Beiträge von andi2511

    Zitat

    Original geschrieben von fragmal
    Einfacher Zusammenhang:


    Wenn o2 das kann, habe ich auch ein Recht auf diese Daten.


    Ahja. Und wie kommst du auf diesen "einfachen" Zusammenhang?


    Nochmal: wenn sich ein Dritter mit deinem Handy einbucht und der Netzbetreiber die Daten erhebt, dann wird er sie im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens auch an die entsprechenden Behörden herausgeben, aber doch nicht an dich!? Die Grundlage würde mich schon sehr interessieren, bislang hat dazu ja keiner irgendetwas erhellendes beitragen können. Wenn das alles so klar, einfach und logisch ist, dann dürfte es ja kein Problem sein, das jetzt in dieser Diskussion auch endlich mal zu belegen, oder? Nur darum geht es mir, denn allein durch Begriffe wie "einfach", "logisch", "völlig klar" usw. ist das noch nicht passiert.


    Wenn du bei ebay betrogen wirst, würde dir auch eine Bank niemals einfach so die Klardaten zu der Kontonummern, auf die du das Geld überwiesen hast, herausrücken.

    Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Also ich kann das nur so verstehen, das o2 nun wie auch Vodafone nun gestohlene Handys über die IMEI (und damit für den weiteren Gebrauch auch mit fremden Karten) ermitteln und selbstverständlich auch sperren kann.


    Daß o2 oder jeder andere Netzbetreiber das kann stand doch überhaupt nicht zur Debatte! :confused:


    Strittig ist deine Einschätzung, daß du ein Recht darauf hättest, daß der Netzbetreiber dir die erhobenen Daten mitteilt.

    Zitat

    PS: Am Karfreitag, solche Schimpfwörter: pfui


    Das ist lächerlich, wirklich. :rolleyes:


    Glaub was du willst und teile uns das Ergebnis der Auseinandersetzung mit der Rechtsabteilung (das sind die Leute, die zur Beurteilung solcher Sachverhalte völlig unnötigerweise Jahre ihres Lebens in ein Jurastudium investiert haben, obwohl Leute wie du das auch "einfach so" können) dann gegebenenfalls mit, hier müssen wir jetzt jedenfalls nicht weiterdiskutieren.


    PS: das könnte dich noch interessieren.

    Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    ...Ein Grund der Verweigerung wesentlicher Vertragspflichten
    ...


    Wo siehst du die denn, Herrgottnochmal. Der Netzbetreiber stellt dir gerne eine neue Simkarte zur Verfügung und weiter geht das mobile Vergnügen, da wird keine Vertragspflicht verletzt, wenn dir der Netzbetreiber Daten, die dich nichts angehen, nicht zur Verfügung stellen will.

    Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Dazu brauche ich noch nicht einmal ein Jurastudium, um dies zu wissen.


    Nee, um alles mögliche zu "wissen" und zu verbreiten, braucht man überhaupt gar kein Studium.


    Wessen Daten würde dir der Netzbetreiber denn herausgeben, wenn ein Dritter mit seiner Simkarte und deinem (ehemaligen) Handy, was du vielleicht selbst bei TT gekauft hast, sich ins Netz einbucht und Gespräche führt? Wären das nicht vielleicht Daten, die dich rein gar nichts angehen?

    Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Wenn o2 so handelt, müssen sie trotzdem im Falle des Handydiebstahls dem Kunden die Daten der letzten Verwendung geben und macht sich Schadesersatzpflichtig, wenn sie es nicht tun.


    Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett? Könntest du deine Meinung auch irgendwie fundiert begründen oder am besten auch belegen, wenn du so selbstsicher Formulierungen wie "müssen", "schadenersatzpflichtig", "sonderkündigen" usw. in den Raum wirfst?