Natürlich nicht (Die Todesstrafe ist abgeschafft: Art. 102 GG - sie kann auch nicht wieder eingeführt werden) und standrechtlich schon gar nicht (Art. 101 Abs. 1 GG). ![]()
Beiträge von andi2511
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Schade, Mitte der zweiten Halbzeit hatten die Brasilianer doch einen argen Durchhänger, da hätte man sie packen können/müssen, aber nach dem 2:3 war die Sache dann leider doch gegessen, das hat man gemerkt.
Aber auf jeden Fall ein gutes Abschneiden der deutschen Mannschaft, die ja - man kann es nicht oft genug sagen - sehr jung ist, verletzungsbedingte Ausfälle hatte und wenn man mal 1 1/2 Jahre zurückschaut, dann ist doch richtig viel passiert in dieser Zeit und man kann optimistisch in die Zukunft schauen, auch wenn man noch nicht auf Augenhöhe mit der Weltspitze ist.
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Wie gesagt: wenn ihn ein Gericht zu einer Haftstrafe von z.B. einem Jahr verurteilt, dann kann die Strafe auch zur Bewährung ausgesetzt werden.
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Natürlich gibt es so etwas wie Bewährung, man kommt ja auch als Soldat vor ein "ganz normales" Gericht. Allerdings könnte eine Strafe von drei Jahren so oder so nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.
Aber das zitierte Gesetz spricht ja von einer Strafe von bis zu drei/fünf Jahren, was nicht automatisch heißt, daß es dann auch drei/fünf Jahre werden, davor hat der liebe Gott ja noch eine Gerichtsverhandlung gestellt.

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Klar geht der Link. Unten auf "free" klicken und warten ...

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Zitat
Original geschrieben von marlborolights
Stimmt so nicht, ihn erwartet zusätzlich zu einem zivilen Prozess auch noch eine Strafe innerhalb der Bundeswehr, ich glaube bis zu 4 Wochen Bau sind erlaubt.Arrest bei der Bundeswehr darf doch keinen Strafcharakter haben, sondern soll nur die soldatische Bereitschaft fördern, oder?

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Und nicht vergessen: in Nürnberg musst du noch einen Parkplatz finden, du kennst dich vielleicht in der Stadt nicht aus usw. da geht gut und gerne nochmal ne Stunde drauf.
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Die Feldjäger sind in vielen Bereichen auf die Zusammenarbeit mit der Polizei angewiesen. Wie weit ihre Befugnisse innerhalb der Bundeswehr gefasst sind, weiß ich nicht - im zivilen Leben haben sie keine der Polizei vergleichbaren Befugnisse.
Das ganze ist sicher kein Spaß mehr, aber die Bundeswehr unterliegt der ordentlichen Gerichtsbarkeit und keinem Militärgericht o.ä. und insofern erwartet ihn eben nichts anderes, als einen zivilen Straftäter auch.
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Das Zusammentreffen mit denen dürfte in etwa dem Zusammentreffen mit einer normalen Polizeieinheit gleichen, wenn man gesucht wird.

Die "Panzer" der Feldjäger sehen heute übrigens meist so aus ...
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Zitat
Original geschrieben von xcommunica
Es gibt immer wieder Menschen, die sich ins eigene Fleisch schneiden wollen. Zu viele Mitläufer, keine eigene Meinung haben, mit der Menge gehen, nicht aufstehen können und sagen können stop! hier muss sich ändern. ... seit wann können Schafe schreiben?Allerspätestens jetzt wird die Veranstaltung aber wirklich höchst albern. Hier geht es nicht um beschnittene Bürgerrechte, sondern um Brandings bei Mobilfunkgeräten und den privaten Kauf und Verkauf von diesen, also komm mal wieder runter.

Warum hier nicht jeder sofort die absolute Dringlichkeit deiner Berufung erkennt, könntest du dich zur Abwechslung allerdings auch mal selber fragen - falls sich dabei jedoch nur die Möglichkeiten wie zitiert in dein Weltbild pressen lassen, dann bist du hier vielleicht einfach nicht richtig mit deiner Idee.