Beiträge von andi2511

    Die Frei-SMS sind in den 12,- bzw. 20,- schon enthalten, wenn du den Vertrag in einen Web-Vertrag umwandelst. Das kostet allerdings eine einmalige Gebühr und bedeutet, daß du keine Papierrechnung bekommst und die Hotline nicht kostenfrei erreichbar ist.


    Die Frei-SMS können in alle Netze versendet werden.


    Die 1000 Minuten sind in den 12,- bzw. 20,- nicht enthalten und können am Wochenende in Festnetz und zu E-Plus abtelefoniert werden.


    Die Rufnummernmitnahme ist möglich.

    Ich glaube nicht, daß das abgekartet ist - welcher Notar sollte dafür seine berufliche Zukunft aufs Spiel setzen?


    Vielleicht hat Nevio auch einfach weniger Stimmen bekommen, weil er einfach von vielen als absolut unsympathisch wahrgenommen wird und an Dieter Bohlens "Hahnen-Kritik" nunmal was dran ist!? ;)


    PS: das hat meine habe ich, also die Freundin von andi2511 geschrieben, ich er schaut DSDS natürlich nicht.



    :D

    Zitat

    Original geschrieben von Tobias Claren
    Wenn ich also etwas aufgezeichnet habe dass mir vor Gericht hilft, kann es nur berechtigt sein.
    Das ist einfache Logik.


    Nimms mir nicht übel, aber das ist nicht "einfache Logik", sondern insgesamt einfach nur abstrus.


    Deiner "Logik" zufolge würde z.B. der § 201 StGB ja gar keinen Sinn machen. Es kann im Rahmen einer Güterabwägung natürlich möglich sein, daß solche Mitschnitte auch vor Gericht verwertet werden dürfen, aber das steht in keinster Weise in einer Linie mit der von dir hier vertretenen Ansicht.


    Hast du denn den verlinkten Text überhaupt ansatzweise gelesen?


    Und was das jetzt mit dem Personalausweis (den man natürlich nicht dabeihaben, aber auf Verlangen vorzeigen muß) zu tun haben soll, verstehe ich beim besten Willen nicht.


    Daß es verboten ist, unbefugt Gespräche (und damit auch Telefonate) mitzuschneiden, steht in dem verlinkten Paragraphen und darüber gibt es wirklich keinen Diskussionsbedarf. Lassen wir es also dabei bewenden. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    da frage ich mich dann natürlich, auf welcher basis die dann vertäge abschließen.


    Im Zweifel auf einer wackeligen Basis, aber bestimmt nicht auf der Grundlage heimlich mitgeschnittener Telefonate. ;)


    Klar fallen Telefongespräche auch unter den genannten Paragraphen (nur als Beispiel: klick oder implizit hier: klick usw.). ;)


    Diskussionswürdig wäre nur die Frage der Verwertbarkeit und an genau die werden strenge Maßstäbe gelegt und das ist auch gut so.


    Aber wie gesagt: letzteres entscheiden dann so oder so Juristen, von daher ist es müßig das hier lang und breit unter Nichtjuristen zu diskutieren.

    Zitat

    Original geschrieben von NoNick
    Wenn der Vertragsinhaber verstirbt, entfällt dem Vertrag die Rechtsgrundlage.
    Selbst wenn der Vertrag von jemand anderem genutzt wird - geschlossen wurde er mit einer (dann ja) nicht mehr existenten Person.


    Hast du den verlinkten Thread gelesen? Da wurde diese Diskussion schon geführt. ;)