Beiträge von andi2511

    Ich bin ja wirklich sehr gespannt, ob am Ende nicht doch die Langweiler aus München oder Gelsenkirchen die Schale hochhalten und Werder mit 198:30 Toren in die Röhre schaut. So richtig Profit konnten sie bisher aus ihrer Spielweise ja nicht schlagen, angesichts der Art wie sie Fußball spielen sind drei Punkte auf die Bayern ja lachhaft und Bayern hat in der Rückrunde viele schwere Gegner zuhause und drei Wochen Vorbereitung in der Winterpause - die Rückrunde wird sicher spannend und ich finde es klasse, daß bis jetzt so viele Mannschaften oben dran sind.

    Ehrlich gesagt ist es fast einfacher, bei einem Handy die Kurzwahl zu aktivieren als die Sprachwahl. Ob ich jetzt z.B. die 1 länger drücke und mit Mama verbunden werde oder die Taste für die Sprachwahl drücke und "Mama" sage, nimmt sich vom Aufwand nichts und Variante 1 ist allemal zuverlässiger. ;)



    Dann würde nämlich praktisch jedes Handy in Frage kommen, man könnte auch einfach alle Tasten mit derselben Kurzwahlnummer belegen o.ä., je nach Einsatzzweck.


    Bei guenstiger.de wäre z.B. das Samsung X150 im Vodafone-Paket mit 24,- gelistet.

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Das bedeutet daß es keine Rolle spielt in welchem Auto sie sitzen, sondern eine Alarmierung rechtfertigt das Übertreten der STVO.


    Darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen, bzw. das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In einem Stadtstaat mit Berufsfeuerwehr wirst du u.U. argumentativ Probleme bekommen, zu belegen, daß du als Angehöriger der FFW auf dem Weg zum Gerätehaus hoheitliche Aufgaben wahrnimmst, die eine Inanspruchnahme von Sonderrechten rechtfertigen würden. ;)


    Klar ist jedoch, daß Sonderrechte bei Fahrten mit nicht gekennzeichneten Fahrzeugen engsten Maßstäben unterliegen (z.B. bei der FFW Art des Einsatzes o.ä.) und eine Gefährdung unbeteiligter Verkehrsteilnehmer nicht ansatzweise geduldet wird.

    Es gibt genug Leute, die sich dermaßen daran aufgeilen, bei der FFW zu sein, daß ihnen scheinbar alles andere egal ist, Hauptsache, sie können ihren 'Status' in dem Moment zur Schau stellen.


    Meine Freundin ist beim Rettungsdienst und die haben ja bekanntermaßen im Einsatz Sonder- und Wegerechte und trotzdem beklagt sie sich immer wieder über die Fahrweise der oft jüngeren männlichen Kollegen, die meinen, es sei nötig mit dem E-Klasse-Notarztwagen mit 210 über Bundesstraßen zu heizen oder mit dem RTW mit 90 innerorts Kreuzungen zu überfahren. Wenn es bei einem Patient um Sekunden geht, stirbt er eh bzw. ist es immer zu spät, wenn es nicht um Sekunden geht, muß man auch nicht seine Versicherung und die körperliche Unversehrtheit der anderen Verkehrsteilnehmer aufs Spiel setzen. Ist zwar jetzt nochmal eine andere Baustelle, aber darüber kann ich auch immer nur den Kopf schütteln.

    Aktuell habe ich ein Nokia E61 in Verwendung, daher kann ich dir die konkreten Fragen nur dazu ad hoc beantworten:


    - Keine Kamera
    - Bluetooth natürlich vorhanden
    - Telefonbuch mit genügend Kapazität, kann natürlich mit Outlook synchronisiert werden


    Dann der E-Mail-Punkt:


    Du kannst mehrere E-Mail-Konten einrichten. Diese werden dann jeweils als eigener Ordner angezeigt. Du kannst per Registerreiter auch durch die Konten durchgehen und sie abrufen, die Mails werden dann in den Ordner sortiert, über dessen Konto sie halt reinkommen.


    Desweiteren gibt es Zusatzprogramme, mit denen man noch weitere Features erhält.


    Das ist jetzt alles nur stellvertretend für die anderen S60-Geräte geschildert, du kannst auch das E50 ohne Kamera oder das E60 anschauen, die Funktionen sind die gleichen.

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Das ganze soll ja auch eher in die Richtung gehen, dass der Laden von sich aus ihm nachträglich einen solchen PC anbietet. Ob aus Kundenbindungsgründen oder aus Angst vor vom entäuschten Kunden initiierten wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen sei mal dahingestellt. Wobei ich letzteres für eher unwahrscheinlich halte.


    Das könnte ja noch erfolgversprechend sein, wenn es ein Sonderpreis für ein Gerät war, was normal im Programm ist. Wenn aber das Modell schlichtweg ausverkauft ist, dann kann der Händler es ja auch nicht mehr anbieten und ob er dann nur aus Sorge ein Ersatzangebot schafft, glaube ich eher nicht.


    Aber Säbelrasseln hat in manchen Fällen natürlich schon zum Erfolg geführt, keine Frage. ;)

    Selbst wenn der Händler gegen das UWG verstösst, lässt sich daraus noch lange kein Anspruch für den Kunden ableiten - es gibt schlichtweg keinen.


    Das eine ist das Wettbewerbsrecht und an wen es sich wendet, wer abmahnen kann usw. steht auch alles in dem zitierten Gesetz und das andere ist die Vertragsautonomie des Händlers. Auch wenn das gerne und oft durcheinandergebracht wird, das eine (Verstoß gegen UWG) bedingt nicht das andere (Anspruch auf die Ware, Schadenersatz usw.), es sind einfach verschiedene Baustellen.


    NiceIce hat eigentlich alles dazu schon gesagt.

    Sodele, ein paar Tage gespielt und ich suche weiterhin bzw. wieder einen Tauschpartner. Das Gerät ist ohne irgendeine Gebrauchsspur, dafür jetzt mit einer Tasche von Raedan.de


    Das Gerät ist von T-Mobile, hat also das entsprechende Branding.


    Gesucht werden neben o.g. Geräten gerne auch Navi-Kombinationen plus Handy etc. - einfach mal alles anbieten.


    Ansonsten gilt alles was oben schon gesagt ist weiterhin. :)