neues von den Neckermännern...
Um mal wieder etwas zum eigentlichen Thema beizutragen:
Die Rechtsabteilung von NM hat sich mit einem Schreiben gemeldet...
Darin steht u.a. folgendes:
- Irrtum wurde sofort korrigiert, nachdem NM auf ihn aufmerksam geworden war
- Verweis auf das BGH-Urteil vom 26.01.05 - VII ZR 79/04, wonach in vergleichbaren Fällen dieser Art bereits wiederholt Internetanbietern das Recht auf Irrtumsanfechtung zugestanden worden ist
In diesem Urteil geht es um ein Notebook zu einem regulären Preis von 2.650€, dass durch einen Fehler in der Software zu einem falschen Preis von 245€ in die Produktdatenbank der Internetseite übertragen worden ist.
Das Notebook wurde sogar zu diesem Preis ausgeliefert.
Das Ergebnis war, dass das Versandhaus Anspruch auf Rückübereignung des Notebooks gem. § 812 (1) S.1, 1. Alt. hat.
NM könnte sich also somit auch die angeblich 5 deutschlandweit ausgelieferten Exemplare der Canon Kamera zurückholen. ![]()
Mal schauen, wenn ich nachher Zeit habe, suche ich mal nach einem Link zum Urteil. Vielleicht ist ja auch jemand schneller...