Beiträge von knocker

    Re: O2-Aktion: Genion-Card-M 3 Monate testen


    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Für diejenigen die interessiert sind:


    Vom 02.05. bis 31.05. gibts bei o2 zum Genion-Card-M eine Aktion.


    Die ersten drei Monate fällt kein Basispreis an. Sollte das ganze einem nicht zusagen besteht in den drei Monaten die Möglichkeit jederzeit KOSTENLOS in den Genion-Card-S zu wechseln.


    Und nach Wechsel in Card S dann jederzeit mit der üblichen 6-Wochen-Frist kündbar?
    Schließlich schließt man ja anscheinend(?) einen Card-M ab, der ja normalerweise eine 24 monatige MVL hat...

    Zitat

    Original geschrieben von H&S
    Auch wenn ich, nach Einschätzung meines Anwaltes, eine "nicht wirklich grosse Chance" zum Gewinnen habe, ... ich beschäftige NM erstmal... .


    Tatsächlich? Meiner sagte mir was anderes...


    PS: Aus Neckermann wird man echt nicht schlau. Gestern haben wir von Neckermann eine persönliche Kundenkarte zugeschickt bekommen, obwohl wir diese überhaupt nicht angefordert hatten. :confused:


    Sehr nett auch der Passus:
    Übrigens, unter http://www. neckermann. de - mehrfach ausgezeichnet als bester Online-Shop - erwarten Sie zahlreiche Vorteile: tagesaktuelle Preise...


    So so, tagesaktuell... :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von DieterP
    komische sache, ich hab dienstag die karte bestellt und nach euer aller schilderungen in nächster zeit gar nicht mit der lieferung gerechnet.
    eben hat der postmann sie gebracht.


    Zitat

    Original geschrieben von flohbauer
    Die Karte kam heute nach nur 3 Tagen !!


    Zitat

    Original geschrieben von The_ExoRcist
    Karte kam auch heute an.
    Hab jetzt den Differenzbetrag von 8 €(28,99 zu 36,99) auf das Kundenkonto gutgeschrieben bekommen...


    Von welcher Karte sprecht ihr eigentlich? Micro-SD oder Mini-SD (Mini-SD war hier im Thread ja auch schon Thema - nicht, dass es da zu Verwechslungen kommt)


    Es geht hier um die Micro-SD Ultra II! Laut dem Posting von The_ ExoRcist und seinem Preis (36,99€) spricht zumindest er tatsächlich von der Micro-SD.
    Das wundert mich dann doch schon sehr, es sei denn, Deine Bestellung ist ebenfalls schon 14 Tage her. Wann hast Du bestellt?


    @ DieterP & flohbauer? Geht's bei Euch auch um die 2GB Micro-SD Ultra II? Wann habt ihr bestellt?

    Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Schon oft gefragt und beantwortet worden (und per Suche zu finden ;))


    Nach 15 min Untätigkeit wirst du automatisch ausgeloggt.


    Ok, Asche auf mein Haupt... :o

    Zitat

    Nicht vorher - und 15 min finde ich absolut ok.


    Hm, das kommt mir immer irgendwie so kurz vor... ;)

    Zitat

    ...sogar ich weiß das jetzt :D:


    Ich nun auch! :)

    Ohne jede Wertung wollte ich an dieser Stelle posten, dass Aldi ab nächster Woche ein Notebook zu 699€ im Angebot hat. Da ja verstärkt günstige Notebooks nachgefragt werden, darf dieses Posting hoffentlich erlaubt sein, auch wenn einige das vielleicht nicht als günstiges Angebot sehen. ;)


    * AMD Turion 64 X2 TL50-Prozessor (1,6 GHz)
    * nVidia GeforceGo 6150 Grafik (bis zu 340 MByte RAM)
    * 1024 MByte DDR2-SDRAM (667 MHz)
    * 120 GByte große Festplatte
    * 15,4 Zoll WXGA-Display (1280 x 800 Pixel)
    * Multinorm DVDWriter/-ReWriter-Dual-Layer-Standards
    * WLAN 54 MBit/s.
    * Netzwerkcontroller 10/100 Mbit/s.
    * 2 Multimedia-Lautsprecher
    * 4-in-1-Multikartenleser
    * 3 x USB 2.0, 1 x Firewire
    * Windows Vista Home Premium
    * Microsoft Works 8.5, Nero 7 Burning ROM u.a.
    * BullGuard Internet Security Paket (90 Tage Updates)
    * USB-Scroll-Mouse, Tragetasche
    * 3 Jahre Garantie (inklusive 365 Tage Service-Hotline)
    * Erhältlich ab 2. Mai 2007 (im Süden ab 3. Mai 2007)
    * Preis: 699 Euro

    Interessantes Thema. Das wollt ich immer schon mal fragen... :)


    Mich nervt das auch ein wenig, wenn ich nach einiger Zeit (wenige min) auf einen Beitrag antworten möchte, aber ich mich wieder erst neu anmelden muss.


    Ich habe im Firefox Passwörter speichern aktiviert, d.h. ich muss, wenn ich TT aufrufe, nur auf Anmelden gehen und ich bin angemeldet.


    Im Kontrollzentrum hier sind sowohl "automatischer Login" als auch "Cookies erlauben" deaktiviert. Ersteres heisst dann wohl, sobald ich TT aufrufe, bin ich angemeldet? Möcht ich nicht. 1x Klick auf Anmelden schaff ich grad noch so. :)


    Muss ich Cookies aktivieren, damit ich nicht nach x-Minuten rausgeschmissen werde, bleibe so dann also dauerhaft angemeldet?

    Leute, das Posting von TM1 war doch eindeutig. Hier geht's nicht um die Anrechnung irgendwelcher Gutscheine. Dies bitte im Gutschein-Thread besprechen (wo sich dann andere Leute ggf. aufregen). ;)


    PS: Ich habe vor 12 Tagen die Karte bei Neckermann bestellt und warte immer noch. Die angegebene Lieferzeit scheint sich also zu bestätigen. Auf Lager war die Karte jedenfalls nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von visioneer
    Soll die Dame doch vorbei kommen und sich das "ein Zimmer Loch" anschauen, wenn die das nicht glauben will... ;) schlafen und arbeiten rechtfertigen keinen Hauptwohnsitz! Die muß deiner Freundin erst einmal das Gegenteil beweisen!


    Ne mal ernsthaft. Auf die Anmeldung als Zweitwohnsitz bestehen. Grundsätzlich ist das die persönliche Entscheidung von einem selber. Wenn ich der Dame sage das ich mehr Zeit an meinem anderen Wohnsitz verbringe, dann ist das halt so. Ansonsten würde ich der sagen, wissen Sie was, vergessen Sie die Anmeldung einfach.


    Ich werde ihr durchaus vorschlagen, sich beide Wohnungen einmal anzuschauen, denn auch dann ist die Sache eigentlich klar...
    Was würde denn passieren, wenn ich tatsächlich sage "Nö, dann vergessen Sie es einfach"?
    Eigentlich ist meine Freundin ja ihrer Pflicht zur Anmeldung nachgekommen, wie das hiesige Einwohnermeldeamt mir heute sagte.... :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von Fropper
    Ich würde es genauso machen, wie offline beschrieben hatte:
    Wenn die Sachbearbeiterin sich querstellt, dort als Erstwohnsitz anmelden. Eine Woche später bei Eurem gemeinsamen Wohnsitz aufs Amt gehen, diesen Wohnsitz als Erstwohnsitz anmelden und den anderen Wohnsitz als Zweitwohnsitz angeben. Man kann m.W. explizizt auf dem Formular angeben, welcher der Erst- und welcher der Zweitwohnsitz werden soll. Mit dem "störrischen" Amt" habt ihr dann nichts weiter zu tun und ihr habt Eure gewünschte Konstellation.


    Kann man dies wirklich so machen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass das dann bei der Ummeldung eine Woche später so unkompliziert abläuft (auch wenn die Damen hier heute sehr nett waren). Vielleicht gehe ich Montag oder Mittwoch nochmal hin zu denen und frage, was von dieser Vorgehensweise zu halten ist?


    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Ich meine mich dunkel zu erinnern dass es da auch Regeln zum "Lebensmittelpunkt" gibt. Wenn sich Deine Freundin "überwiegend" dort aufhält ist das der Lebensmittelpunkt.


    Ich weiß jetzt nicht genau wie "überwiegend" definiert wird. Aber, mal abgesehen von Arbeitszeitregelungen, wenn man eine theoretische 5-Tage-Woche hat und über's WE wegfährt ist der Lebensmittelpunkt eben doch der Ort, an dem man während der Woche ist. Emotional mag man das zwar anders empfinden, aber rechtlich ist es wohl so.


    Zum Thema "Lebensmittelpunkt" hatte ich ja oben schon mal was geschrieben. Auch eine Arbeitsstelle und eine Wohnung dort vor Ort müssen nicht zwangsläufig bedeuten, dass auch dort ihr Lebensmittelpunkt ist.
    Scheinbar ist es aber so, wie schon von bastian_S erwähnt wurde: Man findet im Netz sehr unterschiedliche Ansichten zu der Sache mit dem Zweitwohnsitz.
    Ich werde aber nachher nochmal schauen, was ich zu den Begriffen "Lebensmittelpunkt" und "überwiegend" so finde.


    Edit: Bezüglich des Lebensmittelpunktes habe ich gerade folgendes von einem Anwalt gefunden. Hierbei beantwortet er eine Frage des Fragestellers folgendermaßen und zitiert dabei aus den Lohnsteuerrichtlinien. Interessant ist dabei der 2. Abschnitt:


    Lohnsteuerichtlinien 2005, dort R 42 Abs. 1 Sätze 4 - 8 LStR 2005.


    Ich zitiere:


    "Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. Die Wohnung kann aber nur dann ohne nähere Prüfung berücksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufsucht.


    Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z.B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet."


    Anscheinend spielt durchaus die emotionale Seite eine wichtige Rolle. ;)
    Die "2x monatlichen Heimfahrten" schafft sie locker. Selbst 4 Heimfahrten werden problemlos jeden Monat erreicht.


    Jedenfalls bin ich jetzt wieder etwas entspannter. Jetzt müssen wir das nur noch der Dame beim dortigen Einwohnermeldeamt beibringen. Mich würde es allerdings nicht wundern, wenn sie mit dem Argument kommt, dass Richtlinien keinen rechtsbindenden Charakter haben. :rolleyes:

    Erstmal danke für eure bisherigen Antworten. :)


    Was ich noch vergaß, zu erwähnen: Ihr Arbeitsvertrag läuft erstmal nur bis Dezember, da die Kurklinik, in der sie arbeitet, über den Winter geschlossen ist. Im Februar/März wird dann die Arbeit wieder aufgenommen und das Personal wird wieder eingestellt. Da sie ihre Arbeit gut macht und auch schon gewisse Kompetenzen dort besitzt, gehen wir stark davon aus, dass sie dann im Frühjahr dort weiterarbeiten kann, da sie aufgrund ihrer Qualifikation wirklich gebraucht wird. Das Personal dort vor Ort jedenfalls wurde in den letzten Jahren jeweils im Frühjahr auch wieder eingestellt.
    Die Wohnung dort soll natürlich dann auch während dieser Wintermonate behalten werden. Wohnen tut sie dann während dieser Zeit hier in unserer gemeinsamen Wohnung.


    Ein guter Freund von mir ist Rechtsanwaltsfachangestellter und wir haben mal die dortige Anwältin gefragt. Sie meint, wir sollen erstmal ganz ruhig bleiben und uns in der nächsten Woche an den Amtsleiter dort wenden. Den muss es ja eigentlich dort geben, auch wenn das Amt nur sehr klein ist. Sie meinte allerdings, wir sollten das sofort schriftlich machen.


    Zitat

    Original geschrieben von tinalein
    Habt ihr den Mietvertrag eurer gemeinsamen Wohnung beide unterschrieben?


    Nein, der Mietvertrag hat meine Freundin unterschrieben. Wir haben von Anfang an zusammmen in unserer gemeinsamen Wohnung gelebt. Das Mietverhältnis besteht jetzt 4,5 Jahre.


    Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    Das Problem an der Sache ist das folgende: Gemeinden bekommen nach gemeldeten Einwohnern Geld vom Staat (Irgendeine Umlage). Aber nur wenn die Leute als Erstwohnsitz gemeldet sind. Und ich denke bei einer kleinen Gemeinde wie Rügen, fällt das schon ins Gewicht.


    Genau daran hatte ich auch schon gedacht....


    Zitat

    Original geschrieben von karsten26
    das ist doch (wie du selbst schon gemerkt hast) doch eindeutig. Da ihr auch nicht erst seit 1Wo. zusammen seid, handelt es sich bei dir wohl zweifelsfrei um einen "Lebenspartner". Ich würde ganz einfach (am besten geht ihr zusammen) der "netten Dame" vom Meldeamt diesen Gesetzestext vorlegen


    Ich denke auch, dass ich so vorgehen werde. Ich werde ihr den Paragraphen zeigen, den sie ja eigentlich auch kennen müsste, und mal schauen, was sie dazu meint.

    Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    Rechtlich betrachtet ist das Ganze etwas diffus. Es ist zwar definiert wie was zu sein hat, aber nicht in Zahlen. Wenn man da bei Google querliest, ist es mal so mal so und mal ganz anders.


    Genau das ist mir auch schon aufgefallen und ich befürchte, die Sachbearbeiterin wird da weiterhin auf ihren Standpunkt beharren, obwohl die herrschende Meinung wohl eher in unsere Richtung tendiert.

    Zitat

    Problematisch bei der Anmeldung als Erstwohnsitz dort ist, dass sie den Zweitwohnsitz steuerlich nicht mehr absetzen kann. Von dem her würde ich da schon darauf bestehen. Wobei es für die Anmeldung wohl keine einheitliche Regelung gibt. Es ist in diesem Fall wirklich Sturheit der guten Frau und der Punkt in Absatz 1 dieser Nachricht.


    Richtig, die Heimfahrten am Wochenende (bzw. wenn sie frei hat) kann sie dann steuerlich geltend machen. Abgesehen davon, warum sollten wir denn jetzt hier alles ummelden (Versicherung usw.)? Davon abgesehen ist es ja wirklich so, dass sie jedesmal hierher nach Greifswald kommt, wenn sie frei hat.

    Zitat

    Original geschrieben von fieselschweif
    Als ich vor 2 Wochen bei Obi war, gabs Kunstrasen gerade im Angebot ;)
    Kann Dir leider nicht mehr den m²-Preis nennen, schien aber recht günstig.


    Meine Frage: Bin Student und hab Ende März 1 Woche als "kurzfristig Beschäftigter" gearbeitet. Auf dem Lohnzettel steht nun, dass Lohnsteuer etc. ans Finanzamt abgeführt wurden. Überweist mir das Finanzamt dann den Betrag zurück oder wie läuft das?


    Edit: Autsch, doch lohnsteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig?


    Die Lohnsteuer musst bzw. kannst Du Dir durch die Einkommensteuererklärung sozusagen "zurück holen".