Beiträge von andi2511

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    Original geschrieben von CLK
    Die werden sich hüten, ein von dir geöffnetes Paket wieder mitzunehmen...


    Wäre ja auch noch schöner: was sollen die denn dem Absender erzählen, warum sein Paket geöffnet zurückkommt?


    Ist doch auch unter dem haftungsrechtlichen Aspekt logisch, daß man sich den Paketinhalt nicht mal eben unverbindlich anschauen kann und dann entscheidet, ob man annimmt oder nicht.

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    Original geschrieben von Goodzilla
    So dürfen z.B. auf den Photos die Leute nicht mehr einzeln erkennbar sein sonst brauchst Du eine Einverständniserklärung der abgebildeten Personen.


    Das ist nicht das entscheidende Kriterium, sondern wie gesagt ob die mitabgebildeten Personen eben "zufällig" mit auf dem Bild sind oder nicht. (§23 Abs. 1 S. 2 KUG)


    Bei Veranstaltungen oder Demos etc. hingegen reicht es nicht, wenn zwar eine Menschenmenge vorhanden ist, aber man einzelne Personen fotografisch herausgreift.


    Fotografieren darf man - pauschal gesagt - zunächst sowieso was man möchte (es geht ja nicht um das Foto sondern um die Schutzrechte des Abgebildeten, die sind immateriell), kritisch wird es idR erst mit der Veröffentlichung bzw. Verbreitung (das kann auch im Bekanntenkreis sein). In manchen Fällen kann der Schutz auch vorgelagert sein, wenn z.B. die Aufnahmen erkennbar nur deswegen gemacht werden, um sie zu veröffentlichen/verbreiten o.ä.

    Hallo!
    Wenn z.B. auf Fotos von öffentlichen Plätzen, bei Veranstaltungen etc. auch Personen mit auf den Bildern sind, so brauchst du nicht deren Einwilligung, solange sie tatsächlich nur "Staffage" sind.


    Alles immer unter der Voraussetzung, daß du der Urheber der Bilder bist.


    Ich verstehe allerdings nicht genau, worauf die hinauswillst. ;)

    Re: 2 o2 online-Verträge gleichzeitig?


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    Original geschrieben von hjs82
    Kann man, wenn man schon einen o2 online-Vertrag hat noch einen zweiten abschließen, oder ist dies nicht möglich?


    Da das ja Voraussetzung für die Duo-Option ist, wäre es ja unsinnig, wenn es grundsätzlich nicht ginge. ;)


    Aber wie bereits gesagt: aus individuellen Gründen kann es im Einzelfall natürlich dennoch abgelehnt werden.

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    Original geschrieben von Charlie_D
    ...es geht doch nix über einen Big Kahuna Burger und leckeres Sprite ;)


    Wo gibts denn den?


    Nachdem mir der McD-Einheits-Geschmack doch ziemlich zum Hals raushing, war der McArabia eine willkommene Abwechslung -->


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    Original geschrieben von AdministratorDr
    Kommt das Rothausbier nicht aus dem Schwarzwald? Ein Verwandter meiner Frau (und dort wohnend) sagte nämlich, dass man die Plörre nicht trinken kann, da das Felsquellwasser erst durch den Friedhof läuft und dann die Brauerei daraus Bier macht. :D


    Du weisst aber schon, daß du jetzt mit einem lebenslangen Einreiseverbot nach Baden zu rechnen hast!? :p


    Man, Rothaus (mit dem preisgekrönten "Tannenzäpfle") als "Plörre" zu bezeichnen ... :D

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    Original geschrieben von Nivea80
    1. Auf McDonalds freuen
    2. Bestellen und über 15,- € ärgern
    3. Essen
    4. Schlecht + Bauchschmerzen; Ärgern so viel Geld für das Essen ausgegeben zu haben; Schwören nie wieder zu McDonalds zu gehen
    6. Siehe 1.


    Bei 2. wundere ich mich über 4. überhaupt nicht, schließlich muß man für 15,- ganz schön reinhauen bei McD. :D