Beiträge von Nebelfelsen

    Wenn die Benutzung nicht legal ist, wäre das Posten eines Links hier evtl. auch bedenklich (vgl. heise.de verlinkt auf den Hersteller einer Software zum Knacken von DVD-Kopierschutz und wird abgemahnt...).


    Nach meiner Rechtsauffassung dürfte die reine Recherche in dem verlinkten Tool aber noch nicht illegal sein (kann aber sein, dass ich mich irre), denn Du weißt ja zum Zeiptunkt der Suche noch gar nicht, aus welchen Quellen die Song kommen. Es gibt ja auch freie Songs im Internet. Erst der Download einer Datei aus offensichtlich illegalen Quellen dürften für den downloadenden Benutzer bedenklich sein. Wobei sich hier die Frage stellt, in welcher Form das geahndet wird, zumal man im Gegensatz zu vielen Filesharing-Programmen hierbei ja nicht gleichzeitig zum Anbieter des Liedes avanciert indem man es herunterlädt...

    Re: Re: Ofen hat keine Erde?


    Zitat

    Original geschrieben von cane
    Wenn die Wohnung nun komplett neu gemacht wurde, also auch die Elektroverteilung, wurde sie mit Sicherheit so "gebaut" , das z.B. in jeder Steckdose 3 Adern ankommen[..]


    Möglich [..] wäre jetzt also nur, den Schutzleiter von irgendwo "zu holen" beispielsweise einer benachbarten Steckdose oder wie von fahrsfahrwerkaus bereits geschrieben, einer Wasserleitung, wenn sie denn geerdet ist.


    Wenn die komplette Neuinstallation beauftragt und berechnet/bezahlt worden ist, wäre es sicher auch möglich, auf Behebung des Mangels in der Form zu drängen, dass ein neues Kabel zum Herd gezogen wird. Anschließend wäre der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen, d.h. ggf. Wände neu verputzen, tapezieren und/oder streichen.


    Sofern Du das ganze nicht schwarz hast machen lassen (wäre allein schon aus versicheruntstechnischer Sicht sowieso nicht empfehlenswert solange Du nicht die Abnahme der Anlage durch einen Meister nachweisen kannst), solltest Du am Besten mal bei der Handwerkskammer fragen, wie nun am Besten vorzugehen ist. Den Namen des Elektrikers würd ich aber zunächst nicht nennen, sondern nur mal unverbindlich Infos einholen und dann nochmal mit dem Elektriker reden...

    Bei einer komplett sanierten Wohnung würde ich sowieso erwarten, dass für den Anschluss des Ofens nicht nur ein Leiter zzgl. Nulleiter und Erde aus der Wand kommen sondern mehrere Leiter (wobei man die meisten Herde/Backöfen notfalls auch an einen Leiter anchließen kann).


    Auf die Erde (aber am besten auch weitere Leiter/Phasen) würde ich schon bestehen.


    Wenn der Elektriker Mist gebaut hat sollte er den Mangel auch beheben. Wäre natürlich etwas schwieriger, wenn er "inoffiziell" tätig war. Ansonsten würde ich (notfalls schriftlich) reklamieren und Nachbesserung verlangen.


    Ggf. mal bei der Handwerkskammer oder Verbraucherzentrale nachfragen, was zu einer ordnungsgemäßgen Elektroinstallation in einer Wohnung gehört...

    Ich zitiere mal aus dem kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler der Finanzbehörden der Länder:



    nachzulesen hier: http://www.callnrw.de/broschue…/1853/lohnsteuer_2008.pdf

    Zitat

    Original geschrieben von klapsdoktor
    Das sollte funktionieren. Wahrscheinlich mußt Du einmal die beiliegende Vodafone-Software installieren (wegen der Treiber für die Karte). Für die Einwahl in´s Internet nutzt Du dann aber den O2 Connection-Manager. Der findet die - ordnungsgemäß installierte - Karte automatisch und bringt die für O2 erforderlichen Voreinstellungen mit.


    Die Treiberdaten lassen sich mit verhältnismäßig wenig Aufwand auch aus den heruntergeladenen Dateien extrahieren, ohne dasss die Vodafone-Software installiert werden muss.


    MWConn als Einwahlsoftware kann an Stelle des O2 Connection-Managers als gute Alternative eingesetzt werden.

    Das ist korrekt: so etwas wird in den Vertragsbedingunen oft als außerordentliche Kündigung [aus wichtigem Grund] angegeben.


    Bei der Kündigung selbst kommt es aber nicht zwangsläufig auf die genaue Formulierung an, solange die Absicht des Absenders klar erkennbar ist.


    Ich hab hier den Begriff Sonderkündigung aufgegriffen, um nicht noch mehr Verwirrung zu stiften. Wie man das Kind nennt, ist eigentlich egal. Einige Provider lehnen ab, andere akzeptieren (gegebenenfalls gegen Zahlung einer Gebühr, wobei hier nicht unbedingt gesagt ist, dass diese unzulässig ist).


    Lehnt ein Anbieter ab, müsste man es wohl auf eine Klage ankommen lassen. Vielleicht gibt es ja auch schon Fälle, bei denen Gerichte über so eine Sachlage entschieden haben?

    afa2006: dann kennst Du aber T-Online schlecht...


    Obwohl es hier http://www2.service.t-online.de/dyn/c/14/78/63/1478632.html nicht explizit erwähnt wird, muss man für den E-Mail-Abruf per POP3 bezahlen, wenn man nicht über T-Online als Provider ins Netz geht...


    Ganz versteckt über das Support-Forum findet man diese Aussage auf schwarz auf weiß:



    Quelle:
    http://forum.t-online.de/c/for…90373&ex_fo_ts=1188153501

    Re: Re: Ärger mit Vertragsabschluss bei Telekom


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007 2 Jahre gibts nur bei diesen Komplettpaketen.


    Wobei viele Mitarbeiter nach meinen Erfahrungen versuchen, Kunden diese Pakete ohne Erwähnung von Alternativen fast schon aufzudrängen. Aufträge zu herkömmlichen Tarifen werden meist nur widerwillig akzeptiert und als unerfahrender Kunde erhält man meiner Erfahrung nach oft nur eine unzureichende Beratung diesbzgl.