Zitat
Original geschrieben von Mundi
wie gesagt das kommt ganz am ende des prozederes.
Nicht das es für den Thread existent wichtig wäre, aber dennoch: wenn man heute und jetzt mit einem Internetzugang von Arcor in Erfurt online den "Nachsendeauftrag privat" ausfüllt, kommen genau die Möglichkeiten, die ich zitiert habe und man kann mit drei Checkboxen a) die Einwilligung streichen [siehe verlinktes Posting und die Markierungen von mir dazu], b) das Widerspruchsrecht 1 ausüben [also das andere Postdienstleister die Daten bekommen] oder c) Widerspruchsrecht 2 ausüben [das andere Postdienstleister die Daten an diejenigen weitergeben darf, die an die alte Adresse zustellen wollen].
Im Klartext: du kannst entscheiden, daß die Post denjenigen, die deine alte Adresse kannten, die neue nicht mitteilen darf [ --> Streichung der Einwilligung], daß andere Postdienstleister die Adresse nicht bekommen dürfen [ --> Widerspruchsrecht 1 ausüben] oder daß andere Postdienstleister die Adresse nicht an diejenigen weitergeben darf, die deine alte Adresse kannten [ --> Widerspruchsrecht 2 ausüben]. Das sind die drei Checkboxen, die mir zur Auswahl stehen.
Von unbestimmten Dritten ist nirgends die Rede.
Aber klar: wenn die GEZ deine alte Adresse kennt und du in diese Klauseln einwilligst, dann bekommt die GEZ ebenso wie dein ungeliebter Schwippschwager Klaus-Dieter die neue Adresse. Nur eben nicht gezielt, sondern im Rahmen dieser Klausel, von daher ist die Formulierung, die Post "verkaufe Adressen" o.ä. unrichtig.