-
Ich habe solche Shirts auch schon bei ebay gekauft und sie mit denen aus den Ladengeschäften (und die kosten auch keine 179,-) verglichen und das war okay - was nichts heissen muß, Fälschungen müssen ja nicht immer so plump sein, wie man es erwartet.
Was mich abtörnt, sind diese Verkäufer, die einige tausend Artikel im Monat verkaufen und dann die Privatverkäufer-Nummer fahren. Das ist unseriös und würde mich vom Kauf abhalten.
-
Zitat
Original geschrieben von Der mit dem Bart
(obwohl es natürlich am Ende immer noch eng zugehen könnte - man darf ja noch hoffen).
Mit dem Toreschiessen hat es Makaay ja gerade (mal wieder) nicht so, aber Rechnen klappt noch: gewinnt Bayern seine zwei Heimspiele (Stuttgart und am letzten SPieltag Dortmund) und verliert die beiden Auswärtsspiele in Mainz und Kaiserslautern nicht, sind sie - auch rechnerisch, solange Hamburg die Tordifferenz nicht aufholt - Meister, selbst wenn der HSV alle seine Spiele - darunter Gegner wie Leverkusen und Bremen - gewinnt.
Das ist schon eine Herausforderung für den HSV. 
Ich gebe aber ehrlich zu, daß ich dem HSV diese Rückrunde (mittlerweile das auswärtsstärkste Team der Liga) nicht zugetraut habe, ich hätte Bremen stärker eingeschätzt.
-
Ich denke, das ist ein 3200 GT. 
-
Zitat
Original geschrieben von wrywindfall
Die Intelligenzdiagnose oder dein Erscheinen?
Durch mein Erscheinen Frühformen von Intelligenz diagnostizierbar zu machen. 
-
Zitat
Original geschrieben von DUSA-2772
Und mit etwas Humor lässt sich auch auf den Treffen Intelligenz diagnostizieren 
Nein, leider schaffe ich es zum nächsten Treffen nicht. 
-
"Nutzungsverhalten" ist in dem Zusammenhang aber vielleicht etwas hochgegriffen, oder? 
Der Händler erfährt doch allerhöchstens sehr indirekt über eine Rückforderung, ob du grundsätzlich einmal eingebucht warst, mehr nicht. Wobei ich mich da auch frage, ob es dem Netzbetreiber nicht eher auf das Einbuchen der Simkarte als des Handys ankommen sollte? Wenn das Einbuchen des Gerätes maßgeblich wäre, dann müsste es ja bei den vielen Verkäufen aus Vertragsverlängerungen oder Abschlüssen massenweise Provisionsrückforderungen geben!?
-
Zitat
Original geschrieben von qwqw
... oder o2 einfach weiterhin der Polizei die mithilfe verweigern kann ...
Ich denke nicht, daß das passiert. Die "Kooperationen" hinter den Kulissen dürften relativ flüssig laufen, nur scheint die Polizei bei Alltagsdelikten wie Handy-Diebstahl nicht die Kapazitäten zu haben, da wird idR die Straftat einfach verwaltet.
-
Zitat
Original geschrieben von Shani Ace
... aber niemand fordert doch ernsthaft die Herausgabe der Daten an mich als Privatperson.
:confused:
Doch, natürlich: qwqw und zwar explizit und mehrfach und mit allerhand Nebengeräuschen wie Sonderkündigung und Schadenersatz:
Zitat
Da muss der treue Vertragspartner, wenn er eh die Daten hat, mir ja dann gleich die Daten liefern und wenn nicht, dann wird eben sondergekündigt .
Zitat
Wenn o2 so handelt, müssen sie trotzdem im Falle des Handydiebstahls dem Kunden die Daten der letzten Verwendung geben und macht sich Schadesersatzpflichtig, wenn sie es nicht tun.
Zitat
Wenn o2 die Daten schon für vollig lapidaren Sachen wie interne Überprüfungen für Ansprüche gegenüber den Händlern ansammelt und nutzt, dann ist doch klar, dass sie erst recht die Daten dem redlichen Vertragspartner zur Verfügung stellen müssen, um den Zweck dessen Mobilfunkvertrages im Falle des Handydiebstahles etc. weiterhin zu ermöglichen. Dazu brauche ich noch nicht einmal ein Jurastudium, um dies zu wissen.
Wenn es nicht so gemeint war, sondern so wie von dir beschrieben, dann ist es ja okay und kein Problem und mit dem letzten Posting auch klargestellt, aber so braucht man sich da jetzt nicht herauswinden und mir auch noch irgendeinen "Angriff" oder Korinthenkackerei um eigentlich doch "völlig klare" Formulierungen in die Schuhe schieben.
Zitat
Die Unterscheidung, ob die Daten an mich oder die Polizei gehen, finde ich an dieser Stelle wirklich kleinlich
Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: es ist ein krasser Unterschied und nicht "kleinliche Wortklauberei", ob die Daten an mich oder an die Polizei gehen. Und genau weil qwqw explizit die Auffassung vertreten hat, er habe einen Anspruch, daß die entsprechenden Daten ihm persönlich zugänglich gemacht werden müssten (um "Kunde" = Polizei zu interpretieren, braucht man wohl viel Phantasie), habe ich nachgehakt, weil ich mir das so nicht vorstellen mochte. Aber nun ist dazu alles gesagt, glaube ich.
-
Zitat
Original geschrieben von qwqw
Wie können die Juristen hier immer nur immer alles in spitzfindigen Abstreifungen verklären (ob "mir" oder "der Polizei in meinem Interesse" oder oder).
Ich denke, das sind eher Kinderreien. Manche scheinen ja extra an Abschweifungen in unwichtige Klauseln und Sprachfeinheiten interessiert zu sein....
Entschuldige, aber diese Unterscheidung hast du in die Diskussion eingebracht und dabei noch von Sonderkündigung und Schadenersatz gesprochen:
Zitat
Leider muss die Polizei immer noch den Richter vorher fragen, bevor sie diese Daten nutzen kann (aus berechtigten Interessen der Strafverfolgung).
Dass dauert ja dann ggf. zulange.
Da muss der treue Vertragspartner, wenn er eh die Daten hat, mir ja dann gleich die Daten liefern und wenn nicht, dann wird eben sondergekündigt
Und selbstverständlich ist es nicht nur ein sprachlicher Unterschied, ob die Daten an die Ermittlungsbehörden oder an mich herausgegeben werden, daher ja meine Nachfrage, ob du (oder sonstwer) für diese Einschätzung eine Grundlage oder Quelle nennen kannst. Denn so ganz ohne - du wirst das ja merken - tue ich mich einfach ein bißchen schwer mit deinen Formulierungen (gerade weil ich kein Jurist bin). 
-
Zitat
Original geschrieben von fragmal
Also auf diesen Zusammenhang darf ich leider nicht näher eingehen, da ich "völlig unnötigerweise Jahre meines Lebens in ein Jurastudium investiert habe".
Was sollen diese Kindereien denn jetzt? Willst du an einer Diskussion teilnehmen oder nicht? Das Zitat scheinst du im übrigen nicht richtig eingeordnet zu haben.