hab sie vielleicht doch verloren...), aber dem Dieb/Finder war es wohl zu heikel, mit fremden Karten erwischt zu werden, und so hab ich die Börse zwei Tage später mit allen Karten und Papieren bei der Polizei abholen können, nur das Geld war weg. Karten hatte ich natürlich trotzdem schon vorher sperren lassen :mad:.

    Ich hab bei meiner Haftpflicht-Versicherung (Provinzial) die Option hinzugebucht, dass Schäden aufgrund von Schlüsselverlust bis 15.000 EUR abgedeckt sind, falls neue Schlösser o. ä. gebraucht werden.


    Gerade im Hinblick auf Schließanlagen u. ä. war es mir wichtig, diese Klausel zu haben, zumal es für alle Schlüssel gilt, die privat, dienstlich oder aus sonstigen Gründen überlassen werden (z. B. auch zum Blumengießen bei Bekannten während deren Urlaub).


    Das Zauberwort dürfte "Schlüsselversicherung" lauten und insbesondere für Firmen auch als separate Versicherung und im privaten Bereich eher als AddOn zu bestehenden Haftplficht- und teilweise (dort aber oft eingeschränkter) Hausrat-Versicherungsverträgen angeboten werden.

    BTW: Wenn sich ein DSL-Anbieter weigert, den Port vorzeitig freizugeben, auch, wenn man die Monatsbeiträge bis zum Ende der MVL weiterzahlen würde: wäre es da eine Lösung, den gesamten Anschluss (sofern analoger Anschluss als Basis noch bei T-Com liegt) zu kündigen und anschließend neu abzuschließen?


    Oder ist der belegte Port an die Leitung und/oder den Anschlussort gebunden und würde bei Neubeantragung wieder dem bisherigen DSL-Provider zugewiesen? Glaube nicht, oder?