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Original geschrieben von visioneer
Soll die Dame doch vorbei kommen und sich das "ein Zimmer Loch" anschauen, wenn die das nicht glauben will...
schlafen und arbeiten rechtfertigen keinen Hauptwohnsitz! Die muß deiner Freundin erst einmal das Gegenteil beweisen!
Ne mal ernsthaft. Auf die Anmeldung als Zweitwohnsitz bestehen. Grundsätzlich ist das die persönliche Entscheidung von einem selber. Wenn ich der Dame sage das ich mehr Zeit an meinem anderen Wohnsitz verbringe, dann ist das halt so. Ansonsten würde ich der sagen, wissen Sie was, vergessen Sie die Anmeldung einfach.
Ich werde ihr durchaus vorschlagen, sich beide Wohnungen einmal anzuschauen, denn auch dann ist die Sache eigentlich klar...
Was würde denn passieren, wenn ich tatsächlich sage "Nö, dann vergessen Sie es einfach"?
Eigentlich ist meine Freundin ja ihrer Pflicht zur Anmeldung nachgekommen, wie das hiesige Einwohnermeldeamt mir heute sagte.... 
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Original geschrieben von Fropper
Ich würde es genauso machen, wie offline beschrieben hatte:
Wenn die Sachbearbeiterin sich querstellt, dort als Erstwohnsitz anmelden. Eine Woche später bei Eurem gemeinsamen Wohnsitz aufs Amt gehen, diesen Wohnsitz als Erstwohnsitz anmelden und den anderen Wohnsitz als Zweitwohnsitz angeben. Man kann m.W. explizizt auf dem Formular angeben, welcher der Erst- und welcher der Zweitwohnsitz werden soll. Mit dem "störrischen" Amt" habt ihr dann nichts weiter zu tun und ihr habt Eure gewünschte Konstellation.
Kann man dies wirklich so machen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass das dann bei der Ummeldung eine Woche später so unkompliziert abläuft (auch wenn die Damen hier heute sehr nett waren). Vielleicht gehe ich Montag oder Mittwoch nochmal hin zu denen und frage, was von dieser Vorgehensweise zu halten ist?
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Original geschrieben von Printus
Ich meine mich dunkel zu erinnern dass es da auch Regeln zum "Lebensmittelpunkt" gibt. Wenn sich Deine Freundin "überwiegend" dort aufhält ist das der Lebensmittelpunkt.
Ich weiß jetzt nicht genau wie "überwiegend" definiert wird. Aber, mal abgesehen von Arbeitszeitregelungen, wenn man eine theoretische 5-Tage-Woche hat und über's WE wegfährt ist der Lebensmittelpunkt eben doch der Ort, an dem man während der Woche ist. Emotional mag man das zwar anders empfinden, aber rechtlich ist es wohl so.
Zum Thema "Lebensmittelpunkt" hatte ich ja oben schon mal was geschrieben. Auch eine Arbeitsstelle und eine Wohnung dort vor Ort müssen nicht zwangsläufig bedeuten, dass auch dort ihr Lebensmittelpunkt ist.
Scheinbar ist es aber so, wie schon von bastian_S erwähnt wurde: Man findet im Netz sehr unterschiedliche Ansichten zu der Sache mit dem Zweitwohnsitz.
Ich werde aber nachher nochmal schauen, was ich zu den Begriffen "Lebensmittelpunkt" und "überwiegend" so finde.
Edit: Bezüglich des Lebensmittelpunktes habe ich gerade folgendes von einem Anwalt gefunden. Hierbei beantwortet er eine Frage des Fragestellers folgendermaßen und zitiert dabei aus den Lohnsteuerrichtlinien. Interessant ist dabei der 2. Abschnitt:
Lohnsteuerichtlinien 2005, dort R 42 Abs. 1 Sätze 4 - 8 LStR 2005.
Ich zitiere:
"Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. Die Wohnung kann aber nur dann ohne nähere Prüfung berücksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufsucht.
Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z.B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet."
Anscheinend spielt durchaus die emotionale Seite eine wichtige Rolle. 
Die "2x monatlichen Heimfahrten" schafft sie locker. Selbst 4 Heimfahrten werden problemlos jeden Monat erreicht.
Jedenfalls bin ich jetzt wieder etwas entspannter. Jetzt müssen wir das nur noch der Dame beim dortigen Einwohnermeldeamt beibringen. Mich würde es allerdings nicht wundern, wenn sie mit dem Argument kommt, dass Richtlinien keinen rechtsbindenden Charakter haben. 