Beiträge von andi2511

    Nein, selber holen dürfen die das nur wenn du schriftlich zustimmst. Der Arbeitgeben kann ansonsten natürlich viel verlangen. Ob du das machen musst ist eine andere Frage. Leider sitzt man dann halt öfter am kürzeren Hebel.


    Ansonsten lies auch den Thread, an den deiner eben drangehängt wurde, da steht ja auch schon einiges drin ;)

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    Original geschrieben von t-mobile
    Ich denke wir leben hier in einem Land, in dem jeder das Recht aus Selbstbestimmung haben sollte und selbst eintscheiden sollte was er sehen will und was nicht.


    Richtig (solange legal). Aber auch wenns penetrant wird: nicht immer und nicht überall!


    Und die Selbstbestimmung gibt eben einem jeden auch das Recht, das dann doof zu finden ;)

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    Original geschrieben von ChristianSchwab
    das heisst, die erste mahnung und auch zweite (endgültig letzte) mahnung wären normale mahnungen und keine gerichtlichen mahnbescheide. richtig?


    Richtig.


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    unterscheidet sich denn ein gerichtlicher mahnbescheid sehr von einer normalen mahnung? also würde dieser dann z.b. gleich von einem anwalt kommen oder nachwievor vom gläubiger??


    Natürlich unterscheidet sich die "normale" Mahnung vom gerichtl. Mahnbescheid, der vom Amtsgericht kommt...

    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Erstmal vorweg: Dass die Wehrpflicht ausgedient hat, ist nicht nur meine Meinung. Kein Land ohne Wehrpflicht steht verteidigungstechnisch schlechter da als Deutschland


    Das sehe ich genauso. Nur ist es eben (noch!) nicht so, daher müssen wir von den gegebenen Umständen ausgehen.


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    Es sind nicht nur Männer zwischen 17 und 23 Jahren, die vom deutschen Staat profitieren. Das sind genauso Frauen, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Häftlinge, Ausländer und Asylanten.


    Warum Frauen ausgenommen sind hast du ja schon selber begründet. Allerdings verstehe ich dein weiteres Argument sachlich nicht, denn jeder Sozialhilfeempfänger, Häftling und Arbeitslose wurde doch idR schoneinmal zur Verantwortung gezogen als er 18 war!? Oder verstehe ich das so, daß grundsätzlich nur die angesprochene Klientel herangezogen werden soll oder nochmals herangezogen werden soll? In beiden Fällen würde die von dir in der jetzigen Praxis als fehlend klassifizierte Gerechtigkeit vollends ausgehöhlt.


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    Und warum werden nur deutsche Staatsbürger herangezogen?


    Weil die ausländischen männlichen Jugendlichen de jure (wie es faktisch ist, ist eine andere Frage - siehe das Anliegen von Michael Karl) der Wehrpflicht ihres Landes unterliegen.


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    Diese Menschen kosten - ob nun verschuldet oder unverschuldet - den deutschen Staat, resp. jeden Steuerzahler eine Menge Geld.


    Ich sehe das prinzipiell genauso, daß Menschen die staatliche Leistungen in Anspruch nehmen nicht zuletzt aus Gründen der Selbstachtung durchaus auch dafür kommunale Aufgaben übernehmen könnten. Nur finde ich es vom Ansatz her schwierig, Bundeswehr (und noch haben wir die Wehrpflicht nunmal) und Zivildienst ausschließlich aus diesen "Quellen" zu speisen.


    Nur würde eine Abschaffung der Wehrpflicht nunmal auch automatisch eine Abschaffung des Ersatzdienstes bedeuten und in dem entstehenden Vakuum könnten dann solche Ideen sicher eine Rolle spielen.



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    Schaut man sich dann den Wahnsinn an, dass man einen jungen Mann aus den USA (United States of Arabia :D) kramfhaft zur Musterung ranziehen möchte, kann man sich nur an den Kopf fassen.


    Nun ja, Gesetze sind nun mal nicht flexibel und von jedem Depp Wehrdienstberater oder sonstigem Beamten zu ändern. Das mag in einzelnen Fällen engstirnig und bescheuert wirken, im Großen und Ganzen fusst aber darauf die wertvolle Rechtssicherheit die wir in einem Rechtsstaat haben. Genau genommen ist dieses Verhalten des KWE-Beamten paradoxerweise sogar ein Beweis dafür, daß eben keine Willkür möglich ist ;) Wie groß das Geschrei dann nämlich wäre, wenn jemand das Recht zu unseren Ungunsten beugen würde, das kann sich ja jeder vorstellen ;)

    Bevor du diesen Weg wählst würde ich im Sinne deines Sohnes die Angelegenheit dann doch nochmal kurz einem Anwalt zur Prüfung vorlegen. Denn wenn du nicht im Recht bist (über dessen Sinn oder Unsinn man in diesem Fall durchaus geteilter Meinung sein kann), so kann das natürlich unangenehme Folgen haben die dann dein Sohn zu tragen hätte.


    Denn: die Wehrpflicht für deinen Sohn ruht. Aber sie besteht. Und inwieweit selbst bei ruhender Wehrpflicht eine Musterung vorgesehen ist, vermag ich nicht zu sagen.

    Ist ja schön und gut, aber was viele hier immer wieder nicht verstehen ist folgendes: wenn solche Links etc. entfernt werden so ist das keine Gutmenschelei oder übertriebene Moral, sondern juristische Notwendigkeit für die Forenbetreiber um sich nicht selbst eventuell strafbar zu machen. Das ist übrigens auch in den von mir angesprochenen Regeln (wenn du so willst der "Hausordnung" aufgestellt durch den, der hier Hausrecht hat) klar geregelt.


    Und egal ob indiziert oder nicht und noch viel egaler ob du 18 bist oder nicht: FSK-18-Links haben in öffentlichen Foren nicht verloren! Und egal ob den Herstellern faktisch ein Schaden entsteht oder nicht, juristisch sind sie dennoch Inhaber der Urheberrechte.