Beiträge von andi2511

    Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    [...] wenn man mich über Kilometer hinweg nicht überholen läßt [...]


    Das wäre ja u.U. schon eine Qualifikation gegenüber dem bloßen planmäßigen Verhindern eines Überholvorganges. Aber du sagst es ja selbst: es kommt auf den Einzelfall an. Konnte man dich z.B. überhaupt überholen lassen (sprich: war rechts frei) usw. usf.


    Hier finden sich weitere Ausführungen dazu: http://www.ra-kotz.de/noetigung.htm


    Was ich nur sagen will: es ist nicht gleich Nötigung, wenn mich mal einer nicht sofort vorbeilassen will. Das ergibt sich ja auch schon aus der Norm, denn da steht nicht "Wer jemanden zu irgendwas nötigt", sondern "Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt [...]" und das muß erstmal verwirklicht sein. ;)


    Aber egal, ich wollte das jetzt nicht breittreten. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    Das "Ausbremsen" des Schnelleren ist darüberhinaus als Nötigung zu werten, wie wonzs schon korrekt bemerkt hat.


    Ganz so einfach ist das aber auch nicht, da müssen schon noch erschwerende Umstände vorliegen, die das reine Behindern zu einer Nötigung qualifizieren, es muß sich um ein "sittlich verwerfliches und sozial unverträgliches Verhalten" handeln und das ist nicht dadurch schon verwirklicht, daß man jemanden mal ein paar Meter nicht vorbeilässt. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von andrea80
    Bloede Frage, aber darfst du das? Ich war mal bei so einem Unternehmen (allerdings andere Branche) und da sollte man sich 100% an den Text halten, obwohl der Text relativ schlecht war :-)
    Und von Meinungsumfrageinstituten hab ich das auch gehoert...


    Da ist das so, das stimmt. Allerdings hat das auch Gründe: der Interviewer soll nicht die Möglichkeit haben, Fragen in irgendeiner Form suggestiv zu gestalten (statt "Welche Partei würden sie [blabla]" -> "Sie wählen doch nicht etwa Partei XYZ"). Die Fragenkataloge der Meinungsforschungsinstitute werden ja nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt und dann ausgewertet, deswegen muß das auch normiert abgefragt werden, das kann man daher nicht mit dem 'Verkauf' einer Tarifoption vergleichen.

    Zitat

    Original geschrieben von jowe
    Semmal und andi2511


    Ich konnte Ende Februar diesen Jahres noch die 18-Monatsfrist nutzen. Sind eure Erfahrung denn jüngeren Datums? Mein RV ist der für das Land NRW.


    Ja, meine Erfahrung ist jetzt von Mai. Es war zwar aus Kulanzgründen eine VVL im 21. Monat möglich, aber daß dieses eine reine Kulanzlösung sei, wurde explizit erwähnt. Der RV ist kein ganz kleiner und als ich einstieg, galt auch noch die 18-Monats-Regelung.