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Original geschrieben von DaRappa
Hi
Passt so, bitte EC/Bankkartenkopie des Kontoinhabers zusätzlich beilegen!
mfG
Andreas
Nein, Du hast mich (glaub ich) missverstanden.
Wenn der Kontoinhaber abweicht, muss dann außer der Bankkartenkopie auch eine Ausweiskopie des Kontoinhabers (zusätzlich zur Ausweiskopie des Vertragsinhabers!) eingereicht werden?
Oder hast Du oben nur versehentlich "Bankkartenkopie" anstelle von "Ausweiskopie" geschrieben?
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Original geschrieben von dominiks
Ist es wirklich ganz sicher, dass bei einer Portierung von CallYa nach V50-Student das Restgesprächsguthaben der CallYa zur Grundgebührabzahlung verwendet werden kann (wenn man nur die 50 freien Minuten/MOnat nutzen will)? Oder kann das CallYa-Gesprächsguthaben nach Portierung nur zur Abzahlung der Gespräche genutzt werden?
Steht doch schon hier im Thread. Wird auch auf die "Grundgebühr" angerechnet.
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Wie geht eine CallYa nach V50Student Portierung - wann muss spätestens (oder gar noch vor Abschluss des V50-Student-Vertrages?) der Portierungsantrag (bei wem: DaRappa oder Vodafon?) gestellt werden?
Imho muss überhaupt kein Antrag gestellt werden!? In den Vertragsunterlagen, die Du bekommst, musst Du Anbieter und Rufnummer der zu portierenden Karte angeben.
Dazu hätte ich aber auch gleich noch ne Frage an DaRappa (siehe unten).
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Wenn V50-Student für Hans Klein beantragt wird, der Kontobesitzer aber Albert Groß heißt - muss die CallYa zwingend vorher (also vor der Portierung) auf Hans Klein registriert gewesen sein oder darf der ursprüngliche CallYa-Eigentümer Albert Groß heissen?
Warum sollte das ein Problem sein? Problematisch wäre höchstens, wenn die CallYa nicht auf den künftigen Vertragsinhaber registriert ist, sondern auf ein Familienmitglied. Aber selbst das stellt wohl kein Problem dar.
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Ist die CallYa-Portierung von vornerein definitiv kostenfrei oder muss man erst im nachhinein bei Vodafon auf Kulanz hoffen?
Steht doch auch im Thread, dass bei einer Portierung einer CallYa sowohl keine Portierungsgebühr als auch keine Anschlussgebühr (auch keine Anschlussgebühr mit anschließender Verrechnung als Rechnungsguthaben) anfällt.
@ DaRappa: Brauchst Du nicht auf jeden Fall auch die Ausweiskopie derjenigen Person (hier Vater), auf die die zu portierende CallYa registriert ist ? (Vertragsinhaber soll ja jemand anderes sein.) Oder ist das in meinem Fall nicht nötig, weil der Nachname gleich ist?
Ansonsten könnte man ja bei Umwandlung einer CallYa in einen VF-Vertrag jede beliebige CallYa angeben, oder?