Beiträge von knocker

    neues von den Neckermännern...


    Um mal wieder etwas zum eigentlichen Thema beizutragen:


    Die Rechtsabteilung von NM hat sich mit einem Schreiben gemeldet...
    Darin steht u.a. folgendes:


    - Irrtum wurde sofort korrigiert, nachdem NM auf ihn aufmerksam geworden war
    - Verweis auf das BGH-Urteil vom 26.01.05 - VII ZR 79/04, wonach in vergleichbaren Fällen dieser Art bereits wiederholt Internetanbietern das Recht auf Irrtumsanfechtung zugestanden worden ist


    In diesem Urteil geht es um ein Notebook zu einem regulären Preis von 2.650€, dass durch einen Fehler in der Software zu einem falschen Preis von 245€ in die Produktdatenbank der Internetseite übertragen worden ist.
    Das Notebook wurde sogar zu diesem Preis ausgeliefert.


    Das Ergebnis war, dass das Versandhaus Anspruch auf Rückübereignung des Notebooks gem. § 812 (1) S.1, 1. Alt. hat.


    NM könnte sich also somit auch die angeblich 5 deutschlandweit ausgelieferten Exemplare der Canon Kamera zurückholen. :D


    Mal schauen, wenn ich nachher Zeit habe, suche ich mal nach einem Link zum Urteil. Vielleicht ist ja auch jemand schneller...

    Zitat

    Original geschrieben von Shortyy
    Die Veträge kannst ja gleich im 1 Monat kündigen und dann einfach die Laufzeit abwarten... für 50 Euro ist das aber trotzdem ein Top Angebot finde ich!?


    Jemand mit dem Anbieter schon Erfahrungen gemacht?


    Ja und? Dann hast Du trotzdem 2 Jahre lang gleich 4 Verträge an der Backe und zahlst monatlich mehr als 30€.


    Schau Dir doch mal auch die anderen Angebote des Verkäufers sowie die Laufzeiten an. Beispielsweise bei Deiner Auktion hat in den letzten 5 Tagen noch niemand zugeschlagen. So ein Top-Angebot kann's also nicht sein. Das gilt auch für die anderen Auktionen des Verkäufers. ;)

    Du bekommst zwar sämtliche GG erstattet (bzw. bei 2 der 4 Verträge die ersten 3 Monate nicht in Rechnung gestellt), darfst allerdings nicht vergessen, dass Du 21 Monate lang monatlich 31,80€ an GG zahlen darfst (die ersten 3 Monate 19,90€).

    In der erweiterten Suche bei Ebay gibt es ja neuerdings den Punkt "Diese Suche in Mein eBay speichern".
    Ich wollte so einige beendete Angebote abspeichern, doch wo genau finde ich diese dann in "Mein eBay"?
    :confused:

    Re: Ist ein Werstattersatzwagen kostenpflichtig bei Garantiefall?


    Zitat

    Original geschrieben von Ericsson Fan
    Also habe ich das bei der Vertragswerkstatt reparieren lassen und natürlich für den Tag einen Ersatzwagen beansprucht.
    Jetzt will der Händler eine Rechnung für den Ersatzwagen stellen mit der Begründung, dass beim Garantiefall zwar die Reparatur, nicht jedoch der Ersatzwagen übernommen würde.


    Fragt man normalerweise nicht vorher, ob die Nutzung eines Ersatzwagens kostenfrei ist?

    Ohje, jetzt geht das auch in diesem Thread wieder los... :rolleyes:


    Leute, denkt doch bitte mal ein wenig nach. Die Preise zu Thread-Beginn waren schon fast so günstig, dass man hier anfangs einen Fehler vermuten konnte. Selbst nach der 36€-Erhöhung konnte man sie noch als günstig bezeichnen und jetzt entsprechen diese eben dem üblichen Subventionsniveau.
    Den Card S gibt's doch nicht erst seit gestern, so dass die Preise doch bekannt sind. Bei Ebay kann man doch auch prima vergleichen. Dort gibt es noch massenhaft teurere Angebote. Deshalb kann ich nicht verstehen, warum sich nun mache Leute wieder mal aufregen müssen.


    Und nein, es werden auch keine Verträge mit den aktuellen, höheren Hardware-Preisen einfach so geschaltet. Warum auch? Ihr habt ja sicher einen Nachweis bezüglich des Hardware-Preises bei Abschluss des Vertrags.