Beiträge von andi2511

    Nein, "Staranwälte" gibts nur in amerikanischen Serien, eher tuts ein spezialisierter Anwalt.


    Die Kosten setzen sich nach der Gebührenordnung zusammen und die orientiert sich am Streitwert. Die Kosten hängen natürlich auch von der Länge und Art des Verfahrens und vom Instanzenweg ab.


    Ein Problem wird werden, daß du dich auf eine FH fokussierst. Zumutbar ist, wenn du wirklich studieren willst, ein Wechsel an eine andere FH in ganz Deutschland und idR gibts da immer welche die das gleiche Fach ohne NC/mit niedrigerem NC anbieten ...

    Zitat

    Original geschrieben von Elsdorf
    wenn er nicht schnell zu sich kommt doch artzt holen schon mal was von Alkoholvergiftung gehört !


    Die ist gar nicht mal das erste Problem, sondern vielmehr die Gefahr der Bewusstlosigkeit. Und die bedeutet Lebensgefahr (übrigens nicht nur bei Betrunkenen, denn eine sehr hohe Prozentzahl der Buwusstlosen erbricht wegen der Muskelrelaxion), wenn du die 112 wählst und von einer bewußtlosen Person sprichst kommt der Notarzt ;)


    Der Hintergrund ist wie angesprochen die Aspiration durch die Muskelrelaxion, also Tipps wie "liegenlassen" etc. sind - auch wenn es auf den ersten Blick übertrieben klingt - wirklich falsch, dann schon eher einen Arzt holen ...

    die Kosten sind zwischen ca. 500,- und bis zu angeblich ca. 5000,- bei Medizinern. Das hängt auch von der Art des Verfahrens ab, in Berlin z.B. kommt man recht günstig weg...


    Aber letzendlich sind das recht pauschale Aussagen, wer wirklich diesen Weg gehen möchte, der sollte sich definitv noch anderer Quellen als TT bedienen ;)

    Einfache Antwort: alles was über wap.viaginterkom.de läuft ist in der Flat drin. Eventuelle Zusatzkosten (wie z.B. Kicker-Abo o.ä.) kosten extra, werden aber auch vorher so gekennzeichnet.


    Aber das hatten wir schon annähernd 1000mal ;)

    Zitat

    Original geschrieben von n3o
    ...(wenn auch am A**** der Welt) bekommen. ..


    Gut daß du das noch dazugesagt hast, das habe ich vergessen. Wer sich auf eine Uni fixiert, der hat keine guten Chancen, er könnte sich ja auch in Greifswald, Augsburg oder Halle bewerben. Richtig "gute" Chancen hat man also nur, wenn man via ZVS generell keinen Platz bekommen hat - wie gesagt: obige Darstellung von mir war nur eine vereinfachte Darstellung der Prozedur ;)


    bimmelbommel: für das ganze Programm oder nur die Gerichtsgebühren?

    Jetzt habe ich dreimal hintereinander ein Posting verfasst, in welchem ich auf jeden eurer netten Beiträge einzeln eingegangen bin und dreimal hats der PC gefressen - jetzt habe ich keinen Bock mehr und sage nur: :top: - Danke für eure Postings ;)

    Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    War es nicht so, dass ggf. auch Gerichtskosten auf einen zukommen? Zumindest war das noch vor 12 Jahren so...


    Gut, auch Kopierkosten etc. - aber im Vergleich zu den Anwaltsgebühren sind Gerichtsgebühren und Co. Schnäppchen :D

    Nein, nicht wer zu erst kommt mahlt zuerst. Das gibt dann eine Sammelklage an deren Ende dann die zusätzlichen Plätze verlost werden, wenn weniger Plätze als Kläger zur Verfügung stehen...


    Das einzige was anfällt sind die Anwaltskosten, aber die sind hier nicht gering. Es gibt speziialisierte Anwälte, schau mal z.B. ins ZVS-Heft, da sind immer Anzeigen drin...

    Das Prinzip ist die sogenannte Kapazitätsklage: dein Anwalt unterstellt der Uni, die angegebene Höchstzahl der Plätze entspricht nicht den tatsächlichen Kapazitäten. Da die Uni den Gegenbeweis nur schwerlich antreten kann werden mehr Studienplätze zur Verfügung gestellt (einfach gesagt).


    Die Erfolgsaussichten sind je nach Bundesland und Studium anders, ausserdem kostet das ganze idR auch, denn am Ende steht ein Vergleich, kein Urteil (jede Partei trägt dann die Kosten selber)...