Zeitspiel ist ja in manchen Situationen "normal" bzw. wird von allen Mannschaften betrieben, so ärgerlich das für den Gegner auch ist - allerdings ist mir das bei den Brasilianern auch verstärkt schon im Spiel gegen Japan aufgefallen und zwar auch bereits zehn Minuten vor Schluß und das sollte ein Weltmeister eigentlich wirklich nicht nötig haben.
Beiträge von andi2511
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Original geschrieben von Andreas24
Außerdem ist es hier anscheinend ja auch gut gegangen:Aus Karlsruhe kommend hat man mit der A7 - und damit der mehrfach zitierten Vollsperrung und den überlasteten Ausweichstrecken - allerdings nichts zu tun.

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Du hast Recht, es gibt Situationen wo die Tötung zweckmäßig und auch in der Verhältnismäßigkeit angemessen sein kann, von daher war diese Formulierung sachlich unrichtig und vor allem - was ich anhand deiner Beispiele jetzt auch sehe - zu global formuliert.
Den Kern meiner Aussage verändert das allerdings nicht: zealot und Crashman argumentieren anhand faktischer Zwänge, ich sage eben, daß diese dennoch keine Ausnahmen zulassen und bei Zuwiderhandlung eben als Verbrechen zu sehen sind und bestraft werden müssen und die Frage dabei war ja, ob es zulässig ist, insofern wäre die Formulierung "zweckmäßig" durch "zulässig" zu ersetzen und wir befinden uns dann in einem sehr viel enger gesteckten Feld in dem man dann wirklich nur noch über Notwehr, klassische Kriegshandlungen, den finalen Rettungsschuß (BTW: was mißfällt dir an dem Begriff?) etc. diskutiert.

Moralisch und juristisch zulässig kann die Tötung eines Menschen also aus meiner Sicht nur in einem sehr (!) eng gesteckten Feld der Verteidigung sein (Angriffskriege sind völkerrechtswidrig und unser Grundgesetz verbietet sie, finale Rettungsschüsse sind Notwehr- oder Nothilfehandlungen [und wurden nur - unter größten politischen Zweifeln - in manche Polizeigesetze integriert, da der Polizist ja hoheitlich tätig wird aber in Abwesenheit einer solchen Regelung "nur" als Privatmann handeln könnte und damit alle Konsequenzen auch zu tragen hätte], klassische Notwehrsituationen sowieso).
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Dann musst du bei deiner Gemeinde Briefwahl beantragen.

Dafür hat dein zuständiges Stadtbüro/Gemeindebüro etc. die nötigen Unterlagen sicher parat, einfach am besten kurz da anrufen oder bei einer größeren Stadt auf der Webseite suchen.
Allerdings wird das im Moment noch nutzlos sein, es gibt noch keinen Wahltermin und vielleicht ja auch gar keine Wahl 2005.

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Original geschrieben von real_proximus
Auch wenn es immer mehr Off-Topic wird: Sieh dir mal den Artikel 21 der Hessischen Landesverfassung an.
Damit kann man immernoch Leute zum staunen bringen
Aber wenn man schnell hinterherschiebt, daß Bundesrecht Landesrecht bricht und dieser Artikel damit Schall und Rauch ist, dann verfliegt die Verwunderung darüber auch wieder, oder?

Es hatten übrigens einige Länder die Todesstrafe in ihren Landesverfassungen, in Bayern wurde sie 1998 abgeschafft usw. - aber diese Bestimmungen waren und sind gegenstandslos.
Aber um zum Thema zurückzukommen: der Strafrahmen für den Kandidaten aus dem Eröffnungsposting wurde ja erörtert und die jetzt diskutierten Möglichkeiten gehören nicht dazu.

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Original geschrieben von Crashman
Das ist ein interessanter Sachverhalt.
§2 (2) GG ist für Soldaten im Verteidigungsfall eingeschränkt.Wo hast du das her? Für Soldaten sind manche Grundrechte eingeschränkt, allerdings betrifft das eher die freie Meinungsäußerung, das Versammlungsrecht usw. (Art. 17a GG) ...
Aber tut mir leid, es ist irrelevant, ob und wie ich mich in diese Situation versetze, wichtig ist alleine, wie sich die Verfassung und der Gesetzgeber dazu positioniert hat. Das ist genauso, wie wenn du die Eltern eines ermordeten Kindes zur Todesstrafe befragst: die Antwort ist nachvollziehbar und menschlich, aber irrelevant. Strafe zielt bei uns nicht auf Rache ab.
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Original geschrieben von Crashman
Was soll man in dieser Situation als militärischer Führer tun?Deine Antwort: die Verfassung und die Grundrechte mißachten?
Aber wir drehen uns im Kreis und die skizzierte Situation ist fiktiv - im Gegensatz zu den Grundsätzen unserer Verfassung.

Ich verstehe den Grundsatz deines Einwandes, nämlich daß es eben Sachzwänge und Umstände geben könnte, unter denen normale Verfahren nur erschwert möglich sind - aber auch solche Situationen lassen die Aushöhlung oder Mißachtung unseres Grundgesetzes nicht zu, darum geht es mir.

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Original geschrieben von Crashman
Das bestreite ich auch gar nicht. Aber es gibt Situationen, da wird soetwas nicht möglich sein.Warum sollte das nicht möglich sein? Die Todesstrafe ist abgeschafft, ohne wenn und aber und ohne Hintertür, daran gibt es nichts zu rütteln und das ist gut so, von daher gibt es da auch gar keine Diskussionsgrundlage.

Mit dem ursprünglichen Thema hat die Diskussion schon lange nichts mehr zu tun, die war doch nach dem ersten Link auf den entsprechenden Paragraphen schon gegessen, aber ehrlich gesagt finde ich eine weitergehende Diskussion allemal spannender, als die dreizehnte Wiederholung wie dumm Fahnenflucht doch ist oder was für krasse Jungs die
LandjägerFeldjäger doch sind.
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Wer redet denn von laufenlassen? Es gibt die bekannten strafrechtlichen Bestimmungen die vor verfassungsgemäßen Gerichten abgeurteilt und vollstreckt werden können und gut ist.
Alles andere haben wir in Europa in einem harten und verlustreichen Kampf überwunden und es wird im Geltungsbereich unseres Grundgesetzes keine Todesstrafe mehr geben.
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Es ist müßig darüber zu diskutieren, es gibt in Deutschland weder die Todesstrafe noch Standgerichte - nicht im Krieg und nicht im Frieden.
Zweckmäßig kann die Tötung von Menschen niemals sein.